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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Entgegengesetzte Größenbis Entgeltliche Verträge |
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173
Entgegengesetzte Größen - Entgeltliche Verträge
riechenden Stoffe entledigte, aber durchaus noch nicht
sufelsreie Branntwein wird auch Maschinen-
spiritus genannt, weil man die Filtervorrichtungcn
als Reinignngsmafchinen bezeichnet
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Leibrockbis Leicester (Stadt) |
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44
Leibrock - Leicester (Stadt)
also schenkungsweise übernommen werden; der Vertrag muß dann in der landesgesetzlich für Schenkungen vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Die meisten L. werden als Versorgungsverträge gegen ein Entgelt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0778,
Italienische Eisenbahnen |
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in Betrieb gegeben; die einzelnen Netze werden durch Generaldirektionen
(s. Eisenbahnbehörden , Bd. 5, S. 848 b) verwaltet.
Die wesentlichsten Bestimmungen der Verträge sind: Die Betriebsüberlassung erfolgt auf 60 Jahre; nach je 20 Jahren
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Gewährsfristenbis Gewährsmangel |
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, für welche der, welcher sie gegen
Entgelt veräußert hat, namentlich der Verkäufer
dem Erwerber zu haften hat. Über den Umfang
der Haftung beim Mangel zugesicherter Eigenschaf-
ten s. 1)icta, 6t pi0nii88a. Hat der Verä'ußerer den
Mangel dem Erwerber
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
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in Konkurs verfallen ist, das Deutsche Reich verlassen hat oder wenn sein Aufenthalt unbestimmt ist. Derselbe Anspruch wie dem Käufer steht im Falle der E. jedem Erwerber aus entgeltlichem Vertrage (s. Entgeltliche Verträge) zu. So auch nach Sächs
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Rothbis Rückversicherung |
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deutschen Privatversicherungsgesellschaften veranstaltete gemeinsame Beratung behufs Verteilung der sogen. Klumpen-Versicherungen im Wege gegenseitiger Rückdeckung blieb erfolglos. Die R. regelt sich nach Verträgen, welche, juristisch verschieden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0812,
Arbeit |
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ihm privatrechtlich zukommenden Anteil zusprechen. Soweit die A. für fremde Rechnung geleistet wird, verweist das Recht den Arbeiter wegen seines Lohns auf den der freien Vereinbarung unterliegenden Vertrag (Dienstmiete, Gesellschaftsvertrag u. dgl
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Güterverteilungbis Guthe (Geograph) |
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-
schieden ist auch das Entgelt für die Leistung und
der Anteil an dem Ertrag der Produktion.
Das Princip einer gerechten G., welche darin be-
stehen müßte, den Ertrag der Produktion unter die
an der Herstellung Beteiligten so zu verteilen, daß
jedem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Unterwasserbootebis Urheberrecht |
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Übersetzungsrechts wird nach
Ablauf von 3 Jahren seit Herausgabe des Werkes
hinsichtlich jener Sprachen wirkungslos, in welchen
die vorbehaltene Übersetzung nicht vollständig her-
ausgegeben ist. Ein Vertrag, durch welchen jemand
im voraus die U
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Dienstlistebis Dienstmiete |
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für die D. und als Garantieschein für
den Austraggeber dient.
Dienstmiete, der Vertrag, durch welchen sich
der eine verpflichtet, dem andern Dienste gegen
Entgelt Zu leisten. Das Gebiet dieses Vertragsver-
dältnisses ist außerordentlich weit
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1025,
Sklaverei |
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. Das Missouri-Kompromiß (s. d.) verbot 1820 nördlich von 36° 30' nördl. Br. die S. für immer. Indessen war es offenbar, daß durch diesen Vertrag die Gegensätze nur überbrückt waren und die Entscheidung nur hinausgeschoben wurde.
In Europa war es vor allem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
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§. 463 eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen andern bereichert, wenn beide Teile darin einig sind, daß die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Soweit die in einem entgeltlichen Vertrage bestimmte Gegenleistung den Wert
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
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949
Depositum - Depot
Depositum (lat., "Hinterlegtes"), Verwah-
rungs-(Hinterlegungs-)Vertrag, der Ver-
trag über Hinterlegung einer beweglichen Sache, zu-
folge dessen die eine Partei, der Depositar, das von
der andern, dem Deponenten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0870,
Japan (Geschichte) |
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dem Weltverkehr zu eröffnen. Es schloß einen Freundschaftsvertrag mit diesem Lande ab, wonach den
japan. Kaufleuten drei Häfen, Fusan, Gensan und die Hauptstadt Soul, geöffnet wurden und J. das Gesandtschaftsrecht zugestanden wurde. Dieser Vertrag
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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727
Erbpacht.
Die Erbpacht ist die entgeltliche Überlassung der Nutzung eines Landguts auf ewige Zeit von dem Grundeigentümer (Erbverpachter, Vererbpachter) an einen andern (Erbpachter) unter der Voraussetzung der Erfüllung bestimmter Bedingungen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0263,
von Freifahrtscheinebis Freigrafschaft |
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, daß das
Spiel anders ausschlug, seinen Einsatz verlor.
Ebenso bei der Wette (s. d.), bei dem Versicherungs-
vertrag (s. d.), bei der emtio 8psi (s.^mtio). Den Ge-
gensatz zu den F. V. bilden die Entgeltlichen Verträge
(s. d.). Unterarten der F. V. sind
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0249,
Kauf |
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dem Verkäufer und Käufer. Dies Anfechtungsrecht ist auch auf andere entgeltliche Verträge, nach preuß. Recht wenigstens auf den Tausch übertragen. Nach Gemeinem und österr. Recht kann auf diese Anfechtung wegen laesio enormis im voraus verzichtet
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Anschaffenbis Anschauung |
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.
Anschaffungsgeschäft, jeder auf den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen gerichtete entgeltliche Vertrag. So namentlich der Kauf; nicht die Miete, denn sie ist nicht auf den Erwerb von Eigentum gerichtet, nicht die Erzeugung von Sachen, denn
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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, wenn in dem letzten Jahr vor der Konkurseröffnung ein entgeltlicher Vertrag des Schuldners mit seinem Ehegatten vor oder während der Ehe, mit seinen oder dessen Verwandten auf- und absteigender Linie, mit seinen oder dessen Geschwistern oder mit dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Gewährbücherbis Gewährsmängel |
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), die Haftbarkeit, welche durch Gesetz oder Vertrag für jemand gegenüber einer andern Person begründet ist; auch das zu Gewährende, z. B. die Summe, welche ein Geschäfts- oder Rechnungsführer aus der Geschäfts- oder Kassenführung abzugewähren hat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0134,
Hannover (Geschichte: 1698-1719) |
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134
Hannover (Geschichte: 1698-1719).
(neunte) Kur krëiert und ein Vertrag zwischen jenem und den beiden Linien des Hauses Lüneburg geschlossen, laut dessen gegen Erteilung der Kurwürde an H. unter eventueller Beteiligung von Celle eine ewige
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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, §. 666, der Code civil Art. 353, das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1787 (letzteres, obschon es die A. a. K. als Gnadensache behandelt) erfordern einen zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden zu schließenden Vertrag, der Code civil, soweit die A
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Culmanbis Culpa |
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oder
Unterlassen eine Verpflicktung zum Sckadenersatz.
Das gilt, wo nicht eine besondere Pflicht des Han-
delnden gegen die Personen, mit welcken er in Be-
rührung kommt, begründet ist, wie bei der Amts-
pflicht (s. d.) oder in Vertrags- oder andern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0556,
von Dschemarbis Dschidda |
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, der ihm gastfreie Aufnahme gewährte, aber, da er für das Leben D.s fürchtete, beschloß, ihn auf eine der Komtureien des
Ordens nach Frankreich zu schicken. Zugleich schloß er (20. Aug. 1482) mit D. einen Vertrag, kraft dessen, wenn er zur Regierung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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oder Nichtkausmann, einzeln oder in größerer Zahl
geschlossen sind, immer als H. anzusprechen sind,
nämlich: 1) Der Kauf oder die anderweite Anschaf-
fung (d.h. Erwerb durch Rechtsgeschäft unter Le-
benden gegen Entgelt) von Waren oder andern be-
weglichen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Jacobsonbis Jamagata |
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ist der Gesellschaft genehmigt worden, und der Bau einer Abzweigung nach dem
Toten Meer soll beschlossen sein.
Jagdpachtvertrag , der Vertrag, durch welchen das Jagdrecht, d.h. die Befugnis zur Ausübung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
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Kant ein solches, worin dem Subjekt ein verneinendes Prädikat positiv beigelegt wird, z. B. die Seele ist immateriell.
Unendliche Teufe, s. Teufe.
Unentgeltliche Verträge, s. Entgeltliche Verträge.
Unfall, ein plötzliches Ereignis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Wanderkrabbebis Wandlungsklage |
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eine Sache gegen Entgelt erwirbt gegen den, von wem er sie erwirbt, auf Wiederaufhebung des Vertrags und Wiederherstellung des frühern Zustandes dann hat, wenn die veräußerte Sache zugesagte Eigenschaften nicht hat; oder wenn sie Mängel hat, deren
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0245,
Congostaat |
Öffnen |
, Monopole oder Privilegien verleihen dürfen. Hinsichtlich der zu entrichtenden Abgaben wurde bestimmt, daß nur solche zulässig seien, welche den Charakter eines Entgelts tragen, wie Hafen- und Lotsengebühren, zur Bestreitung oder Erhaltung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
Öffnen |
dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte, z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte, z. B. Eltern-, Kindesrecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Frondeszenzbis Fronfasten |
Öffnen |
, aus einem Vertrag, den man freiwillig eingegangen ist, sondern entweder unmittelbar aus dem staatsbürgerlichen oder gemeindebürgerlichen Wesen, oder aus einem Vogtei- oder Grundherrlichkeits- oder Leibherrlichkeitsverhältnis abzuleiten ist. Denn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Industrieaktienbis Industrielle Arbeiterfrage |
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. Scherzer, Weltindustrien (Stuttg. 1880).
Industrieaktien sind die Aktien, welche als Entgelt für die einer Aktiengesellschaft von deren Gründern überlassenen Sachen oder geleistete Dienste gewährt werden. Man versteht darunter auch Aktien
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0957,
Kolonien (Geschichtliches) |
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Ertrag gegen ein bestimmtes Entgelt an die Regierung abzuliefern. Dieser Kulturzwang hat, trotzdem er einen großen Aufwand für Verwaltung und bewaffnete Macht erfordert, der Staatskasse bedeutende Reineinnahmen abgeworfen. In neuerer Zeit wird er von den
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Patentbis Patentamt |
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773
Patent - Patentamt.
betrieb des Inhabers erfolgen, dann aber auch, was in den Vereinigten Staaten fast allgemeine Regel, durch entgeltliche Einräumung der Benutzung an andre für die Erfindung im ganzen oder für einen Teil derselben, im ganzen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Wechselschlußbis Wechsler |
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466
Wechselschluß - Wechsler.
Wechselschluß (Wechselvorvertrag, Pactum de cambiando), derjenige Vertrag, welcher die Ausstellung oder Begebung eines Wechsels vorbereitet. Er enthält die vertragsmäßige Verpflichtung einer Person zur Lieferung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0081,
Auskunftswesen (geschäftsfreundliche u. berufsmäßige Auskunftserteilung) |
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wird es aber einem Auskunftsbüreau gelingen, hervorragende Kaufleute zur Berichterstattung über Kreditverhältnisse heranzuziehen. Gerade das Prinzip der Entgeltlichkeit hat zur Folge, daß die vorzüglichsten Kräfte sich nicht zu Berichterstattern
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0961,
Vereinigte Staaten von Nordamerika (Geschichte) |
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und der Republik geschlossenen Vertrag berief, der den beiderseitigen Staatsangehörigen Sicherheit ihres Lebens und Eigentums verbürge. Nach lebhaftem Notenwechsel mit Blaine überreichte di Fava 21. März sein Abberufungsschreiben.
Nun ist aber
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) |
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für Rechte, welche auf Grund lästiger Verträge erworben worden seien, ein Anspruch auf Entschädigung zuerkannt, während die übrigen ohne Entgelt beseitigt wurden.
In mehreren Ländern wurde anfänglich lediglich der Rechtszustand der ältesten Zeit
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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). (S. Hand muß Hand wahren.) Nach Allg. Landrecht ist der redliche Besitzer, welcher die Sache von einer unverdächtigen Person durch lästigen Vertrag an sich gebracht hat, immer nur gehalten, dieselbe dem Eigentümer gegen Erstattung dessen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
Öffnen |
denjenigen, welcher ihm verpflichtet
lst. Derjenige, welcher wissentlich fremdes Geld
mit dem seinigcn vermischt, bleibt dem Eigentümer
auf Nückgabe verhaftet.
VoininoÄÄ.tnili (lat.), Gebrauchsleihe, ein
Vertrag, durch den eine Sache zu
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Contradictiobis Conty |
Öffnen |
Grundsatz, daß jeder Vertrag klagbar
sei, welcher einem verständigen Interesse dient.
0. a68tiin3,wrili8 ist der Trödelvertrag; eine Sache
wird tariert mit der Verabredung übergeben, daß
der Empfänger die Sache zurückbringt oder den
taxierten Preis
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
Öffnen |
eines dahin gehenden Vertrags nicht
! in jedem Falle ein Entgelt gefordert werden. Zahl-
! reiche D. werden aus Freundschaft oder Gefälligkeit
! geleistet. Daranf beruht namentlich der Auftrag
' (s. d.) und die nützliche Geschäftsführung (s. d
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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-
schaften nur durch besondere Verträge zur Annahme
und Beförderung gefährlicher Gegenstände. Falsche
oder ungenaue Bezeichnung bei Aufgabe der Ware ist
mit einer Geldbuße von 20 Pfd. St. belegt. - Vgl.
Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
Öffnen |
mit seinem ganzen Vermögen. Für
besonders wichtige Fälle aber haftet er nur mit seinem Schiffsvermögen (s. d.), z. B. für Forderungen aus
einem vom Schiffer als solchem kraft seiner Dienstobliegenheiten auszuführenden Vertrage, falls nicht ihn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
Öffnen |
einer betrügerischen Manipulation wird dies Verfahren namentlich, wenn dazu Kellerwechsel (s. d.) benutzt werden.
Wechselschluß oder Wechselvorvertrag (Pactum de cambiando), der Vertrag zwischen dem Geber und dem Nehmer des Wechsels über die Bedingungen, unter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Werftdivisionenbis Werkverdingung |
Öffnen |
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Werksteinverbände , s. Steinverbände .
Werkstück , s. Werkzeuge .
Werkverdingung ,
Verdingungswert ,
Werkvertrag
( Locatio conductio operis ), der Vertrag, in dem ein
Unternehmer (Werkmeister) die Herstellung eines Werkes gegen eine vom
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0132,
Bauernbefreiung |
Öffnen |
, und jener
übernahm als Entgelt ihre staatsbürgerlichen
Pflichten. Die Folge war, daß der freie Bauernstand
allmählich im 10. bis 12. Jahrh, mit der bereits auf
den Gütern jener Großgrundherren seit lange vor-
handenen Klasse grundherrlicher
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