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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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D'Argen. - Darlehen.

früher, aber mit geringem Erfolg besucht hatten, von Nachtigal gründlich erforscht worden; der ägyptische Generalstab machte 1875 und 1876 genaue Aufnahmen und Untersuchungen eines großen Teils Dar Furs, namentlich in Bezug auf seinen Metallreichtum. In neuester Zeit unterwarf sich der Mahdi das Land, nachdem der Österreicher Slatin, Gouverneur von Dara, zur Kapitulation gezwungen worden war. S. Karte "Ägypten etc." Vgl. Palme, Beschreibung von Kordofan und einigen angrenzenden Ländern (Stuttg. 1843); Perron, Voyage au Darfur, par le cheikh Mohammed Ebn Omar el Tounsy (Par. 1845); Pfund, Reisebriefe aus Kordofan und D. (Hamb. 1878); "Petermanns Mitteilungen" 1875, 1880 und 1884.

D'Argen., bei zoolog. Namen Abkürzung für Anton Joseph Dezallier d'Argenville (geb. 1680, gest. 1765 in Paris als Maître de Comptes. Weichtiere).

Dargomyschsky, Alexander, russ. Komponist, geb. 2. Febr. 1813 im Gouvernement Tula, erhielt seine musikalische Ausbildung in Petersburg durch Schoberlechner und trat 1831 in das kaiserliche Hausministerium ein, ohne jedoch deshalb seine musikalischen Studien zu vernachlässigen. Erst 1835, nachdem er bereits eine große Anzahl von kleinern Vokalwerken mit und ohne Begleitung geschrieben, widmete er sich ausschließlich der Musik. Infolge einer in den 40er Jahren unternommenen Studienreise ins Ausland völlig gereift, konnte er 1847 zu Moskau mit der Oper "Esmeralda" glanzvoll in die Öffentlichkeit treten. Dieser folgte 1856 die Oper "Russalka", welche noch größern Beifall fand; eine dritte dramatische Arbeit, die Ballettkantate "Das Bacchusfest", kam erst 1867 (ebenfalls in Moskau) zur Aufführung. D. starb 17. Jan. (a. St.) 1869 in Petersburg, seinem ständigen Wohnsitz, mit Hinterlassung einer unvollendeten Oper: "Der steinerne Gast" (nach Puschkin), deren Ausarbeitung zwei der begabtesten jüngern Komponisten Rußlands, Rimski-Korsakow und Cesar Cui, übernahmen. D. gilt mit Recht als einer der würdigsten Repräsentanten der national-russischen Oper und hat zu deren Ausbildung auf Grund der Prinzipien R. Wagners wesentlich beigetragen.

Dargun, Marktflecken in Mecklenburg-Schwerin, am Klostersee unweit der pommerschen Grenze, 13 km vom Bahnhof Demmin, mit Amtsgericht und (1880) 2278 Einw., bildet mit dem Dorf Röcknitz eine 2 km lange Straße, an deren Ende das Schloß steht, vormals eine Cistercienserabtei (1172 gestiftet, 1552 säkularisiert).

Dari, Same von Sorghum tartaricum, s. Sorghum.

Daribba, ägypt. Getreidemaß, = 2 Ardeb.

Darīcus (Dareikos, nämlich Stater), die altpers. Königsmünze, namentlich das Goldstück, etwa vom Gewicht von 8,4 g. Das Gepräge ist der knieende König als Bogenschütze, die Rückseite zeigt ein vertieftes Viereck. Selten kommen goldene Doppeldariken desselben Gepräges vor, häufig sind die kleinen Silbermünzen derselben Art. In den kleinasiatischen Teilen des persischen Reichs wurden ähnliche größere Silberstücke geprägt von gutem griechischen Stil, zuweilen auch mit griechischen Namen von Statthaltern, im Gewicht von etwa 14,9 g. Jeder Versuch, die Dariken unter bestimmte Perserkönige zu verteilen, ist verfehlt. S. Tafel "Münzen des Altertums", Fig. 9.

Darĭelpaß (die Porta Caucasi oder Cumana der Römer), malerisch schöner Gebirgspaß, welcher das Hochgebirge des Kaukasus (mit dem 5041 m hohen Kasbek) und das Tiefland in der Gegend von Wladikawkas verbindet, und durch welchen die größte Chaussee des Kaukasus, die grusinische Heerstraße (von Tiflis über Wladikawkas durch die Kabarda nach Mosdok), führt, die nördlich vom D. über den Krestowaja Gora (Kreuzberg) in einer Höhe von 2422 m gelegt ist.

Darĭen, Bezirk im kolumbian. Staat Panama, erstreckt sich vom Golf von D. oder Uraba des Karibischen Meers bis zum Golf von San Miguel des Stillen Ozeans und ist ein dicht bewaldetes, regenreiches Hügelland, welches nirgends die Höhe von 800 m zu übersteigen scheint. Vom untern Atrato aus führt ein nur 142 m hoher Paß zum obern Tuira, einem 270 km langen Zufluß des Golfs von San Miguel, der 170 km weit schiffbar ist. Das Land ist goldreich. Die einstigen spanischen Niederlassungen sind meist von Flibustiern zerstört worden, so daß das Gebiet 1870 nur 9594 Einw. zählte.

Darĭen, Stadt im nordamerikan. Staat Georgia, an der Mündung der Altamaha in den Atlantischen Ozean, mit vorzüglichem Hafen, vor Ausdehnung der Eisenbahnen zweiter Baumwollhafen der Union, jetzt stiller Ort mit (1880) 1543 Einw. D. ist Sitz eines deutschen Konsuls.

Darĭi, bei den alten Logikern Name des dritten Schlußmodus in der ersten Figur, mit allgemein bejahendem Ober- und besonders bejahendem Unter- und Schlußsatz (AII), z. B. alle Gelehrten sind Menschen, Hinz und Kunz sind Gelehrte, also sind Hinz und Kunz Menschen. Vgl. Schluß.

Darīus, s. Dareios.

Darja (pers.), See, Strom.

Darjiling, Ort, s. Dardschiling.

Darkehmen, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Gumbinnen, an der Angerapp und der Eisenbahn Insterburg-Prostken, Sitz eines Amtsgerichts, hat ein Kreislazarett und (1880) 2983 evang. Einwohner, welche Tuch-, Messingwaren- und Maschinenfabrikation sowie Getreidehandel treiben und besuchte Pferdemärkte abhalten.

Darlaston (spr. dárlast'n), Stadt in Staffordshire (England), bei Wednesbury (s. d.), mit Kohlengruben, Eisenwerken und (1881) 13,574 Einw.

Darlehen (lat. Mutuum), derjenige Vertrag, bei welchem jemand (der Gläubiger, creditor, mutuo dans) dem andern (Schuldner, debitor, mutuo áccipiens) eine Summe Geldes oder eine Quantität andrer vertretbarer Sachen (res fungibiles, Fungibilien, z. B. Getreide) zum Eigentum gegen die Verbindlichkeit übergibt, ihm seiner Zeit eine gleiche Quantität von gleicher Beschaffenheit zurückzugeben. Zur Vollziehung des Vertrags war ursprünglich die Übergabe der Sachen erforderlich; doch wird heutzutage, wo die Klagbarkeit der Kontrakte infolge des veränderten Verkehrs sich wesentlich erweitert hat, ein D. auch dann angenommen, wenn von seiten des Kreditors eine eigentliche Übergabe der Sachen nicht erfolgt war, z. B. wenn ausgemacht worden ist, daß jemand den Erlös eines ihm zum Verkauf gegebenen Gegenstandes oder das bereits aus einem andern rechtlichen Grund, z. B. als Depositum, in seinen Händen befindliche Geld als D. behalten soll, ingleichen wenn jemand seinen Schuldner beauftragt, die schuldige Summe einem andern als D. zu geben etc. Der Empfänger wird Eigentümer der Sachen und trägt als solcher die Gefahr. Daher kann auch nur derjenige gültig ein D. geben, welcher Eigentümer der Sache ist und freie Disposition darüber hat, oder wer sonst zur Veräußerung fremder Sachen befugt ist, z. B. der Bevollmächtigte des Eigentümers, der Vormund etc. Hieraus folgt, daß bevormundete Per-^[folgende Seite]