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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bestreichen - Besuchsrecht

wünscht und notwendig ist, ist ein Übermaß wieder schädlich, da die Samen der Seitentriebe sich später ausbilden als die des Haupttriebes, was eine ungleichmäßige Reifung derselben zur Folge hat. Die B. des Roggens findet bei seiner verhältnismäßig frühen Aussaat im Herbst und raschen Entwicklung im Frühjahr vorzugsweise im Herbst statt, die des Winterweizens im Frühjahr.

Bestreichen, einen Geländeteil durch entsprechende Aufstellung und Verwendung von Feuerwaffen seiner größten Ausdehnung nach unter wirksames Feuer nehmen. In der Befestigungskunst gilt dies in gleicher Weise von den einzelnen Wallinien und deren vorliegenden Gräben. Man erreicht dies dadurch, daß man die zur Bestreichung (Flankierung) bestimmte Linie unter einem rechten Winkel zu der zu bestreichenden anlegt, bei voneinander getrennten Werken durch eine Anordnung der gegenseitigen Lage in diesem Sinne.

^[Abb.]

Bestrichener Raum ist diejenige am ebenen Boden gemessene Strecke, innerhalb deren sich die Geschoßbahn nicht über die Zielhöhe (Reiterhöhe, ganze, halbe oder Viertelmannshöhe) erhebt. Auf vorstehender Figur ist der bestrichene Raum mit a b bezeichnet. Die Länge desselben ist abhängig von der Konstruktion der Waffe und Patrone, von der Schußweite und der damit fortwährend zunehmenden Krümmung der Bahn, der Zielhöhe, der Anschlagshöhe des Schützen (insofern mit Abnahme der Anschlagshöhe der bestrichene Raum zunimmt), vom Haltepunkt und von der Neigung des Geländes am Ziel. (S. auch Unbestrichener Raum.)

Bestrichener Raum, s. Bestreichen.

Bestushew, Alexander Alexandrowitsch, russ. Novellist und Kritiker, geb. 3. Nov. (23. Okt.) 1795, war Rittmeister beim Generalstabe und Adjutant des Herzogs Alexander von Württemberg. Mit Ryljejew (s. d.) in die Verschwörung von 1825 verwickelt, wurde er nach Jakutsk verwiesen, erhielt aber später die Erlaubnis in die Kaukasusarmee einzutreten, wurde wieder Offizier und fiel 19. (7.) Juli 1837 in einem Treffen unweit Jekaterinodar. Er gab mit Ryljejew den ersten russ. Almanach, "Der Polarstern" (Petersb. 1823, 1824, 1825), heraus. Auf seine spätern Arbeiten, die in Novellen und Skizzen bestehen und unter dem Namen A. Marlinskij erschienen, waren sein Lebensgang und seine Umgebungen am Kaukasus nicht ohne Einfluß. Als Kritiker war er einer der Hauptvertreter der sog. romantischen Kritik. Seine kritischen und polemischen Aufsätze erschienen im "Sohn des Vaterlands" (Bd. 2 seiner "Gesammelten Werke"). Außer der Erzählung "Mullah-Nur" ist sein Hauptwerk der Roman "Ammalat-Beg", welcher pittoreske Beschreibungen kaukas. Gegend enthält. Gesammelt erschienen seine Schriften in Petersburg 1839-40 in 12 Bänden (deutsch, 4 Bde., Lpz. 1845), nachdem schon 1835 "Novellen und Erzählungen von Marlinskij" veröffentlicht und von Seebach in den "Russ. Novellen und Skizzen" (Lpz. 1837) übersetzt worden waren. Über ein Zusammentreffen mit ihm berichtet Erman in der "Reise um die Erde" (Bd. 2); Chamisso hat diesen Stoff zu dem schönen Gedicht "Der Verbannte" benutzt. B.s interessanter Briefwechsel wurde 1860 von Semewskij herausgegeben.

Bestushew-Rjumin, Alexej Petrowitsch, Graf, russ. Reichskanzler und Feldmarschall, geb. 2. Juni 1693 zu Moskau, wurde in Berlin und Hannover erzogen und kam erst 1718 nach Rußland zurück, wo Peter d. Gr. ihn zum Gesandten am dän., dann am kurländ. Hofe, die Kaiserin Anna zum Geheimrat und Kabinettsminister ernannte. Nach dem Sturze Birons wurde er als dessen Anhänger 1740 verhaftet; doch setzte ihn die Kaiserin Elisabeth wieder auf freien Fuß, erhob ihn in den Grafenstand und machte ihn zum Reichsvicekanzler, 1744 zum Großkanzler. Der Sturz des Grafen L'Estocq befestigte ihn in seiner Stellung. B. brachte 1746 ein Bündnis mit Österreich zu stande, erneuerte dasselbe 1756, was zur Teilnahme Rußlands am Siebenjährigen Kriege führte. Als eine Unpäßlichkeit der Kaiserin ihn deren Tod fürchten ließ, rief er, im Einverständnis mit der Großfürstin Katharina, die russ. Armee unter Apraxin plötzlich aus Preußen zurück. Doch die Kaiserin erholte sich wieder, und B. wurde 1758, als des Hochverrats schuldig, aller seiner Würden entsetzt und nach dem ihm gehörigen Flecken Gorelowo bei Moskau verwiesen. Erst Katharina II. ließ ihn 1762 wieder an den Hof kommen und ernannte ihn zum Feldmarschall, verwandte ihn aber nicht in Staatsangelegenheiten. Er starb 21. April 1766. Er entdeckte 1725 ein arzneiliches Eisenpräparat (s. Bestushews Eisentinktur).

Bestushew-Rjumin, russ. Geschichtschreiber, geb. 1829 im Gouvernement Nishegorod, studierte in Moskau die Rechte, widmete sich aber dann der Geschichte und war erst Docent, 1865-82 Professor der russ. Geschichte an der Universität in Petersburg, dabei 1872-82 zugleich Präsident der "Slawischen Wohlthätigkeitsgesellschaft" daselbst, deren "Izvěstija" er von 1885 bis 1887 redigierte. Die J. 1882-84 verbrachte B. in Italien. Neben populären Monographien ist sein Hauptwerk eine "Russische Geschichte" (1. u. 2. Bd., Petersb. 1872-82; der 1. Bd. auch deutsch, 3 Hefte, Mitau 1873-76), die bis Ende des 16.Jahrh. reicht und besonders die Entwicklung des russ. Volkslebens berücksichtigt, mit eingehender Übersicht der Quellen der russ. Geschichte in der Einleitung.

Bestushews Eisentinktur oder ätherische Chloreisentinktur (Tinctura Ferri chlorati aethera, Liquor anodynus martiatus, Spiritus Ferri chlorati aethereus, Tinctura tonico-nervina Bestuscheffii), ein Heilmittel aus alchimist. Zeit, das auch jetzt noch Verwendung findet. Nach dem Arzneibuch für das Deutsche Reich wird die Tinktur in der Weise bereitet, daß eine Mischung aus 1 Teil Eisenchloridlösung, 2 Teilen Äther und 7 Teilen Weingeist in hellen, gut verschlossenen Flaschen den Sonnenstrahlen ausgesetzt wird, bis sie völlig entfärbt ist. Dann werden die Flaschen an einen schattigen Ort gebracht und bisweilen geöffnet, bis der Inhalt wieder eine gelbe Farbe angenommen hat.

Besuchsameisen, s. Wanderameise.

Besuchsrecht, das Recht eines Kriegsschiffs, ein Schiff anderer Nationalität zu besuchen (franz. droit de visite, visitation) in Verbindung mit dem Recht, dasselbe zu durchsuchen (engl. search). Es