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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
. Verwaltungszwangsverfahren, das gesetzlich geordnete Verfahren zum Zweck der Zwangsvollstreckung (s. d.) in Verwaltungssachen, z. B. bei der Beitreibung von öffentlichen Abgaben, bei der Ausführung von Anordnungen der zuständigen Verwaltungsbehörde u. dgl
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1008, Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) Öffnen
z. B. nach der preußischen Verordnung vom 7. Sept. 1879, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen, dem sächsischen Gesetz vom 7. März 1879, die Z. wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen betreffend, dem
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0692, Krankenversicherungsgesetz Öffnen
und Beiträge verjähren in einem Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Rückständige Beiträge und Eintrittsgelder haben ein Vorrecht im Konkurs und werden wie Gemeindeabgaben im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Zwischen den
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0382, Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) Öffnen
und Entscheidungen sind, sofern die Partei es beantragt, auf Ersuchen des Gemeindevorstehers durch die Ortspolizeibehörde nach den Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren, und wo ein solches nicht besteht, nach den Bestimmungen über
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
, welche nur mit Beschwerde im Instanzenzug angegriffen werden darf. Litteratur. Die Artikel Verwaltungszwangsverfahren, Waffengebrauch, Zwangsgewalt in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts»; Gneist, Artikel Verwaltungsexekution