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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Weide (spanische)bis Weidmannsche Buchhandlung |
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, Pflanzenart, s. Ligustrum.
Weidefütterung, s. Futter.
Weidegerechtigkeit, Weiderecht, s. Hutungsrecht.
Weideklee, s. Klee und Tafel: Futterpflanzen Ⅰ, Fig. 2.
Weiden in Bayern, Stadt im Bezirksamt Neustadt a. d. Waldnaab des bayr. Reg.-Bez
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98% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Weidendornbis Weigand |
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.
Weidenzeisig (Weidenblättchen), s. Laubsänger.
Weiderecht, s. Weidegerechtigkeit.
Weiderich, s. Epilobium.
Weideriche, s. Lythrarieen.
Weidewechselwirtschaft, s. v. w. geregelte Feldgraswirtschaft, s. Betriebssystem, S. 831
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Flurbis Flurregelung |
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und Beschaffenheit. An den Grundstücken bestanden gemeinsame, gegenseitige Weiderechte der Gemeindegenossen, nicht selten auch Weiderechte der Grundherren. Dieser Zustand bildete die Regel, wo (wie meist in Süd- und Westdeutschland und in Mitteldeutschland
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Hüttenfestbis Hutungsrecht |
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oder Weidegerechtigkeit, ein in sehr verschiedenen wirtschaftlichen und jurist. Formen vorkommendes Recht, das nur zum Teil als Servitut anzusehen ist. Besonders häufig erscheint es als 1) Weiderecht, welches der Gutsherr sich vorbehalten hat, 2) Weiderecht
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Ueberfallsrecht, s. Ueberhangsrecht
Ueberhangsrecht
Wegdienstbarkeiten, s. Servitut
Weidegerechtigkeit
Weiderecht, s. Weidegerechtigkeit
Zuwachsung
Urheberrecht
Auteur
Autor (libri)
Geistiges Eigenthum, s. Urheberrecht
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Weide, türkischebis Weidenbohrer |
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. a.
Weide, türkische, s. Viburnum.
Weidegerechtigkeit (Weiderecht, Weideservitut, Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit, Hut- und Triftrecht, Servitus pascendi), diejenige Servitut, vermöge deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Badagribis Badefriesel |
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von Schafen, dann von Pferden, Mauleseln und Schweinen. Mehr als ein Drittel der produktiven Bodenfläche wird auch jetzt noch als Weideland benutzt, obwohl das Weiderecht der wandernden Schafherden, welche gerade in dieser Provinz früher ihr Winterquartier
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0831,
Betriebssystem (Dreifelderwirtschaft, geregelte Feldgraswirtschaft) |
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das Recht der gemeinsamen Brach- und Stoppelweide, meist auch Weiderechte der Grundherren; die einzelnen Besitzer konnten ihre Grundstücke nicht anders benutzen, als es das System der Dreifelderwirtschaft ihnen vorschrieb; insbesondere war thatsächlich
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0739,
Hottentoten |
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kleinern Abteilungen besitzt. Der Häuptling ist bei Erörterung aller wichtigen Angelegenheiten an den Beirat der Ältesten gebunden. Übergriffe in die Weiderechte andrer haben nicht selten Fehden im Gefolge, die jedoch schnell wieder beigelegt werden
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Lambertinibis Lambrequin |
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, eine Weber- und Färberschule, Filz- und Tuchfabrikation, Färberei und (1885) 3150 meist evang. Einwohner. L. muß nach altem Herkommen alljährlich am Pfingstdienstag für ein Weiderecht einen "gutgehörnten und gutgebeutelten" Geißbock nach Deidesheim
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0489,
Österreich, Kaisertum (Wohlthätigkeitsanstalten, Landwirtschaft) |
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, als Holzungsrechte, Weiderechte auf fremdem Grund, Feldservitute etc., wurden infolge des Patents vom 5. Juli 1853 reguliert und großenteils abgelöst. Rücksichtlich der Größe des Grundbesitzes herrscht im allgemeinen eine ziemlich weit gehende
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Szegedinbis Szemere |
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), ungar. Volksstamm, welcher die östlichen und nordöstlichen Gegenden Siebenbürgens bewohnt und den Urtypus des Magyarentums am treuesten bewahrt hat. Ihre alte Freiheit behauptend, galten die S. bis 1848 als adlig, hatten freies Jagd- und Weiderecht
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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. Münze, s. Beschlik.
Jus pascéndi (lat.), Weiderecht, Hutrecht.
Jus postliminĭi (lat.), s. Postliminium.
Jus praesentándi (lat.), s. Präsentationsrecht.
Jus primae noctis (lat., «das Recht auf die erste Nacht»), die gegenüber frühern kirchlichen
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
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wie Blankokredit (s. d.).
Offene Zeit, die Zeit, während welcher das
Weiderecht auf Wiesen und Ackern ausgeübt werden
darf; sie beginnt, sobald Heu und Grummet abge-
fahren sind, die Acker in Stoppeln oder Brache lie-
gen ; der Gegensatz
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0586,
von Weichwerdenbis Weide |
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im Besitz der Gemeinden, und es hat jeder Bürger das Auftriebsrecht. Weiderecht s. Hutungsrecht. - Vgl. Delius, Die Kultur der Wiesen und Grasweiden (Halle 1874); Stebler, Die Grassamenmischungen (2. Aufl., Bern 1883).
Weide (Salix), Pflanzengattung
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