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Civiltà cattolica, La – Civitavecchia
der See vorgekommenen Fälle. – Mit dem Gesetz wurde im Deutschen Reich die Civilehe (s. d.) eingeführt. (S. Ehe, Aufgebot.)
Civiltà cattolĭca, La (spr. tschi-), italienische in Rom alle 14 Tage erscheinende Zeitschrift, einflußreiches Organ der Jesuiten, von denen es ausschließlich geschrieben wird. Das Blatt wurde 1850 unter der Redaktion des P. Curci (s. d.) in Neapel gegründet, aber wegen seiner Angriffe auf die geistliche Jurisdiktion des Staates von Ferdinand Ⅱ. unterdrückt, worauf es nach Rom verlegt wurde. Nach 1870 kam es in Florenz heraus, kehrte aber vor einigen Jahren wieder nach Rom zurück. Es vertritt den extremsten antinationalen Klerikalismus, predigt die Suprematie der geistlichen Ansprüche in allen Ländern, die Undurchführbarkeit einer Aussöhnung des Papstes mit Italien und die Wahlenthaltung der ital. Katholiken.
Civilversorgung von Militärpersonen, s. Anstellungsberechtigung und Militäranwärter.
Civilversorgungsschein, ein von der Militärbehörde ausgestelltes Zeugnis über Ableistung einer bestimmten aktiven Militärdienstzeit, welche zur Versorgung im Civildienst bei den Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden aller Bundesstaaten nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Civis (lat.), Bürger, s. Civitas; C. academĭcus, akademischer Bürger, s. Akademisch.
Cività (ital., spr. tschiwitah), Stadt, s. auch Città.
Cività-Castellāna (spr. tschiwitah), Stadt im Kreis Viterbo der ital. Provinz Rom, unweit der Treja, auf einem Berge malerisch gelegen, rings von Schluchten umgeben, an der Schmalspurlinie Chiusi-Rom des Adriatischen Netzes, ist Sitz eines Bischofs, hat (1881) 4251, als Gemeinde 4466 E., in Garnison das 2. Bataillon des 54. Infanterieregiments, eine im 15. Jahrh. umgebaute Kathedrale mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten, eine unter Papst Alexander Ⅱ. 1500 begonnene Citadelle sowie eine 1712 erbaute Brücke. In der Nähe Reste des alten Falerii (s. d.).
Cività di Chieti, s. Chieti.
Civitāli (spr. tschiw-), Matteo, ital. Bildhauer des Quattrocento, geb. 1435 in Lucca, gest. 1501, nähert sich seinen bessern Zeitgenossen, wie Desiderio da Settignano und Benedetto da Majano; der Erstgenannte wird sogar als sein Lehrmeister bezeichnet. In Lucca rühren von ihm her das Monument des Pietro da Noceta (1472), der Altar des Regolo und die Sakramentskapelle, Skulpturen von hohem Adel der Form und tiefempfundener Andachtsstimmung. Für die Johanneskapelle zu Genua vollendete er 1496 sechs Statuen: Adam, Eva, Jesaias, Habakuk, Elisabeth, Zacharias. – Seine Biographie schrieb Yriarte (Par. 1886).
Civitanova-Marche (spr. tschiwitanohwa-marke), Stadt in der ital. Provinz und im Kreis Macerata, 2 km vom Adriatischen Meere, hat Post und Telegraph und (1881) 6390 E.; zur Gemeinde C. gehört der Hafenort Porto di Civitanova, nördlich der Mündung des Chienti, an der Linie Ancona-Foggia des Adriatischen Netzes, mit 3149 E., Werften und Küstenschiffahrt.
Civĭtas (lat.) hieß bei den Römern 1) die Bürgereigenschaft, d. h. die Zugehörigkeit zum röm. Gemeindewesen (C. im Sinne 2) und die damit verbundene Rechtsfähigkeit nach römischem jus civile (s. Civilrecht). Wie dieses, je nachdem es die Beziehungen der Einzelnen oder die Verhältnisse des Gemeinwesens regelt, in jus privatum und jus publicum zerfällt, so auch die Rechtsfähigkeit in privatrechtliche und öffentlichrechtliche. Die erstere umfaßt die Fähigkeit, am röm. Vermögensverkehr teilzunehmen, jus commercii, und in röm. Familienverhältnissen, besonders, aber nicht allein, in echter röm. Ehe zu stehen, jus connubii. Die letztere enthält die Fähigkeit, an der Schaffung des Staatswillens durch Stimmabgabe in den Komitien und an der Vollziehung desselben als Beamter teilzunehmen, jus suffragii, jus honorum. Diese Fähigkeiten bilden den Begriff der C.; andere dem civis zustehende Rechte, vor allem das jus provocationis, d. h. das Recht zur Berufung an das Volk von Erkenntnissen der Beamten auf Leib- und Lebensstrafe, sind durch einzelne Gesetze nach und nach hinzugekommen. Civis ist jeder Freie, der die C. hat; der Freie, der sie nicht hat, heißt peregrinus; der Unfreie, servus, ist weder civis noch peregrinus, weil überhaupt nicht Person, sondern Sache.
2) C. hieß aber auch die Gesamtheit der Mitglieder einer polit. Gemeinschaft, mochte diese, was namentlich bei den Griechen gewöhnlich der Fall war und auch für Rom jahrhundertelang galt, aus einer Hauptstadt mit deren Gebiet bestehen oder auch eine in einer Landschaft ohne solche Hauptstadt wohnende Völkerschaft sein. – Unter Libera C. verstand man, wie der Name besagt, ursprünglich einen souveränen Staat. Als aber die röm. Herrschaft sich über die ganze Alte Welt auszudehnen begann, erhielten oftmals befreundete Staaten vom röm. Senat als besondere Auszeichnung den Titel und Rang einer C. libera und damit die ausgesprochene Befreiung von der direkten röm. Herrschaft. Die Zahl dieser «freien Städte» innerhalb des Römischen Reichs betrug noch zu Anfang der Kaiserzeit mehrere Hundert, wurde aber mit der Zeit stark beschränkt und fand ihr Ende, als Caracalla 212 n. Chr. ihnen allen das röm. Vollbürgerrecht verlieh. (S. Municipien.)
Cività Vecchia (spr. tschiwitaweckĭa) auf Malta, s. Citta-Vecchia.
Civitavecchia (spr. tschiwitaweckĭa), Hauptstadt des Kreises C. (29667 E.) in der ital. Provinz Rom, in ungesunder, öder Gegend, an der Küste des Tyrrhenischen Meers und an der Linie Pisa-Rom des Mittelmeernetzes, ist Sitz eines Bischofs, einer Handelskammer, eines Festungs- und Artillerie-Lokalkommandos, eines belg., dän., deutschen, franz. und niederländ. Konsuls sowie zahlreicher Vicekonsuln, hat (1881) 9210, als Gemeinde 11980 E., in Garnison das 53. Infanterieregiment, eine Citadelle (nach Michelangelo) mit Bastionen und Mauern von A. San-Gallo, ein Arsenal von Bernini, einen Bagno für 1200 Sträflinge, einen schönen 29 km langen Aquädukt und bedeutende Magazine und Schiffswerfte. Der Hafen, zugleich Kriegs- und Handelshafen, dient, da alle Anlagen an der Tibermündung versandeten, der Verbindung Roms mit dem Meere (71 km), ist 5‒6 m tief, 87 ha groß und wird durch zwei bogenförmige Molen von 170 und 250 m Länge und einem mit Leuchttürmen besetzten Wellenbrecher geschützt. C. ist Station der von Marseille und Genua nach Neapel fahrenden Dampfer. Die Einwohner treiben zumeist Handel. In der Nähe Alaungruben und Mineralquellen mit Resten der alten Aquae Tauri. – C. hieß zur Zeit der röm. Republik Centumcellae nach den vielen kleinen Bassins für Barken, später zu Ehren
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