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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Besteuerung - Bestockung

Begleitadressen zu gewöhnlichen Paketen, Ablieferungsscheine zu Wertpaketen und Einschreibpaketen; alle übrigen Postsendungen nur gegen Bestellgebühr (s. d.). Eine Abholung der Postsendungen findet nur statt: bei Sendungen mit höherer Wertangabe oder von größerm Gewicht, zu deren Bestellung sich die Post nicht verpflichtet hat; wenn der Empfänger erklärt hat, seine Postsendungen von der Postanstalt abholen zu lassen; bei den in der Aufschrift mit dem Vermerk "postlagernd" versehenen Sendungen. Die Aushändigung gewöhnlicher Briefsendungen und gewöhnlicher Pakete geschieht ohne Empfangsbescheinigung; über Einschreibsendungen und Wertsendungen hat der Empfänger ein Empfangsanerkenntnis auszustellen; Nachnahmesendungen werden nur gegen Zahlung des Nachnahmebetrags ausgehändigt (s. Nachnahme). Die B. der Wertsendungen mit mehr als 300 M. oder der Ablieferungsscheine zu solchen erfolgt stets an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten; Einschreibsendungen, Postanweisungen bis zum Betrage von je 300 M., Wertbriefe und Wertpakete bis 300 M. können auch an ein erwachsenes Familienmitglied des Empfängers oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt werden; gewöhnliche Briefsendungen sowie Begleitadressen zu gewöhnlichen Paketen und die Pakete selbst, ferner Anlagen zu Postaufträgen, sofern der einzuziehende Betrag sogleich berichtigt wird, dürfen auch an einen Haus- oder Geschäftsbeamten, einen sonstigen Angehörigen oder einen Dienstboten des Empfängers, an den Hauswirt oder an den Wohnungsgeber oder an den Thürhüter des Hauses und zwar gegebenen Falls in der bezeichneten Reihenfolge abgegeben werden. Soll eine Sendung nur an den Adressaten selbst ausgehändigt werden, so muß sie mit dem Vermerk "Eigenhändig" auf der Adresse versehen sein.

Besteuerung, s. Steuern.

Besthaupt, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand.

Bestiaire (spr. bestĭähr, "Tierbuch"), die Behandlung der Tiergeschichten des "Physiologus" (s. d.) in altfranz. Sprache. Das älteste bekannte B. verfaßte um 1120 Philippe de Thaon, ein anglonormann. Priester (hg. von Wright, "Popular treatises on science written during the middle ages", Lond. 1841). Aus dem 13. Jahrh. stammen die B. des Gervaise (hg. von P. Meyer, "Romania I.") und des Guillaume (hg. von Hippeau, "Le B. divin etc.", Caen 1852, und Fr. Mann, Heilbronn 1888), aus dem 14. Jahrh. der "B. d'amour" des Richard de Fournival (hg. von Hippeau, Par. 1860), der die früher nur geistlich gedeuteten Tiergestalten für spitzfindige, auf die weltliche Minne sich beziehende Deutungen verwandte. - Vgl. Kreßner, Über die Tierbücher des Mittelalters in Herrigs "Archiv", 55.

Bestie (lat.), wildes Tier; bestiālisch, tierisch, roh; bestialisieren, zur Bestie machen, vertieren; Bestialität, rohes, tierisches Betragen.

Bestimmen, Bestimmung, im logischen Sprachgebrauch jede Setzung einer begrifflichen Identität (s. d.); eine Bestimmung kann daher jedes Merkmal (s. d.) heißen, sofern dadurch ein Identisches am Gegenstande gesetzt ist. Vollständig bestimmt ist ein Objekt, wenn alle Bestimmungen daran getroffen sind, deren es fähig ist, unbestimmt, solange es entweder noch gar nicht oder nicht erschöpfend bestimmt ist. Nähere Bestimmung (Determination) heißt eine solche, welche einen Schritt näher zur vollen Bestimmtheit des Objekts bedeutet, d. h. die dem Umfang nach engere, dem Inhalt nach reichere, konkretere Bestimmung; Begriffsbestimmung (Definition) die vollständige Angabe dessen, was in einem Begriff gedacht werden soll. Bestimmend heißt auch das Ausschlaggebende, das, wonach ein anderes sich richten muß, z. B. Bestimmungsgründe des Willens sind die Gründe, welche uns bestimmen, so und nicht anders zu wollen. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch hat Bestimmung mehr die Bedeutung dessen, wozu ein Ding bestimmt, oder worauf es abgezweckt ist, also des Zwecks. Indem man die Absicht, zu der ein Ding da ist, auf die Natur oder das Schicksal zurückführt, spricht man von Naturbestimmung, Schicksalsbestimmung.

Bestimmungshafen, der Hafen, wohin das Schiff bestimmt ist. Derselbe kann im voraus in dem Frachtvertrage, dem Konnossement (s. d.) oder der Chartepartie (s. d.) fest bestimmt sein; die Bestimmung kann aber auch innerhalb gewisser Grenzen der Order des Befrachters (s. d.) überlassen sein, so daß der Schiffer in einem zunächst von ihm anzulaufenden Orderhafen Aufgabe des B. erhält. Im B. ist über Unfälle, welche sich auf der Reise ereignet haben, Verklarung (s. d.) abzulegen (Handelsgesetzbuch Art. 490). Dort, oder wenn der B. nicht erreicht wird, in dem Hafen, wo die Reise endet, erfolgt im Fall der Haverei (s. d.) die Feststellung und Verteilung der Schäden (Art. 729).

Bestimmungsmensur, ein Duell, das von dazu bestimmten Angehörigen zweier Studentenverbindungen ausgefochten wird. Die Bestimmung geschieht durch sog. Bestimmzettel, die die Konsenioren oder Fechtwarte der Verbindungen austauschen. Ein Grund des Duellierens, d. h. eine Beleidigung, liegt nicht vor, das Duell gilt als Übung, als Mutprobe.

Bestimmungsort, der Ort, wohin die von auswärts gesendete Ware bestimmt ist. Derselbe ist gewöhnlich nicht der Erfüllungsort; denn der auswärtige Verkäufer erfüllt seine Verbindlichkeit regelmäßig damit, daß er die Ware dem Frachtführer zum Transport an den Käufer übergiebt. Der B. fällt häufig zusammen mit dem Ablieferungsort (s. Ablieferung), so wenn der Käufer die von auswärts gesendete Ware auf Lager nimmt, von dem Ort seiner Niederlassung aus weiter versendet, dieselbe zur Fabrikation verwendet, sie verzehrt. Der B. kann aber auch ein anderer sein als der Ablieferungsort. So z. B. wenn der thüring. Fabrikant und Verkäufer die Ware an einen Hamburger Spediteur zu liefern hat, von welchem sie an den Käufer in Japan versendet wird. Ist der Spediteur der Bevollmächtigte des Käufers, so ist die Ware auch in Hamburg (an dem Ablieferungsort), nicht in Japan (am B.) auf ihre Empfangbarkeit zu untersuchen (Handelsgesetzbuch Art. 347), wenn nichts anderes ausgemacht ist oder aus den Umständen erhellt, z. B. die Ware ist schon in Thüringen für den Seetransport, etwa in verlöteten Kisten verpackt.

Bestockung, bei den Gramineen das Hervortreten von Seitentrieben neben dem aus dem Samenkorn erwachsenen Haupttriebe, was zur Folge hat, daß aus einem Samenkorn eine größere Anzahl von Halmen entstehen kann. Die Seitentriebe erzeugen ebenso wie der Haupttrieb Blüten und Samen, und hierauf beruht die große Fruchtbarkeit der Gramineen. Je weiter voneinander entfernt die Samenkörner in den Boden gebracht werden, desto stärker ist die B. eines jeden einzelnen, und umgekehrt. Während die B. beim Anbau der Körnerfrüchte bis zu einem gewissen Grade er-^[folgende Seite]