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Nadaud – Nadeln
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Nádasdy'
Franz Leopold N., geb. 30. Sept. 1708 zu Radkersburg in Steiermark, zeichnete sich als General im
Österreichischen Erbfolgekriege und im Siebenjährigen Kriege aus und kämpfte glücklich 1742 und 1743 gegen die verbündeten Bayern und
Franzosen, dann 1744 am Rhein und 1746 in Italien. 1757 trug er als Feldzeugmeister das meiste zum Siege über Friedrich d. Gr. bei Kolin
bei, schlug den preuß. General Winterfeld bei Moys und nahm Schweidnitz ein. Er starb 22. März 1783 in Karlstadt. Seinen Namen erhielt
1888 das österr. Husarenregiment Nr. 9.
Graf Franz N., geb. 1. April 1801, war ein eifriger Anhänger des Bachschen Centralisationssystems
und bekleidete von Mai 1857 bis nach Veröffentlichung des Oktoberdiploms von 1860 den Posten eines Justizministers. Seit 7. Okt. 1861
trug er als Leiter der siebenbürg. Hofkanzlei wesentlich dazu bei, daß der siebenbürg. Landtag den Wiener Reichsrat beschickte. Mit dem
Antritt des Ministeriums Belcredi (Juli 1865) trat N. von seinem Posten zurück. Er starb 1. Nov. 1883 in Wien.
Nadaud (spr. -doh), Gustave, franz. Volksdichter und Komponist, geb. 20. Febr. 1820 zu
Roubaix (Nord), war anfangs in dem kaufmännischen Geschäft seines Vaters, zuerst in Roubaix, dann in Paris beschäftigt. Seine von ihm
selbst komponierten Gedichte erschienen in mehrern Sammlungen (Par. 1849 fg.). Er starb 28. April 1893 zu Paris. N. war der Liederdichter
der Studenten. Außerdem verfaßte er auch kleine Operetten («Le docteur Vieuxtemps»,
«La volière», «Porte et fenêtre» u. a., gesammelt als
«Opérettes», 7. Aufl. 1867), einen Sittenroman «Une idylle» (1861)
und «Mes notes d'infirmier» (1871). Seine «Chansons» erschienen
1879–80 in 3 Bänden, die «Nouvelles chansons à dire ou à chanter» 1889 (2. Aufl. 1892).
Nadelgelder, auch Spielgelder oder
Spillgelder, ursprünglich Gaben, welche der Ehemann der Ehefrau an barem Gelde zur Verfügung
übergiebt. Ihr Zweck ist, zur Beschaffung von Gegenständen zu dienen, welche ausschließlich zum Gebrauche, Vorteil oder Vergnügen der
Frau bestimmt sind. Der Betrag pflegt in den Eheverträgen der regierenden Familien und des hohen Adels genau bestimmt zu werden,
übertragen wird das Wort auch von Geldgaben gebraucht, welche in reichen Familien der Vater der verheirateten Tochter verspricht oder
gewährt. In einzelnen Hausgesetzen regierender Familien haben N. noch eine andere Bedeutung; sie bezeichnen eine gewisse Rente, die
einer ledigen Tochter des Souveräns, auch wohl eines Thronfolgers, falls sie volljährig ist, bis zu ihrer Verheiratung alljährlich von dem Staate
oder aus dem Hausvermögen gezahlt wird.

Textfigur:
Nadelhölzer, Koniferen oder
Zapfenträger, eine Familie der Gymnospermen (s. d.), etwa 340 Arten
vorzugsweise in den gemäßigten Zonen. Die Blüten sind kätzchen- oder knospenförmig; die männlichen fallen nach dem Verstäuben ab, die
weiblichen gestalten sich nach der Befruchtung zu holzigen Zapfen oder zu fleischigen oder harten Scheinbeeren, Beerenzapfen. Die
Geschlechter sind stets ↔ völlig getrennt, meist ein- (z. B. Abietineen), seltener zweihäusig (z. B.
Taxus). Der Samen hat eine holzige oder lederartige Schale, die häufig in einen häutigen Flügel
verlängert ist. Der Keimling zeigt zwei, häufig mehrere (bis 15) quirlständige Kotyledonen, die anfangs über dem Knöspchen kuppelartig
zusammenschließen und nach der Keimung sich sternförmig ausbreiten (s. nachstehende Abbildung: a Längsschnitt durch einen Keimling,
b Keimling mit Würzelchen und geschlossenen Kotyledonen, c derselbe durchschnitten, d Keimling mit sich ausbreitenden Kotyledonen).
Die N. haben nadel- oder schuppenformige, selten breite Blätter und sind immergrüne, seltener nur sommergrüne Bäume.
Je nach der Ausbildung der weiblichen Blüten und Zapfen unterscheidet man mehrere Abteilungen:
-
1) Taxineen (Taxineae), bei denen überhaupt keine Zapfenbildung
eintritt, sondern einzeln stehende, beerenartige Früchte vorhanden sind;
-
2) Cupressineen (Cupressineae), bei denen die Schuppen der
Zapfen sowohl wie die Laubblätter in Quirlen angeordnet sind;
-
3) Taxodineen (Taxodineae), die Zapfenschuppen sind spiralig
angeordnet, die Samenknospen aufrecht, d. h. mit der Mikropyle der Schuppenspitze umgekehrt;
-
4) Abietineen (Abietineae), Anordnung der Zapfenschuppen
gleichfalls spiralig, aber mit umgewendeten Samenknospen, so daß die Mikropyle der Schuppenbasis zugekehrt ist;
-
5) Araucarieen (Araucarieae), Blüten zweihäusig, die
Zapfenschuppen spiralig angeordnet, aber einer jeden derselben sitzt meist nur eine Samenknospe auf, während bei den Abietineen in der
Regel zwei vorhanden sind.
Hierzu die Tafeln: Nadelhölzer: Waldbäume VII und
VIII; zur Erklärung s. die Artikel
Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer. – Vgl. Beißner,
Handbuch der Nadelholzkunde (Berl. 1891).
Nadelholzwickler (Tortrix piceana L.),
ein 25 mm klafternder Wickler, hat gelbbraune, an der Spitze schwarzbraune Vorderflügel, vor der Mitte mit bläulichgrauem Fleck. Die braune
Raupe lebt im Mai und Juni zwischen zusammengesponnenen Nadeln der Kiefern und Fichten. Der 18 mm klafternde graue
Harzgallenwickler (Retinia resinella
L.) wird wohl auch als N. bezeichnet.
Nadeln, die Benennung zahlreicher Arten von Drahtfabrikaten, deren charakteristische Unterschiede durch die
Ausbildung der beiderseitigen Enden zu verschieden geformten Spitzen, Haken oder Öhren bedingt sind. Die wichtigsten derselben dienen
entweder zum direkten Festhalten von Stoffen oder zur mechan. Vereinigung solcher mittels Fäden. Zu den erstern gehören die
Stecknadeln samt den Vorsteck-, Tuch-, Hut-, Haar-, Sicherheits- und Dressiernadeln, zu den letztern
die Nähnadeln einschließlich der Stick- und Stopfnadeln, sowie die Schnür-, Pack-, Tapezier-, Strick-,
Häkel-, Filet-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 146.