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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Feeriebis Fehde |
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und der Verdienstlichkeit guter Werke willen.
Feh (Fehe), s. v. w. Grauwerk.
Fehde, im Mittelalter der Privatkrieg im Gegensatz zum Volkskrieg. Bei den alten Germanen war es Grundsatz, daß Recht und Friede zunächst von dem Einzelnen, von der Familie und deren
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0271,
Heer (Heerwesen im Altertum und Mittelalter) |
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und dienten als geübte, stets bereite Waffenmacht nicht bloß in den Privatkriegen ihrer Geleitsherren, sondern oft auch gegen Sold oder vertragsmäßigen Lohn der Nation selbst. Solche Benutzung der Geleite, bequem für den Gutsbesitzer, den
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Kriebelnüssebis Kriegervereine |
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Behauptung streitiger Rechte oder Ansprüche. Dem Privatkrieg zwischen Einzelnen, Familien oder Stämmen (Fehde, Faustrecht) ist in den zivilisierten Staaten durch Gesetze und Rechtsprechung vorgebeugt; der K. zwischen Staaten oder Völkern, so alt
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Fegefeuerbis Fehdehandschuh |
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; latinisiert
faida ). Sie war ein Rechtsinstitut, und so war jede im Wege der rechtmäßigen F. verübte Gewaltthat straflos. Die F. wurde oft
zu einem Privatkrieg der Sippen des Verbrechers und der des Verletzten
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