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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Entgegengesetzte Größen - Entgeltliche Verträge
riechenden Stoffe entledigte, aber durchaus noch nicht
sufelsreie Branntwein wird auch Maschinen-
spiritus genannt, weil man die Filtervorrichtungcn
als Reinignngsmafchinen bezeichnet.
Für die Erzielung von Feinsprit wird in den
Spritfabriken ausschließlich die Filtration, verbun-
den mit Rektifikation, benutzt. Die Filtration ge-
schieht hier, indem der auf 50 Proz. verdünnte Roh-
spiritus durch eine Batterie von 10 bis 20 miteinan-
der verbundenen, großen, eisernen, mit.Holzkohle
gefüllten Cylindern geleitet wird. Die Filter sind
so angeordnet, daß sie wechselweise ausgeschaltet
werden können und daß immer der Rohspiritus bei
dem jeweilig am längsten in Gebrauch befindlichen
eintritt, von da in das frischer mit Kohle gefüllte
übertritt und zuletzt in die ncubeschickten, mit frischer
Kohle gefüllten gelangt. Die erschöpften Filter, in
dcncn evne reinigende Wirkung nicht mebr eintritt,
werden ausgeschaltet, der in denselben befindliche
Spiritus abgelassen und Dampf in diefelben gelei-
tet, wodurch der von den Kohlen aufgesaugte Spi-
ritus mit einem Teil des Fuselöls verdampft und
durch Einleiten in Kühlvorrichtungen wiedergewon-
nen wird. Das Filter wird nun entleert und mit
frifchen Kohlen befchickt, während die herausge-
nommene erschöpfte Koble onrch Ausglühen wieder-
belebt wird. Die vom Filter ablaufende Flüssigkeit
wird einer Rektifikation unterworfen, durch die der
Alkohol von dem zugefetzten Wasser und den Resten
der noch vorhandenen Verunreinigungen befreit
wird. Dies geschieht in Feinspritap paraten,
die aus großen eisernen Blasen bestehen und mit
wirksamen Rektisilations - und Dephlegmations-
vorrichtungen ss. Destillation und Spiritussabrika-
tion) versehen sind. Die Flüssigkeit wird in der Blase
durch in Schlangenröhren cirtulierendcn Dampf zum
Sieden gebracht, worauf alsbald die Destillation
beginnt. Die einzelnen Destillate werden getrennt
aufgefangen. Zuerst erhält man ein Gemisck von
Alkohol und niedriger siedenden Bestandteilen des
Rohspiritus, namentlich Aldehyd, welcher einen
eigentümlichen, stechenden Geruch hat und als sog.
Vorlauf in einen besondern Behälter geleitet wird,
um später, wenn sich genügend davon angesammelt
hat, für sich weiter verarbeitet zu werden. Der größere
Teil des Alkohols destilliert daraus als Prima-
Feinsprit in einer Stärke von 95-96" ^r. Sobald
das Destillat auf die Stärke von 93-92° 1r. sinkt,
wird es in ein anderes Reservoir geleitet, um als
geringere Sorte von Spiritus, Sctundasprit,
verwertet zu werden. Von da ab nimmt die Stärke
des Destillats rasch ab, das dann noch Übergehende,
welches die höher siedenden Bestandteile des Roh-
spiritus, namentlich das Fuselöl enthält, wird als
Nachlau f bezeichnet und wird mit dem Rohspiritus
in der nächsten Operation weiter verarbeitet. In der
Blase bleibt schließlich fast reines Wasser zurück,
während der Rektifikator eine milchig trübe Flüssig-
keit enthält, aus der sich beim ruhigen Stehen an der
Oberfläche Fufelöl absondert, das gesammelt und
für sich verwertet wird.
Es sind auch wiederholt Vorschläge gemacht wor-
den, das E. auf chern. Wege zu bewirken. Dicse
Vorschläge bestanden meistenteils in der Anwendung
von Oxydationsmitteln (Chromsäure, übermangan-
saures Kalium, Superoxyden verschiedener Metalle):
doch haben diese Bestrebungen keinen Erfolg gehabt.
Durch diefe Mittel tritt infofern eine Änderung ein,
als ein Teil des Äthylalkohols und der andern Al-
kohole oxydiert wird, wodurch sich zusammengesetzte
Äther bilden, welche einen angenehmen Geruch baden
und so den unangenehmen Geruch des Rohspiritus
zum Teil verdecken; ein E. findet aber nicht statt.
Auch die Vorschläge, das E. unter Anwendung von
Elektricität zu bewirken, haben sich nicht bewährt.
Entgegengesetzte Größen, in der Mathematik
solche Größen, von denen die eine negative, die
andere positive Einheiten derselben Art hat, sodaß
ihre Summe durch Subtraktion gebildet wird. Ent-
gegengesetzt find eine positive und eine negative
Zahl, Vermögen und Schulden, Gewinn und Ver-
lust, Fortschritt und Rückschritt, Beschleunigung und
Verzögerung, Hebung und Senkung, Anziehung
und Abstoßung; ein beträchtlicher Fortschritt, der
bei Einführung der Buchstabenrechnung gemacht
wurde, war, daß man Verlust als negativen Ge-
winn, z. V. den Verlust von 3 M. als Gewinn von
^ 3 M., Schulden als negatives Vermögen, u. s. w.
auffassen lernte.
Entgeltliche Verträge, Verträge, bei denen
jemand eine Verpflichtung übernimmt, eine Veräuße-
rung vornimmt, ein Recht aufgiebt, eine Leistung
bewirkt, für die er einen Gegenwert fofort erhält,
oder für welche ihm ein Gegenwert versprochen wird,
oder wobei er den Empfänger zur Leistung eines
Gegenwertes durch feine Hingabe oder Leistung
u. dgl. verpflichtet. Den Gegensatz bilden die un-
entgeltlich e n V e r t r ä g e, welche auf eine Gefällig-
keit hinauslaufen, wie das ^oinmoäawm (s. d.), oder
auf eine Schenkung oder andere Liberalität. Ein
Vertrag oder eine Verfügung kann auf der einen
Seite entgeltlich, auf der andern Seite unentgeltlich
fein; fo, wenn ein Dritter, um dem Schuldner zu
schenken, mit dem Gläubiger accoroiert; der Gläu-
biger opfert feine ganze Forderung gegen Empfang
eines Teils. Verträge, welche bloy die Sicherung
des Gläubigers betreffen, wie Hypothetbestellungen
oder Bürgschaften, lassen sich als unentgeltliche auf
feiten des Gläubigers auffassen, wenn dieser kein
Opfer, z. B. durch Gewährung von Fristen, giebt,
und wenn die Sicherung nicht in Erfüllung einer
dem Glaubiger gegenüber eingegangenen Verpflich-
tung bestellt wird. Eine Schenkung an den Gläu-
biger liegt in der Sicherstellung nicht. Umgekehrt
kann die Unentgeltlichkcit auch auf feiten des Bür-
gen und dem Gläubiger gegenüber dadurch ausge-
fchlosfen fein, daß diefer dem Schuldner Fristen er-
teilt, woran der Bürge ein eigenes Interesse hat,
weil er den Schuldner, welcher auch dem Bürgen
fchuldet, halten will. Die Unterfcheidung zwischen
entgeltlichen (lästigen, onerosen) und unentgeltlichen
Verträgen hat u. a. rechtliche Bedeutung, weil der
Schuldner aus lästigem Vertrage in der Regel für
einen böhern Grad der Sorgfalt haftet. Sodann
stellt sich die Anfechtung (s. d.) von unentgelt-
lichen Verträgen, welche zum Nachteil von Gläu-
bigern abgeschlossen werden, vielfach anders als
die Anfechtung E. V. Wer gutgläubig durch ent-
geltlichen Vertrag von einem der Anfechtung Unter-
worfenen, als Eigentümer im Grundbuch Ein-
getragenen im Vertrauen auf das Grundbuch er-
worben hat, ist sicher; nicht aber der, welcher durch
unentgeltlichen Vertrag erworben hat. Bei der
Entwährung (s. d.) stellt sich der Anspruch anders
bei entgeltlichem Erwerb als bei unentgeltlichem.
! Ähnlich bei der Erwerbung von.Hypotheken durch
Cession. Der Gedanke, daß der entgeltliche Vertrag
einen stärkern Anspruch auf Nechtsfchutz hat als