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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Entgegengesetzte Größen; Entgeltliche Verträge

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Entgegengesetzte Größen – Entgeltliche Verträge

riechenden Stoffe entledigte, aber durchaus noch nicht fuselfreie Branntwein wird auch Maschinenspiritus genannt, weil man die Filtervorrichtungen als Reinigungsmaschinen bezeichnet.

Für die Erzielung von Feinsprit wird in den Spritfabriken ausschließlich die Filtration, verbunden mit Rektifikation, benutzt. Die Filtration geschieht hier, indem der auf 50 Proz. verdünnte Rohspiritus durch eine Batterie von 10 bis 20 miteinander verbundenen, großen, eisernen, mit Holzkohle gefüllten Cylindern geleitet wird. Die Filter sind so angeordnet, daß sie wechselweise ausgeschaltet werden können und daß immer der Rohspiritus bei dem jeweilig am längsten in Gebrauch befindlichen eintritt, von da in das frischer mit Kohle gefüllte übertritt und zuletzt in die neubeschickten, mit frischer Kohle gefüllten gelangt. Die erschöpften Filter, in denen eine reinigende Wirkung nicht mehr eintritt, werden ausgeschaltet, der in denselben befindliche Spiritus abgelassen und Dampf in dieselben geleitet, wodurch der von den Kohlen aufgesaugte Spiritus mit einem Teil des Fuselöls verdampft und durch Einleiten in Kühlvorrichtungen wiedergewonnen wird. Das Filter wird nun entleert und mit frischen Kohlen beschickt, während die herausgenommene erschöpfte Kohle durch Ausglühen wiederbelebt wird. Die vom Filter ablaufende Flüssigkeit wird einer Rektifikation unterworfen, durch die der Alkohol von dem zugesetzten Wasser und den Resten der noch vorhandenen Verunreinigungen befreit wird. Dies geschieht in Feinspritapparaten, die aus großen eisernen Blasen bestehen und mit wirksamen Rektifikations- und Dephlegmationsvorrichtungen (s. Destillation und Spiritusfabrikation) versehen sind. Die Flüssigkeit wird in der Blase durch in Schlangenröhren cirkulierenden Dampf zum Sieden gebracht, worauf alsbald die Destillation beginnt. Die einzelnen Destillate werden getrennt aufgefangen. Zuerst erhält man ein Gemisch von Alkohol und niedriger siedenden Bestandteilen des Rohspiritus, namentlich Aldehyd, welcher einen eigentümlichen, stechenden Geruch hat und als sog. Vorlauf in einen besondern Behälter geleitet wird, um später, wenn sich genügend davon angesammelt hat, für sich weiter verarbeitet zu werden. Der größere Teil des Alkohols destilliert daraus als Prima-Feinsprit in einer Stärke von 95‒96° Tr. Sobald das Destillat auf die Stärke von 93‒92° Tr. sinkt, wird es in ein anderes Reservoir geleitet, um als geringere Sorte von Spiritus, Sekundasprit, verwertet zu werden. Von da ab nimmt die Stärke des Destillats rasch ab, das dann noch Übergehende, welches die höher siedenden Bestandteile des Rohspiritus, namentlich das Fuselöl enthält, wird als Nachlauf bezeichnet und wird mit dem Rohspiritus in der nächsten Operation weiter verarbeitet. In der Blase bleibt schließlich fast reines Wasser zurück, während der Rektifikator eine milchig trübe Flüssigkeit enthält, aus der sich beim ruhigen Stehen an der Oberfläche Fuselöl absondert, das gesammelt und für sich verwertet wird.

Es sind auch wiederholt Vorschläge gemacht worden, das E. auf chem. Wege zu bewirken. Diese Vorschläge bestanden meistenteils in der Anwendung von Oxydationsmitteln (Chromsäure, übermangansaures Kalium, Superoxyden verschiedener Metalle); doch haben diese Bestrebungen keinen Erfolg gehabt. Durch diese Mittel tritt insofern eine Änderung ein, als ein Teil des Äthylalkohols und der andern Alkohole oxydiert wird, wodurch sich zusammengesetzte Äther bilden, welche einen angenehmen Geruch haben und so den unangenehmen Geruch des Rohspiritus zum Teil verdecken; ein E. findet aber nicht statt. Auch die Vorschläge, das E. unter Anwendung von Elektricität zu bewirken, haben sich nicht bewährt.

Entgegengesetzte Größen, in der Mathematik solche Größen, von denen die eine negative, die andere positive Einheiten derselben Art hat, sodaß ihre Summe durch Subtraktion gebildet wird. Entgegengesetzt find eine positive und eine negative Zahl, Vermögen und Schulden, Gewinn und Verlust, Fortschritt und Rückschritt, Beschleunigung und Verzögerung, Hebung und Senkung, Anziehung und Abstoßung; ein beträchtlicher Fortschritt, der bei Einführung der Buchstabenrechnung gemacht wurde, war, daß man Verlust als negativen Gewinn, z. B. den Verlust von 3 M. als Gewinn von -3 M., Schulden als negatives Vermögen, u. s. w. auffassen lernte.

Entgeltliche Verträge, Verträge, bei denen jemand eine Verpflichtung übernimmt, eine Veräußerung vornimmt, ein Recht aufgiebt, eine Leistung bewirkt, für die er einen Gegenwert sofort erhält, oder für welche ihm ein Gegenwert versprochen wird, oder wobei er den Empfänger zur Leistung eines Gegenwertes durch seine Hingabe oder Leistung u. dgl. verpflichtet. Den Gegensatz bilden die unentgeltlichen Verträge, welche auf eine Gefälligkeit hinauslaufen, wie das Commodatum (s. d.), oder auf eine Schenkung oder andere Liberalität. Ein Vertrag oder eine Verfügung kann auf der einen Seite entgeltlich, auf der andern Seite unentgeltlich sein; so, wenn ein Dritter, um dem Schuldner zu schenken, mit dem Gläubiger accordiert; der Gläubiger opfert seine ganze Forderung gegen Empfang eines Teils. Verträge, welche bloß die Sicherung des Gläubigers betreffen, wie Hypothekbestellungen oder Bürgschaften, lassen sich als unentgeltliche auf seiten des Gläubigers auffassen, wenn dieser kein Opfer, z. B. durch Gewährung von Fristen, giebt, und wenn die Sicherung nicht in Erfüllung einer dem Gläubiger gegenüber eingegangenen Verpflichtung bestellt wird. Eine Schenkung an den Gläubiger liegt in der Sicherstellung nicht. Umgekehrt kann die Unentgeltlichkeit auch auf seiten des Bürgen und dem Gläubiger gegenüber dadurch ausgeschlossen sein, daß dieser dem Schuldner Fristen erteilt, woran der Bürge ein eigenes Interesse hat, weil er den Schuldner, welcher auch dem Bürgen schuldet, halten will. Die Unterscheidung zwischen entgeltlichen (lästigen, onerosen) und unentgeltlichen Verträgen hat u. a. rechtliche Bedeutung, weil der Schuldner aus lästigem Vertrage in der Regel für einen höhern Grad der Sorgfalt haftet. Sodann stellt sich die Anfechtung (s. d.) von unentgeltlichen Verträgen, welche zum Nachteil von Gläubigern abgeschlossen werden, vielfach anders als die Anfechtung E. V. Wer gutgläubig durch entgeltlichen Vertrag von einem der Anfechtung Unterworfenen, als Eigentümer im Grundbuch Eingetragenen im Vertrauen auf das Grundbuch erworben hat, ist sicher; nicht aber der, welcher durch unentgeltlichen Vertrag erworben hat. Bei der Entwährung (s. d.) stellt sich der Anspruch anders bei entgeltlichem Erwerb als bei unentgeltlichem. Ähnlich bei der Erwerbung von Hypotheken durch Cession. Der Gedanke, daß der entgeltliche Vertrag einen stärkern Anspruch auf Rechtsschutz hat als