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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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1014
Jus curiae - Jus privatum
u. s. w., schlechthin versagt war, eine Ehe zu schließen, so stand denjenigen, auf welche diese Verbote nicht zutrafen, das J. c. zu.
Jus curĭae (lat.), Hofrecht (s. d.).
Jus deliberándi (lat.), s. Überlegungsfrist
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70% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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privatum (lat.), Privatrecht (s. Recht).
Jus protimiseos (J. protimeseos, lat.-griech.), Vorkaufsrecht.
Jus publicum (lat.), öffentliches Recht, Staatsrecht (s. Recht).
Jus quaesitum (lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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der Staatsanwaltschaft im wesentlichen aufrecht erhalten worden. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 414-446.
Privatperson, Person, welche kein öffentliches Amt bekleidet.
Privatrecht (Jus privatum), im objektiven Sinn der Inbegriff derjenigen erzwingbaren
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Kollegiantenbis Kollektivvollmacht |
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. College, Collège und Collegium Germanicum), akademische Gebäude sowie die Vorlesungen auf Universitäten, die teils öffentlich oder unentgeltlich sind (collegium publicum), teils von den Zuhörern bezahlt werden (collegium privatum), teils nur, bezahlt
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Fisher's Hillbis Fistel |
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bestritten wurden (Patrimonium populi publicum), und zum Patrimonialvermögen des Kaisers (privatum patrimonium, res privata principis). Später bezeichnete F. den Inbegriff der Staatseinkünfte, den Staatsschatz, im Gegensatz zum kaiserlichen Privatvermögen
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
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privatum), welches sich auf die Lebensverhältnisse der erstern Art, und das öffentliche R. (Jus publicum), welches sich auf die Stellung des Einzelnen zur Gesamtheit des Staats bezieht. Durch den Verkehr der Staaten untereinander ist noch eine dritte
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Civiltà cattolica, Labis Civitavecchia |
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Rechtsfähigkeit nach römischem ^us ci-
vil6 (s. Civilrecht). Wre dieses, je nachdem es die
Beziehungen der Einzelnen oder die Verhältnisse
des Gemeinwesens regelt, in^us privatum und^ug
pudlicum zerfällt, so auch die Rechtsfähigkeit in
privatrechtliche
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