Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Gastrotympanītis; Gastrovaskulārraum; Gastrovaskulārsystem; Gastrŭla; Gastspiel; Gastwirt; Gastwirtschaft

590

Gastrotympanitis – Gastwirtschaft

Stellung, die meist den Rädertieren (s. d.) zugefügt werden. Ihr Leib ist flach, wurm- oder flaschenförmig, die ganze Bauchfläche mit Wimpern besetzt. Auf dem Rücken stehen in Längsreihen stärkere Stacheln. Das Hinterende ist meist in zwei Zipfel ausgezogen, in denen die Ausführungsgänge von Klebdrüsen liegen. Die G. sind Zwitter, welche meist das Süßwasser, seltener das Meer, aber niemals das Land bewohnen. Hierher gehört die Gattung Ichthydium (s. d.).

Gastrotympanītis (grch.), Magentrommelsucht, die übermäßige Luftansammlung im Magen.

Gastrovaskulārraum, s. Anthozoen.

Gastrovaskulārsystem, s. Cölenteraten.

Gastrŭla, Darmlarve, nach Haeckel diejenige Entwicklungsform des tierischen Eies, in welcher die den Keim bildenden Zellen eine doppelwandige Schale darstellen. Durch die Klüftung der Eizelle (s. d.) war aus dem einfachen Ei (Stammzelle, Cytula) ein Zellenhaufen (Morula) geworden, dessen Zellen sich so anordneten, daß sie in einfacher Lage eine runde Blase mit centralem Hohlraume (Keimblase, Blastula) bildeten, worauf dann durch Einstülpung der einen Hälfte der Hohlkugel in die andere die G. entstand, die somit einem doppelwandigen Napfe oder einer Schale mit hohler Wandung (Depula) gleicht. In der weitern Entwicklung schwindet diese Höhlung (Keimhöhle, Blastocöl), indem beide Zellschichten sich dicht aneinander legen; der Keim besitzt nun die Gestalt eines becherförmigen Körpers, dessen Wand aus zwei verschiedenen Zellschichten besteht und dessen innere Höhlung, der Urdarm (Archenteron oder Progaster), sich am Ende (der ursprünglichen Einstülpungsstelle) nach außen (durch den Urmund, Prostoma oder Blastoporus) öffnet. Die Höhlung der G. ist die ursprüngliche Ernährungshöhle des Körpers, die beiden Zellschichten sind die beiden primären Keimblätter (animales und vegetatives Blatt von Baers, Exoderm und Entoderm Haeckels oder Epiblast und Hypoblast der Engländer). Die Bedeutung der G. liegt darin, daß Tiere der verschiedensten Stämme in ihrer Entwicklung durch diese einheitliche Keimform hindurchzugehen scheinen. Haeckel glaubt aus dieser Thatsache mit Sicherheit den Schluß ziehen zu dürfen, daß in, geologisch gesprochen, sehr alter Zeit, nämlich während der Laurentischen Periode eine gemeinsame Urstammesform sämtlicher aus mehrern Zellen zusammengesetzten Tierstämme existiert haben müsse, welche die Beschaffenheit der Darmlarve gehabt habe. Haeckel nennt diese Form die Gastraea (s. Gasträatheorie).

Gastspiel, s. Gastrollen.

Gastwirt, s. Gastwirtschaft.

Gastwirtschaft, die gewerbmäßige Bewirtung von Menschen außerhalb ihrer Wohnungen, in Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die ebenfalls G. genannt werden. Wird darin nur Speise und Trank verabreicht, so heißen sie Wirtshäuser (s. d.), Restaurationen, Restaurants; wird aber zugleich auch den Gästen Unterkunft über Nacht (oft verbunden mit Stallung für Pferde, Höfen und Schuppen für Wagen) gewährt, so heißen sie Gasthäuser oder Gasthöfe. In neuerer Zeit beschränkt sich der letztere Begriff mehr und mehr auf Einrichtungen, die nur dem Verkehr der Umgegend dienen, während sich für den großen Reise- und Fremdenverkehr Hotels entwickelt haben (s. Hotelwesen). Dem entsprechend heißt derjenige, der eine G. betreibt: Gastwirt, Restaurateur, Hotelier. Jeder Wirt ist im Sinne des Deutschen Handelsgesetzbuchs Kaufmann, da er gewerbsmäßig Speisen und Getränke kauft, um sie seinen Gästen wieder zu verkaufen; und sofern er gewerbsmäßig die Güter der Reisenden von und nach der Bahn transportieren läßt, Frachtführer (s. d.). Allein nach Art. 10 finden die Bestimmungen über die Firmen, Handelsbücher und die Prokura auf den Wirt keine Anwendung. Der «Goldene Löwe» u. s. w. ist keine kaufmännische Firma. Das Hilfspersonal einer G. besteht aus Kellnern (auch Kellnerinnen), Kellermeistern, Köchen, Köchinnen, Haus- und Zimmermädchen, Hausdienern, Portiers u. s. w. Doch sind alle diese Personen, auch die Kellner, keine Handlungsgehilfen im Sinne des Art. 57 fg., sondern Gewerbsgehilfen.

G. (lat. cauponae, popinae, tabernae) gab es schon im Altertum in großer Zahl. Größtenteils waren diese, wie Horaz sagt, «fettigen Stuben» für die niedrigste Klasse der Bevölkerung bestimmt und dementsprechend eingerichtet. Aber es gab auch Tabernen, wo feinere Genüsse geboten wurden. Ebenso entstanden durch das Bedürfnis G. (deversoria) und Ausspanne (stabula) für Reisende, die an den betreffenden Orten keine Gastfreunde besaßen. Sowohl für die Zwecke der Verwaltung als des Handels, überhaupt des Verkehrs, trug man an allen großen Straßen für Stationen zum Pferdewechsel (mutatio) und Nachtquartier (mansio) Sorge. Die an den Straßen begüterten Grundbesitzer legten auch Tabernen an, die sie verpachteten oder durch Sklaven bewirtschaften ließen. Schon damals hatten die G. ihre Schilder und Bezeichnungen: Zum Hahn, Adler, Drachen, Apfel, Rad, Merkur u. s. w. Von den Rechnungen jener Zeit haben sich aus der Kaiserzeit Proben erhalten. Im Mittelalter stand das Wirtshauswesen im ganzen auf derselben niedrigen Stufe der Entwicklung; auch mußte die Gastlichkeit der Bürger und Klöster den vielen Mängeln desselben manchen Ersatz schaffen. So befindet sich schon auf dem aus dem 9. Jahrh. stammenden Plan für das Kloster St. Gallen ein Gasthaus. In den Städten finden sich auch schon früh bessere Häuser für Gastzwecke eingerichtet (Herbergen). Der Rat selbst unterhielt gewöhnlich einen Wein- und Bierkeller (Ratskeller). Manche dieser mittelalterlichen Anlagen haben sich bis heute in Benutzung erhalten. Ein beträchtlicher Fortschritt ging von Frankreich aus, wo etwa seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh., zunächst in Paris, die G. in moderner Weise eingerichtet wurden, sodaß sie sowohl für die Aufnahme einer größern Zahl von Fremden als für eine gewisse Bequemlichkeit derselben zu sorgen vermochten; sie bezeichneten sich als Hotels, meist mit specieller Hinzufügung des Namens der Nationalität oder Stadt, für deren Angehörige sie zunächst bestimmt waren. In den übrigen Ländern fanden sie bald Nachahmung; in Deutschland wurde ihre Bezeichnung später vielfach mit «Hof» (Zum Augsburger, Württemberger Hof) vertauscht. Auch in England erwarben schon im 17. und 18. Jahrh. einzelne Gasthäuser einen außerordentlichen Ruf (Angel, Elephant and Castle in London, Star and Garter in Richmond u. a.). Großen Aufschwung nahm das Gasthofswesen durch den Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsverkehr, besonders in den Verkehrsmittelpunkten, den Großstädten, großen Handelsplätzen, Bädern und Luftkurorten.

Zum Betriebe der Gast- oder Schankwirtschaft ist Erlaubnis der nach dem Landesgesetz zuständigen