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Hospitalbrüder – Hoßbach (Benj. Theod. Johs.)
pel und Knochen bewirken. Ein großer Prozentsatz der Kranken erliegt der hinzutretenden Blutvergiftung und Erschöpfung; aber auch bei günstigem Ausgang bleiben nicht selten erhebliche Verstümmelungen und Störungen im Gebrauch der befallenen Körperteile zurück. Übrigens ergreift der H. nicht bloß größere Wunden und Operationsflächen, sondern oft auch geringfügige und unbedeutende Verletzungen, wie Blutegelbisse und Schröpfwunden, während er niemals unverletzte Hautstellen befällt.
Über die Ursache des H., der außerordentlich ansteckend ist und meist durch die Hände der Ärzte und Wärter, durch unsaubere Verbandstoffe u. dgl. übertragen wird, haben die neuern Untersuchungen ergeben, daß in der Luft schwebende mikroskopische Pilze (Bakterien) die Träger des Ansteckungsstoffs sind, daß dieselben in schlecht ventilierten Räumen besonders üppig wuchern und, auf Wunden gebracht, in diesen eine schnelle Gerinnung der Ernährungsflüssigkeit und durch Verschluß der feinsten Gefäße den brandigen Zerfall der Gewebe hervorrufen. Nur durch eine strenge Durchführung der antiseptischen Wundbehandlung und nur durch sorgfältige Ventilation und Desinfektion der Krankenhäuser läßt sich der Ausbruch und die Verbreitung des H. verhüten; ist die Krankheit einmal ausgebrochen, so kann bloß durch die strengste Isolierung der Erkrankten der weitern Entwicklung der Epidemie Einhalt gethan werden; alle brandigen Wunden müssen sofort energisch mit dem Glüheisen oder rauchender Salpetersäure ausgeätzt und antiseptisch verbunden und die Kranken selbst unter möglichst günstige Ernährungsbedingungen versetzt werden. – Vgl. Heine, Der H. (in Pitha-Billroths «Handbuch der Chirurgie», Bd. 1, Abteil. 2, Stuttg. 1874); König, Über H. (Lpz. 1872); Rosenbach, Über H. (in Billroth und Lückes «Deutscher Chirurgie», Heft 6, Stuttg. 1888).
Hospitalbrüder, s. Hospitaliter und Johanniterorden. – H. des heiligen Antonius, s. Antoniusorden.
Hospitalfieber, Kollektivbezeichnung für gewisse bösartige Fieberkrankheiten, welche in überfüllten und schlecht ventilierten Hospitälern auftreten und mehr oder minder mörderische Epidemien veranlassen können. Man pflegt hierher den Hospitalbrand (s. d.), die Pyämie (s. d.), den Wundrotlauf (s. Rose) und den Flecktyphus (s. d.) zu zählen.
Hospitalīt, ein ins Hospital Aufgenommener.
Hospitalität (lat.), Gastfreundschaft.
Hospitalīter oder Hospitalbrüder, in der kath. Kirche alle Laienbrüder und Mönche, Chorherren und Ritter geistlicher Orden, die sich der Pflege von Armen und Kranken widmen. Meist sind sie mit eigentlichen Klosterorden verbunden, folgen der Regel Augustins und haben besondere Hospitäler und Armenhäuser unter sich. Zur Zeit der Kreuzzüge wuchs ihre Zahl außerordentlich, auch die meisten geistlichen Ritterorden dienten ursprünglich diesem Zweck. Im besondern bezeichnet man als H. oder als Hospitalbrüder des Heiligen Geistes (Orden des Heiligen Geistes) den vom Genfer Guido von Montpellier um 1190 nach Augustins Regel gestifteten, 1198 vom Papst Innocenz Ⅲ. bestätigten Orden, der 1204 das Hospital St. Mariä in Rom übernahm und zum Mutterkloster erhob. Die H., mit denen sich nach und nach ähnliche Vereinigungen verbanden, wurden 1700 in reguläre Chorherren verwandelt. (S. auch Barmherzige Brüder.) ^[Spaltenwechsel]
Hospitaliterinnen, Hospitalschwestern, auch Gottestöchter, Vereine von Laienschwestern, Kloster- und Chorfrauen zur Ausübung von Krankenpflege, daneben auch zur Erziehung armer, besonders verwaister Mädchen, sowie zur Bekehrung gefallener Mädchen und Frauen. Sie entstanden im 12. Jahrh. und waren später in Italien, Frankreich und den Niederlanden zahlreich.
Hospitalritter des heiligen Lazarus, s. Lazarus-Orden.
Hospitalschwestern, s. Hospitaliterinnen.
Hospitaltuch, s. Gummiwarenfabrikation (Bd. 8, S. 558 a).
Hospitaltyphus, soviel wie Flecktyphus.
Hospitánt, s. Hospitieren.
Hospĭtes (Hospīten), s. Hospes.
Hospitieren (lat.), als Gast (Hospitant) beiwohnen, besonders auf Universitäten Kollegien besuchen, die man nicht «belegt» hat. Hospitanten sind auch außerordentliche Besucher einer Schule, die mit besonderer Genehmigung der Schulbehörde (z. B. wegen ihres Alters, oder wegen körperlicher Verhältnisse, oder als Ausländer) der Unterrichts- und Disciplinarordnung nur teilweise unterworfen sind. (S. auch Fraktion.)
Hospīz (lat. hospitĭum), d. h. Fremdenhaus, heißen die erstmals wohl noch während der Regierung Konstantins errichteten kirchlichen Anstalten zur Pflege der Fremden und Notleidenden. Sie finden sich noch auf der Höhe wichtiger Alpenpässe, wie Mont-Cenis, Kleiner St. Bernhard, Simplon, St. Gotthard, Arlberg u. s. w., als von Mönchen angelegte fromme Stiftungen, die den Zweck haben, Reisende unentgeltlich aufzunehmen und zu verpflegen und ihnen, wenn sie sich verirren, Hilfe zu leisten. Als das älteste der noch bestehenden H. gilt das auf dem Großen St. Bernhard, angeblich schon 962 von Bernhard de Menthon gegründet, urkundlich aber erst 1125 erwähnt.
Hospodār (slaw., d. i. Herr; altslaw. und russ. gospodarj) war die alte Urkundentitulatur der Fürsten der Moldau und der Walachei. In der Landessprache selbst hießen die Fürsten kurzweg Domnu (vom lat. dominus, Herr).
Hoßbach, Benj. Theod. Johs., prot. Theolog, Sohn des folgenden, geb. 1. Juli 1834 in Berlin, studierte hier und in Bonn, wurde 1858 Pfarrvikar in der Nähe von Aachen, 1861 Hilfsprediger an der Jerusalems- und Neuen Kirche zu Berlin, 1868, nachdem er den Feldzug von 1866 als freiwilliger Feldprediger bei der Avantgarde der Elbarmee mitgemacht hatte, Prediger an der Andreaskirche daselbst. H. ist ein hervorragendes Mitglied des Protestantenvereins; 1873 hat er in dem Falle Sydow (s. d.) die Erklärung, in der sich eine Anzahl Geistlicher Berlins und der Provinz Brandenburg zu der von Sydow vertretenen Ansicht über die wunderbare Geburt Jesu bekannten, verfaßt. Als er 1877 zum Pfarrer an St. Jakobi in Berlin gewählt worden war, versagten ihm die kirchlichen Oberbehörden, auf einen Protest der orthodoxen Minorität der Gemeinde hin, die Bestätigung; vgl. dazu «Von der Einigkeit im Geist. Gastpredigt zu St. Jakobi» (1. bis 5. Aufl., Berl. 1877), «Aktenstücke betreffend die Wahl des Predigers H.» (ebd. 1877), «Entscheidung des Evangelischen Oberkirchenrats u. s. w.» (ebd. 1877). 1877‒89 war H. stellvertretender Vorsitzender der vereinigten Kreissynoden Berlins; seit 1874 giebt er mit Schmeidler den «Neuen evang. Gemeinde- ^[folgende Seite]