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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ganzinvalide – Garantie

Ganzinvalide, in Deutschland die zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen gehörenden Personen des Soldatenstandes, die durch Dienstbeschädigung oder nach einer Dienstzeit von mindestens 8 Jahren zum Feld- wie zum Garnisondienst unfähig geworden sind und hierdurch Versorgungsansprüche erworben haben. (S. Invalidenversorgung.)

Ganzlederband, Ganzleinwandband, s. Buchbinderei (Bd. 3, S. 651b).

Ganzrandig, s. Blatt (Bd. 3, S. 85b).

Ganzvögel, Großvögel, in der Jägersprache die größern Drosselarten, von denen vier Stück auf einen Spieß (Bund) gerechnet werden (s. Halbvögel).

Ganzzeug, in der Papierfabrikation die dickflüssige Masse, welche durch die in nassem Zustand fertig zerkleinerten Lumpen gebildet wird.

Gâôn (hebr., «Herrlichkeit», lat. excellentia), Mehrzahl Geônim, Titel der Oberhäupter der jüd. Lehrhäuser in den babylon. Städten Sura und Pumpeditha vom 7. bis 11. Jahrh, (der sog. «geonäischen Zeit»). Für die Namen und die Aufeinanderfolge derselben ist Hauptquelle ein Schreiben des Gaon Scherira (um 1000; in die Ausgaben des Juchasin von Sakuto aufgenommen, in anderer Recension von B. Goldberg, Berl. 1875 und Par. 1874, veröffentlicht, mit lat. Übersetzung und Anmerkungen von Wallerstein, Bresl. 1861, herausgegeben). In die geonäische Zeit fällt u. a. die Entstehung des Karaismus (s. Karäer) und ein endlicher Abschluß des Talmuds. – Vgl. Kaminta, Die Geonim und ihre Schriften (Trier 1892).

Gap (spr. gapp). 1) Arrondissement des franz. Depart. Hautes-Alpes, hat 2500,13 qkm, (1891) 61213 E., 125 Gemeinden und zerfällt in 14 Kantone: Aspres-sur-Buëch (232,86 qkm, 3754 E.), Barcillonnette (58,28 qkm, 722 E.), La Bâtie-Neuve (116,37 qkm, 2942 E.), G. (240,55 qkm, 13562 E.), Laragne (135,69 qkm, 3479 E.), Orpierre (98,94 qkm, 2089 E.), Ribiers (148,87 qkm, 2692 E.), Rosans (188,86 qkm, 2995 E.), St. Bonnet (281,25 qkm, 10465 E.), St. Etienne-en-Dévoluy (186,45 qkm, 1952 E.), St. Firmin (268,24 qkm, 4676 E.), Serres (241,63 qkm, 4290 E.), Tallard (112,53 qkm, 3801E.), Veynes (191,61 qkm, 3794 E.). –

2) Hauptstadt des Arrondissements G. und des Depart. Hautes-Alpes an der Luye und der Linie Veynes-G.-Briançon der Mittelmeerbahn, ist Sitz des Präfekten, des Kommandos der 54. Infanteriebrigade, eines Bischofs, eines Gerichtshofs erster Instanz, eines Assisenhofs und Friedensgerichts, hat (1891) 6946, als Gemeinde 10478 E., in Garnison das 52. Infanterieregiment, Priester-und Lehrerseminar, Kommunal-College, Bibliothek (15000 Bände), eine Ackerbaukammer und eine Ackerbaugesellschaft. Bemerkenswert sind die neue Kathedrale im Spitzbogenstil (1866 begonnen), die Präfektur mit dem Mausoleum des Connétable Lesdiguières von Jakob Richier, das Rathaus, das Theater. Ein 50 km langer Kanal führt Wasser aus dem Drac herzu; derselbe mündet mittels Tunnels (3,6 km) in das Bassin de Luye und bewässert 3000 ha. Man betreibt Brauerei, Marmorarbeiten und Leinwandfabrikation sowie Handel mit Getreide, Fellen, Eisen und Stahl.

Gar, s. Gare.

G. A. R., Abkürzung für Grand Army of the Republic (s. d.).

Garamánten, bei den Alten ein nomadisches Volk, das in den Oasen der mittlern Sahara, östlich von den Gätulern (s. d.) wohnte. (S. Fessân.) ↔

Garamond (spr. -móng), Claude, franz. Stempelschneider und -Gießer, geb. gegen Ende des 15. Jahrh. zu Paris, gest. 1561. Er hat bei dem Buchhändler, Maler und Stecher Geoffroy Tory, der seit 1530 «imprimeur du roi» war, gelernt und ihn vielleicht bei seinem Buche «Champ fleury» (1529), das u.a. eine Sammlung gut proportionierter Alphabete enthält, unterstützt. Unter Aufsicht des Rob. Estienne und wahrscheinlich auf dessen Empfehlung schnitt G. (1541 bis gegen 1549) im Auftrage des Königs Franz I. neue griech. Typen in drei Größen (Graden), zu welchen der Kalligraph Ange Bergèce aus Kreta die Zeichnungen geliefert hatte und die unter dem Namen «Grecs du roi» berühmt geworden sind. Die Ausgabe des Eusebius (1545 bei Rob. Stephanus) war das erste mit einer dieser Typen gedruckte Werk. Matrizen dieser Typen nahm Rob. Estienne bei seiner Übersiedelung nach Genf (1550) mit sich, während andere sowie die Patrizen in Paris verblieben. Diese kamen später in Vergessenheit und wurden erst gegen Ende des 18. Jahrh. wieder entdeckt, nachdem unter Ludwig XIII. die Genfer Matrizen für Frankreich zurückgekauft worden waren. Nach G. hat die Schriftgattung Garmond (s. Corpus) ihren Namen. – Vgl. Aug. Bernard, Les Estienne et les types grecs de François Ier (Par. 1856); ders., Geoffroy Tory (ebd. 1857; 2. Aufl. 1865).

Garance (spr. -ángß), franz. Name für Krapp.

Garanceux (frz., spr. -angßöh), ein Garancin (s. d.), das aus den bei der Krappfärberei verbleibenden, an Farbstoff noch nicht erschöpften Rückständen dargestellt ist.

Garancīn oder Krappkohle, ein früher häufig zum Färben benutztes Präparat von Krapp (s. d.), das aus diesem durch Erwärmen mit Schwefelsäure gewonnen werden kann. Durch diese Behandlung wird das im Krapp vorhandene Glykosid Ruberythrinsäure in Alizarin und Zucker gespalten, sodaß im G. das Alizarin in konzentrierterer Form vorhanden ist, als im gewöhnlichen Krapp, nur etwas mit verkohlten organischen Substanzen verunreinigt.

Garánt, derjenige, welcher Garantie (s. d.) leistet.

Garantie (frz., «Gewähr», wie das engl. warrant von dem entsprechenden althochdeutschen Stamme abgeleitet) bezeichnet in der Rechtssprache jede Art von Sicherstellung. So sind im Staatsrecht der Eid des Monarchen und die Verantwortlichkeit der Minister G. der Verfassung. Im Völkerrecht ist G. die Sicherstellung der Erfüllung eines Vertrags durch den Zutritt unbeteiligter Mächte, welche sich verpflichten, für die Aufrechthaltung des vertragsmäßigen Zustandes einzutreten, damit aber auch im voraus zur Intervention (s. d.) in den aus dem Vertrage entstehenden Streitigkeiten ermächtigt werden. An sich sollte die G. um so zuverlässiger sein, je mehrere und mächtigere Staaten dieselbe übernommen haben. Das Gegenteil tritt aber ein, wenn das Verhältnis nur als Kollektivgarantie in dem von der engl. Regierung nach Abschluß des Vertrags über die Neutralisierung Luxemburgs (1867) dargelegten Sinne verstanden wird, so nämlich, daß jede der garantierenden Mächte zu wirklicher Gewährleistung nur unter der Voraussetzung verpflichtet wäre, daß alle übrigen in gleicher Weise dazu bereit sind. Eine solche G. würde im Wandel der polit. Interessen und Machtstellungen nur in den seltensten Fällen wirksam werden.

Im Privatrecht bedeutet Garantieleistung vornehmlich die Zusicherung der Tüchtigkeit, Fehler-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 531.