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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Entfernungsschätzen - Entfuseln
für die technisch vollendete Herstellung dieser Instru-
mente; denn ist diese Vasis am Instrument selbst !
angebracht, so kann sie nur llein sein im Verhältnis z
zu den Entfernungen, die namentlich mit Rücksicht
auf die Tragweite der heutigen Feuerwaffen im >
Kriege gemessen werden müssen, und infolgedessen !
müssen dann überaus kleine Winkel mit größter!
Schärfe gemessen werden, was nur mit feinen und
eine subtile Behandlung erfordernden Winkelmessern !
möglich ist. Macht man aber die Vasis so groß, !
daß die Winkelmessung weniger scharf sein kann, !
so muß die letztere von zwei räumlich mehr oder
weniger weit getrennten Punkten von zwei Beob-
achtern ausgeführt werden, was namentlich für die
Verhältnisse des Feldkrieges selten ausführbar ist,
während nach diesem Princip eingerichtete E. im
Festungskriege und bei der Küstenverteidigung sehr
vorteilhaft verwendet werden können. Bei allen
diesen E. wachfen überdies die aus den Beobach-
tnngsfehlern herrührenden Irrtümer mit dem Qua-
drate der zu messenden Entfernungen. An Stelle
der Winkelmessung durch Fernrohre werden viel-
fach auch Spiegelinstrumente nach dem Princip des
Spiegelsextanten angewendet.
Einer der ältesten E. ist der geometr. Quadrat
von Peurbach (um 1450) und Paceccos Pantometer
(1767). In neuerer Zeit wurden viele verschiedene
Instrumente dieser Art^erfunden, z.V. Distanzmesser
von Vauernfeind, von^teinheil, Telemeter von Ver-
dan und Foitzick, Diastimetcr von Nomershausen,
Distanzmesser von Nolan, Paschwitz u. a. Angenom-
men wurden E. bisher in der franz. und der östcrr.
Armee. Erstere führt die E. von Labbez und von
Goulier, letztere deu von Rolsandic. Sie entfprechcn
jedoch nicht den heutigen Anforderungen. In den
engl., russ. und deutschen Armeen finden eingehende
Versuche statt. Deutschlaud scheint zu einem gün-
stigen Abschluß gekommen zu sein. Eine besondere
Art von E. sind endlich noch die akustischen, die auf
der Messung des Zeitraums beruhen, der zwischen
dem Ausblitzen eines Schusses und dem Hörbar-
werden des Knalles liegt, wobei die Geschwindigkeit
des Lichts als unendlich, diejenige des Schalles zu
durchschnittlich 333 m per Sekunde angenommen
wird. Die in Sekunden ausgedrückte Zeit mit 333
multipliziert, ergicbt dann die Entfernung in Metern.
Hierauf begründete E. sind die von Le Voulengs,
Fimmerhans, Montaudon u. a. Neuere Versuche
haben ergeben, daß die Schallgeschwindigkeit nur sehr
bedingungsweise 333 m pro Sekunde beträgt und
daß dieselbe sogar 600 in noch übersteigen kann. (Vgl.
Militär. Wochenblatt 1889, Nr. 94,' Berlin.) Die
akustischen E. sind demnach für militär. Zwecke ohne
jeden Wert. - Vgl. Vauernfcind, Elemente der Ver-
messungskunde (6. Aufl., Stuttg.1879); Rostiewiez,
Über Kriegsdistanzmesser (Graz 1888).
Entfernungsschätzen, ein Teil der militär.
Ausbildung im Schießen, der deshalb von Wichtig-
keit ist, weil auf dem richtigen Schätzen der Ent-
fernung vom Schützen nach dem zu treffenden Ziel
zum großen Teil die Wirkung der neuern Schuh-
waffen beruht. Nur wenn die Entfernung inner-
halb gewisser Grenzen richtig geschätzt und danach
das Visier gestellt ist, ist die Möglichkeit gegeben,
bei richtiger Abgabe des Schusses das Ziel zu tref-
sen. Für die Bestimmung von Entfernungen sind
zahlreiche mehr oder weniger komplizierte Instru-
mente (s. Entfernungsmesser) erfunden worden.
Das sicherste Mittel bleibt jedoch das vorherige
Abschreiten wichtiger Entfernungen vor Beginn
des Gefechtes; dies ist natürlich nur möglich, wenn
man eine Verteidigungsstellung eingenommen bat,
bevor der Feind vor derselben erschienen.
Entfernungstarife, s. Eisenbahntarife (Bd. 5,
Entfettungskuren, s. Fettsucht. j^S. 894d).
Entführung. Die E. umfaßt uach geltendem
deutschen Strafrecht (ߧ. 236, 237) zwei Fälle:
1) E. einer Frauensperson gegen ihren Willen
durck List, Drohung oder Gewalt, um sie entweder
zur Unzucht (Strafe: Zuchthaus bis zu 10 Jahren)
oder zur Ehe zu bringen (Strafe: Gefängnis bis zu
5 Jahren); 2) E. einer minderjährigen, uuverehe-.
lichten Frauensperson mit ihrem Willen, aber
ohne Einwilligung der Eltern oder des Vormunds,
um sie zur Uuzucht oder zur Ehe zu bvinaM (Strafe:
Gefängnis bis zu 5 Jahren). Bestraft wird die
Entführte (auch im zweiten Falle) nicht. Die Ver-
folguug tritt in beiden Fällen nur auf Antrag ein.
Hat der Entführer die Entführte geheiratet, so fin-
det die Verfolgung nur statt, nachdem die Ehe für
ungültig erklärt ist. 1887 wurden von deutschen
Gerichten 14 Personen wegen E. und Menschen-
raub (s. d.) verurteilt.
Das Osterr. Strafgefetz von 1852 straft auch den
Fall, wenn eine verheiratete Frauensperson mit
ihrem Willen dem Ehegatten listig oder gewaltsam
entführt wird. Der Osterr. Strafgesetzentwurf von
1889 folgt im wesentlichen dem deutschen Strafrecht.
Im röm. Necht wurde die E. mit dem Tode bestraft.
Gntfuselu, technisches Verfahren Zur Verwand-
lung des Rohfpiritus in Feiufpiritus oder Sprit.
Der in den landwirtschaftlichen Brennereien durch
Destillation der vergorenen Maische gewonnene
Rohspiritus enthält neben seinem Hauptbestandteil
Mhylalkohol) eine Anzahl von Nebenprodukten der
Gärung (s. Fusel), die ihm einen eigentümlichen,
unangenehmen Geruch und Geschmack erteilen. Für
alle feinern Branntweine, für die bessern Sorten der
Liqueure und Parfüms, namentlich aber zum Ver-
schneiden des Weins ist nur ein völlig reiner Spi-
ritus verwendbar. E. geschieht in Deutschland fast
nie von dem Produzenten, sondern wird in großen
städtischen Rasfinerien vorgenommen, von denen sich
die bedeutendsten in Berlin,Hamburg, Leipzig, Stet-
tin finden. FürdieHerstellung weniger fcinerBrannt-
weine geschieht das E. durch einfache Filtration über
.Hohlen, namentlich Holzkohlen, welche, besonders
frisch ausgeglüht, die Eigenschaft haben, schmeckende,
riechende und färbende Stoffe aus Flüssigkeiten auf-
zunehmen. Der auf 50-60 Proz. verdüunte Spiri-
tus wird iu ein mit Kohlen beschicktes Faß, welches
mit einem Rührwerk versehen ist, gefüllt und hier
unter wiederholtem Umrühren mehrere Tage stehen
gelassen und dann abgezogen; vielfach werden auch
mehrere Iäffer so miteinander verbunden, daß der
Spiritus von einem in das andere übertritt; die Koh-
len werden sich in dem ersten Fasse zuerst sättigen, d. b.
unbrauchbar werden; es wird dann dieses Faß mit
frischen Kohlen gefüllt. Der zu reinigende Brannt-
wein wird dann zuerst in das zweite Faß geleitet,
wäbrend das neu gefüllte Faß jetzt als letztes für
E. fast reinen Branntweins dient; auf diese Weise
wird erreicht, daß der Branntwein auf dem Wege
durch die Filteranlage mit fortschreitender Reinigung
zu immer frischern, weniger gebrauchten Kohlen
gelangt, wodurch eine rationelle Auenutzung der
bohlen stattfindet. Der auf diese Weise nur durch
Reinigung über.Noblen gewonnene, eines Teils der