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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Constantius II. – Consualia

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Constantius Chlorus'

die Alamannen, die tief in Gallien eingedrungen waren, im Lande der Lingonen (bei Langrès) und bei Vindonissa (jetzt Windisch in der Schweiz) und sicherte durch neue Festungsanlagen die Rheinlinie von Mainz bis zum Bodensee gegen die Angriffe der Deutschen. Der 303 ausbrechenden Christenverfolgung wußte C. in seinen Provinzen den blutigen Charakter gänzlich zu benehmen. Als dann Diocletian und Maximian 1. Mai 305 abdankten, erhielt C. mit Galerius die Würde als Augustus, und zwar so, daß ihm die Ehre des Vorrangs zu teil wurde, die bisher Diocletian besaß. Aber schon 25. Juli 306 starb C. zu Eboracum (York) in Britannien, als er in Begleitung seines Sohnes Konstantin einen siegreichen Feldzug gegen die räuberischen Grenzvölker von Schottland, namentlich die Picten, unternommen hatte.

Constantĭus II., röm. Kaiser, geb. 13. Aug. 317 n. Chr. zu Sirmium in Illyricum als der zweite Sohn Konstantins d. Gr. aus seiner zweiten Ehe mit der Kaiserin Fausta, wurde 323 zum Cäsar erhoben, 335 mit der Verwaltung der asiat. Provinzen (außer Pontus und Kappadocien) betraut und trug die wesentliche Schuld an der Meuterei der Truppen zu Konstantinopel, die nach seines Vaters Tode, im Sept. 337, zu der Ermordung zahlreicher Mitglieder des Kaiserhauses führte und unter Veränderung der Verfügungen Konstantins dessen drei Söhnen von der Fausta eine neue Teilung des Reichs ermöglichte. E. erhielt bei der neuen Teilung zu Sirmium ganz Asien mit Thrazien, Konstantinopel und Ägypten. Er befand sich wiederholt im Kriege mit den Persern, die ihm 348 bei Singara eine schwere Niederlage beibrachten. 351 sah er sich von dem Usurpator Magnentius, dem schon sein Bruder Constans zum Opfer gefallen, angegriffen. Aber der blutige Sieg bei Mursa (28. Sept. 351) und der Tod des Usurpators 353 machte den C. zum Herrn des gesamten Römischen Reichs. Ende 355 ernannte er seinen Vetter Julian zum Cäsar der gallischen Provinzen; voll Eifersucht über dessen glänzende Erfolge, verlangte er 360 von ihm die Abtretung mehrerer Legionen. Julian wollte gehorchen, aber die Truppen weigerten sich, ihren Führer zu verlassen, und riefen diesen trotz seines Widerstandes zum Augustus aus. C. brach 361 mit Heeresmacht von der Persergrenze gegen Julian auf, starb aber bereits 3. Nov. 361 zu Mopsukrene am Fuße des cilicischen Taurus.

Constantopulos, Constantin, neugriech. Staatsmann, geb. 1832 zu Tripolis im Peloponnes, studierte die Rechte in Athen und trat 1854 als Richter in den Staatsdienst. 1862 war er unter den Anhängern der Revolutionspartei, die König Otto stürzte, und trug als Präfekt von Achaia, wozu er von den Aufständischen ernannt war, durch seine Mäßigung viel dazu bei, jeden Konflikt zwischen den Revolutionären und der gegen sie ausgeschickten königl. Armee fern zu halten. Bald darauf trat er in die konstituierende Nationalversammlung ein, kehrte aber dann zum Richterdienst zurück. Seit 1881 vertrat er regelmäßig in der Kammer die Provinz Mantineia und den Nomos Arkadien zunächst als Anhänger von Kumunduros; nach dessen Tode 1883 trat er zu Delyannis über und bildete 1890, da er dessen Verwaltung mißbilligte, mit wenigen andern Gleichgesinnten die sog. dritte Fraktion. Als dann König Georg Febr. 1892 Delyannis abzutreten nötigte, bildete C., nachdem ↔ Trikupis abgelehnt hatte, 2. März 1892 ein eigenes Kabinett. Bald darauf ließ der König durch C. die Kammer auflösen; als aber bei den Wahlen vom 15. Mai sich das griech. Volk durch eine große Majorität für Trikupis erklärte, trat C. 23. Juni das Portefeuille an diesen ab.

Constipantĭa (lat.), hartleibig machende, verstopfende Heilmittel.

Constituante (frz., spr. kongstitüangt, zu ergänzen Assemblée), Konstituierende Versammlung.

Constitucion, früher Nueva Bilbao, Haupthandelsplatz der chilen. Provinz Maule, in schöner Lage, links am schiffbaren Rio Maule, wenig oberhalb seiner Mündung, deren Zugang durch eine Barre erschwert wird. Die Stadt ist regelmäßig gebaut, hat (1885) 6533 E., Lyceum mit deutschen Lehrern, ein sehr besuchtes Seebad, Fischerei, Dampfsägemühlen, Schiffsbau und Ausfuhr von Getreide, Mehl, Fleisch und namentlich von Bauholz. Eine Eisenbahn nach Talca ist im Bau. C. wurde 1797 gegründet.

Constitŭens (lat., «das Festsetzende»), in der Rezeptierkunst die formgebende Zuthat zu einem Heilmittel, bei flüssigen Arzneien Vehiculum (meist destilliertes Wasser), bei andern Präparaten Excipiens (Milchzucker u. s. w.) genannt.

Constitutĭo feudi, s. Belehnung.

Constitutiones apostolĭcae, s. Apostolische Konstitutionen und Kanones.

Constitutum (lat.), etwas Festgesetztes, Bestimmtes; Vertrag.

Constitutum debĭti (lat.), bei den Römern das eine neue Verbindlichkeit begründende Versprechen an den Gläubiger, eine Schuld zahlen zu wollen. Es hatte keine Bedeutung, wenn die Schuld nicht bestand, verschaffte aber dem Gläubiger, wenn die versprochene Schuld bestand, den Vorteil, daß für die Klage aus dem C. eine neue Verjährung lief. Versprach ein Dritter die Schuld eines andern zu zahlen (Constitutum debiti alieni), so erlangte der Gläubiger dadurch einen zweiten Schuldner.

Constitutum possessorĭum (lat), die Handlung, durch welche der Besitzer zu erkennen giebt, daß er fortan nicht mehr für sich, sondern im Namen eines andern als dessen Stellvertreter (Detentor) die Sache innehaben wolle. Auf diese Weise kann der Besitz ohne körperliche Übergabe übertragen werden, z. B. ich verkaufe eine mir gehörige Sache und übernehme bis dahin, wo der Käufer die Sache von mir abholen läßt, die Verwahrung der nun dem Käufer gehörigen Sache für dessen Rechnung. Anders, wenn ich verspreche, die inzwischen noch mein Eigentum verbleibende Sache dem Käufer auf dessen Verlangen zu liefern. Im erstern Fall kann der Käufer, wenn der Verkäufer in Konkurs fällt, sein Aussonderungsrecht geltend machen. Im letztern Falle hat er nur einen persönlichen Anspruch und geht, wenn er den Kaufpreis bereits bezahlt hatte, mit seinem Entschädigungsanspruch in die Masse. Veräußert und übergiebt der Verkäufer im ersten Falle die Sache an einen Dritten, so begeht er eine Unterschlagung; im andern Falle bleibt dem ersten Käufer sein Anspruch auf Lieferung der gekauften Sache oder das Interesse.

Constrictor (lat.), Muskel, der ringförmig eine Öffnung oder Höhlung umschließt, Schließmuskel (s. d.).

Constringentĭa (lat.), zusammenziehende Heilmittel.

Consualĭa (lat.), s. Consus.

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