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100% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0175, von Entgegengesetzte Größen bis Entgeltliche Verträge Öffnen
173 Entgegengesetzte Größen - Entgeltliche Verträge riechenden Stoffe entledigte, aber durchaus noch nicht sufelsreie Branntwein wird auch Maschinen- spiritus genannt, weil man die Filtervorrichtungcn als Reinignngsmafchinen bezeichnet
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0046, von Leibrock bis Leicester (Stadt) Öffnen
44 Leibrock - Leicester (Stadt) also schenkungsweise übernommen werden; der Vertrag muß dann in der landesgesetzlich für Schenkungen vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Die meisten L. werden als Versorgungsverträge gegen ein Entgelt
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0778, Italienische Eisenbahnen Öffnen
in Betrieb gegeben; die einzelnen Netze werden durch Generaldirektionen (s. Eisenbahnbehörden , Bd. 5, S. 848 b) verwaltet. Die wesentlichsten Bestimmungen der Verträge sind: Die Betriebsüberlassung erfolgt auf 60 Jahre; nach je 20 Jahren
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0970, von Gewährsfristen bis Gewährsmangel Öffnen
, für welche der, welcher sie gegen Entgelt veräußert hat, namentlich der Verkäufer dem Erwerber zu haften hat. Über den Umfang der Haftung beim Mangel zugesicherter Eigenschaf- ten s. 1)icta, 6t pi0nii88a. Hat der Verä'ußerer den Mangel dem Erwerber
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0185, von Entvogel bis Entwässern Öffnen
in Konkurs verfallen ist, das Deutsche Reich verlassen hat oder wenn sein Aufenthalt unbestimmt ist. Derselbe Anspruch wie dem Käufer steht im Falle der E. jedem Erwerber aus entgeltlichem Vertrage (s. Entgeltliche Verträge) zu. So auch nach Sächs
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0802, von Roth bis Rückversicherung Öffnen
deutschen Privatversicherungsgesellschaften veranstaltete gemeinsame Beratung behufs Verteilung der sogen. Klumpen-Versicherungen im Wege gegenseitiger Rückdeckung blieb erfolglos. Die R. regelt sich nach Verträgen, welche, juristisch verschieden
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0812, Arbeit Öffnen
ihm privatrechtlich zukommenden Anteil zusprechen. Soweit die A. für fremde Rechnung geleistet wird, verweist das Recht den Arbeiter wegen seines Lohns auf den der freien Vereinbarung unterliegenden Vertrag (Dienstmiete, Gesellschaftsvertrag u. dgl
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0587, von Güterverteilung bis Guthe (Geograph) Öffnen
- schieden ist auch das Entgelt für die Leistung und der Anteil an dem Ertrag der Produktion. Das Princip einer gerechten G., welche darin be- stehen müßte, den Ertrag der Produktion unter die an der Herstellung Beteiligten so zu verteilen, daß jedem
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0998, von Unterwasserboote bis Urheberrecht Öffnen
Übersetzungsrechts wird nach Ablauf von 3 Jahren seit Herausgabe des Werkes hinsichtlich jener Sprachen wirkungslos, in welchen die vorbehaltene Übersetzung nicht vollständig her- ausgegeben ist. Ein Vertrag, durch welchen jemand im voraus die U
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0282, von Dienstliste bis Dienstmiete Öffnen
für die D. und als Garantieschein für den Austraggeber dient. Dienstmiete, der Vertrag, durch welchen sich der eine verpflichtet, dem andern Dienste gegen Entgelt Zu leisten. Das Gebiet dieses Vertragsver- dältnisses ist außerordentlich weit
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 1025, Sklaverei Öffnen
. Das Missouri-Kompromiß (s. d.) verbot 1820 nördlich von 36° 30' nördl. Br. die S. für immer. Indessen war es offenbar, daß durch diesen Vertrag die Gegensätze nur überbrückt waren und die Entscheidung nur hinausgeschoben wurde. In Europa war es vor allem
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0414, von Schenkl bis Schenkung Öffnen
§. 463 eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen andern bereichert, wenn beide Teile darin einig sind, daß die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Soweit die in einem entgeltlichen Vertrage bestimmte Gegenleistung den Wert
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0951, von Depositum bis Depot Öffnen
949 Depositum - Depot Depositum (lat., "Hinterlegtes"), Verwah- rungs-(Hinterlegungs-)Vertrag, der Ver- trag über Hinterlegung einer beweglichen Sache, zu- folge dessen die eine Partei, der Depositar, das von der andern, dem Deponenten
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0870, Japan (Geschichte) Öffnen
dem Weltverkehr zu eröffnen. Es schloß einen Freundschaftsvertrag mit diesem Lande ab, wonach den japan. Kaufleuten drei Häfen, Fusan, Gensan und die Hauptstadt Soul, geöffnet wurden und J. das Gesandtschaftsrecht zugestanden wurde. Dieser Vertrag
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0727, Erbpacht Öffnen
727 Erbpacht. Die Erbpacht ist die entgeltliche Überlassung der Nutzung eines Landguts auf ewige Zeit von dem Grundeigentümer (Erbverpachter, Vererbpachter) an einen andern (Erbpachter) unter der Voraussetzung der Erfüllung bestimmter Bedingungen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0263, von Freifahrtscheine bis Freigrafschaft Öffnen
, daß das Spiel anders ausschlug, seinen Einsatz verlor. Ebenso bei der Wette (s. d.), bei dem Versicherungs- vertrag (s. d.), bei der emtio 8psi (s.^mtio). Den Ge- gensatz zu den F. V. bilden die Entgeltlichen Verträge (s. d.). Unterarten der F. V. sind
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0249, Kauf Öffnen
dem Verkäufer und Käufer. Dies Anfechtungsrecht ist auch auf andere entgeltliche Verträge, nach preuß. Recht wenigstens auf den Tausch übertragen. Nach Gemeinem und österr. Recht kann auf diese Anfechtung wegen laesio enormis im voraus verzichtet
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0671, von Anschaffen bis Anschauung Öffnen
. Anschaffungsgeschäft, jeder auf den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen gerichtete entgeltliche Vertrag. So namentlich der Kauf; nicht die Miete, denn sie ist nicht auf den Erwerb von Eigentum gerichtet, nicht die Erzeugung von Sachen, denn
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0564, von Anfechtungsklage bis Anführungszeichen Öffnen
, wenn in dem letzten Jahr vor der Konkurseröffnung ein entgeltlicher Vertrag des Schuldners mit seinem Ehegatten vor oder während der Ehe, mit seinen oder dessen Verwandten auf- und absteigender Linie, mit seinen oder dessen Geschwistern oder mit dem
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0278, von Gewährbücher bis Gewährsmängel Öffnen
), die Haftbarkeit, welche durch Gesetz oder Vertrag für jemand gegenüber einer andern Person begründet ist; auch das zu Gewährende, z. B. die Summe, welche ein Geschäfts- oder Rechnungsführer aus der Geschäfts- oder Kassenführung abzugewähren hat
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0134, Hannover (Geschichte: 1698-1719) Öffnen
134 Hannover (Geschichte: 1698-1719). (neunte) Kur krëiert und ein Vertrag zwischen jenem und den beiden Linien des Hauses Lüneburg geschlossen, laut dessen gegen Erteilung der Kurwürde an H. unter eventueller Beteiligung von Celle eine ewige
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
, §. 666, der Code civil Art. 353, das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1787 (letzteres, obschon es die A. a. K. als Gnadensache behandelt) erfordern einen zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden zu schließenden Vertrag, der Code civil, soweit die A
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0627, von Culman bis Culpa Öffnen
oder Unterlassen eine Verpflicktung zum Sckadenersatz. Das gilt, wo nicht eine besondere Pflicht des Han- delnden gegen die Personen, mit welcken er in Be- rührung kommt, begründet ist, wie bei der Amts- pflicht (s. d.) oder in Vertrags- oder andern
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0556, von Dschemar bis Dschidda Öffnen
, der ihm gastfreie Aufnahme gewährte, aber, da er für das Leben D.s fürchtete, beschloß, ihn auf eine der Komtureien des Ordens nach Frankreich zu schicken. Zugleich schloß er (20. Aug. 1482) mit D. einen Vertrag, kraft dessen, wenn er zur Regierung
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0745, Handelsgesellschaften Öffnen
oder Nichtkausmann, einzeln oder in größerer Zahl geschlossen sind, immer als H. anzusprechen sind, nämlich: 1) Der Kauf oder die anderweite Anschaf- fung (d.h. Erwerb durch Rechtsgeschäft unter Le- benden gegen Entgelt) von Waren oder andern be- weglichen
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0625, von Jacobson bis Jamagata Öffnen
ist der Gesellschaft genehmigt worden, und der Bau einer Abzweigung nach dem Toten Meer soll beschlossen sein. Jagdpachtvertrag , der Vertrag, durch welchen das Jagdrecht, d.h. die Befugnis zur Ausübung
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0064, von Unčov bis Unfallnervenkrankheit Öffnen
Kant ein solches, worin dem Subjekt ein verneinendes Prädikat positiv beigelegt wird, z. B. die Seele ist immateriell. Unendliche Teufe, s. Teufe. Unentgeltliche Verträge, s. Entgeltliche Verträge. Unfall, ein plötzliches Ereignis
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0499, von Wanderkrabbe bis Wandlungsklage Öffnen
eine Sache gegen Entgelt erwirbt gegen den, von wem er sie erwirbt, auf Wiederaufhebung des Vertrags und Wiederherstellung des frühern Zustandes dann hat, wenn die veräußerte Sache zugesagte Eigenschaften nicht hat; oder wenn sie Mängel hat, deren
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0245, Congostaat Öffnen
, Monopole oder Privilegien verleihen dürfen. Hinsichtlich der zu entrichtenden Abgaben wurde bestimmt, daß nur solche zulässig seien, welche den Charakter eines Entgelts tragen, wie Hafen- und Lotsengebühren, zur Bestreitung oder Erhaltung
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0825, von Eruw bis Erwin von Steinbach Öffnen
dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte, z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte, z. B. Eltern-, Kindesrecht
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0748, von Frondeszenz bis Fronfasten Öffnen
, aus einem Vertrag, den man freiwillig eingegangen ist, sondern entweder unmittelbar aus dem staatsbürgerlichen oder gemeindebürgerlichen Wesen, oder aus einem Vogtei- oder Grundherrlichkeits- oder Leibherrlichkeitsverhältnis abzuleiten ist. Denn
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0937, von Industrieaktien bis Industrielle Arbeiterfrage Öffnen
. Scherzer, Weltindustrien (Stuttg. 1880). Industrieaktien sind die Aktien, welche als Entgelt für die einer Aktiengesellschaft von deren Gründern überlassenen Sachen oder geleistete Dienste gewährt werden. Man versteht darunter auch Aktien
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0957, Kolonien (Geschichtliches) Öffnen
Ertrag gegen ein bestimmtes Entgelt an die Regierung abzuliefern. Dieser Kulturzwang hat, trotzdem er einen großen Aufwand für Verwaltung und bewaffnete Macht erfordert, der Staatskasse bedeutende Reineinnahmen abgeworfen. In neuerer Zeit wird er von den
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0773, von Patent bis Patentamt Öffnen
773 Patent - Patentamt. betrieb des Inhabers erfolgen, dann aber auch, was in den Vereinigten Staaten fast allgemeine Regel, durch entgeltliche Einräumung der Benutzung an andre für die Erfindung im ganzen oder für einen Teil derselben, im ganzen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0466, von Wechselschluß bis Wechsler Öffnen
466 Wechselschluß - Wechsler. Wechselschluß (Wechselvorvertrag, Pactum de cambiando), derjenige Vertrag, welcher die Ausstellung oder Begebung eines Wechsels vorbereitet. Er enthält die vertragsmäßige Verpflichtung einer Person zur Lieferung
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0081, Auskunftswesen (geschäftsfreundliche u. berufsmäßige Auskunftserteilung) Öffnen
wird es aber einem Auskunftsbüreau gelingen, hervorragende Kaufleute zur Berichterstattung über Kreditverhältnisse heranzuziehen. Gerade das Prinzip der Entgeltlichkeit hat zur Folge, daß die vorzüglichsten Kräfte sich nicht zu Berichterstattern
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0961, Vereinigte Staaten von Nordamerika (Geschichte) Öffnen
und der Republik geschlossenen Vertrag berief, der den beiderseitigen Staatsangehörigen Sicherheit ihres Lebens und Eigentums verbürge. Nach lebhaftem Notenwechsel mit Blaine überreichte di Fava 21. März sein Abberufungsschreiben. Nun ist aber
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0997, Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) Öffnen
für Rechte, welche auf Grund lästiger Verträge erworben worden seien, ein Anspruch auf Entschädigung zuerkannt, während die übrigen ohne Entgelt beseitigt wurden. In mehreren Ländern wurde anfänglich lediglich der Rechtszustand der ältesten Zeit
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
). (S. Hand muß Hand wahren.) Nach Allg. Landrecht ist der redliche Besitzer, welcher die Sache von einer unverdächtigen Person durch lästigen Vertrag an sich gebracht hat, immer nur gehalten, dieselbe dem Eigentümer gegen Erstattung dessen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0457, von Commissoria lex bis Commodianus Öffnen
denjenigen, welcher ihm verpflichtet lst. Derjenige, welcher wissentlich fremdes Geld mit dem seinigcn vermischt, bleibt dem Eigentümer auf Nückgabe verhaftet. VoininoÄÄ.tnili (lat.), Gebrauchsleihe, ein Vertrag, durch den eine Sache zu
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0494, von Contradictio bis Conty Öffnen
Grundsatz, daß jeder Vertrag klagbar sei, welcher einem verständigen Interesse dient. 0. a68tiin3,wrili8 ist der Trödelvertrag; eine Sache wird tariert mit der Verabredung übergeben, daß der Empfänger die Sache zurückbringt oder den taxierten Preis
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0279, von Dienstauszeichnungen bis Dienste (persönliche) Öffnen
eines dahin gehenden Vertrags nicht ! in jedem Falle ein Entgelt gefordert werden. Zahl- ! reiche D. werden aus Freundschaft oder Gefälligkeit ! geleistet. Daranf beruht namentlich der Auftrag ' (s. d.) und die nützliche Geschäftsführung (s. d
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
- schaften nur durch besondere Verträge zur Annahme und Beförderung gefährlicher Gegenstände. Falsche oder ungenaue Bezeichnung bei Aufgabe der Ware ist mit einer Geldbuße von 20 Pfd. St. belegt. - Vgl. Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0688, von Reed bis Reederei Öffnen
mit seinem ganzen Vermögen. Für besonders wichtige Fälle aber haftet er nur mit seinem Schiffsvermögen (s. d.), z. B. für Forderungen aus einem vom Schiffer als solchem kraft seiner Dienstobliegenheiten auszuführenden Vertrage, falls nicht ihn
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0572, von Wechselreiterei bis Wechselstrenge Öffnen
einer betrügerischen Manipulation wird dies Verfahren namentlich, wenn dazu Kellerwechsel (s. d.) benutzt werden. Wechselschluß oder Wechselvorvertrag (Pactum de cambiando), der Vertrag zwischen dem Geber und dem Nehmer des Wechsels über die Bedingungen, unter
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0640, von Werftdivisionen bis Werkverdingung Öffnen
. Werksteinverbände , s. Steinverbände . Werkstück , s. Werkzeuge . Werkverdingung , Verdingungswert , Werkvertrag ( Locatio conductio operis ), der Vertrag, in dem ein Unternehmer (Werkmeister) die Herstellung eines Werkes gegen eine vom
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0132, Bauernbefreiung Öffnen
, und jener übernahm als Entgelt ihre staatsbürgerlichen Pflichten. Die Folge war, daß der freie Bauernstand allmählich im 10. bis 12. Jahrh, mit der bereits auf den Gütern jener Großgrundherren seit lange vor- handenen Klasse grundherrlicher