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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Schoabis Schöffengerichte |
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).
Schochet (hebr.), Schächter; s. Schächten.
Schock, Anzahl von 60 Stück, ein Großschock = 64 Stück, 1 S. = 4 Mandel; früher, vor Einführung der Rechnung nach Thalern und Gulden, auch Rechnungsmünze, die zuerst, als 60 Groschen aus der Mark
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63% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Schachtbrunnenbis Schack |
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und zweiten Halswirbel ein tiefer Schnitt beigebracht und das hervorstürzende Blut in einem
Gefäße aufgefangen: der Schächter ( schochet ) wird
von den Rabbinern zum S. autorisiert. Über die Frage, ob das S. zur Tierquälerei zu rechnen sei
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0346,
von Kabbalistbis Kabinett |
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auch die dem Schächter (Schochet) nach abgelegter Prüfung von dem Rabbiner erteilte Autorisation zum Schächten (Schlachten des Viehs nach jüdischer Vorschrift).
Kabbalist, Kenner oder Ausüber der sogen. praktischen Kabbala (Kabbalistik), s
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0371,
von Schachtbis Schack |
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, wie es das Gesetz gebietet (s. Schlachten). Der Schächter (Schochet) erhält zum S. von einem Rabbiner die Autorisation (Kabbala, s. d.). Vgl. Benjamin, Das Schächtfach methodisch bearbeitet (Leipz. 1874); Landsberg, Das rituelle S. (Kaisersl. 1882).
Schachthut
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