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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Münzsammlungen – Murad

lauf fremder Münzen gänzlich zu untersagen, und es werden gewohnheitsmäßige oder gewerbsmäßige Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Anordnungen mit Geld oder Haft bestraft. Gänzliche Untersagungen sind viele erfolgt, insbesondere für alle fremden Scheidemünzen mit Ausnahme gewisser Grenzbezirke. – Goldmünzen dürfen die Prägeanstalten auch für Private nach den vom Reichskanzler erlassenen Normativvorschriften ausprägen. Minderwertig gewordene Münzen (s. Passiergewicht) sind einzuziehen.

Münzsammlungen, s. Numismatik.

Münzscheine, s. Banknoten.

Münzsteine, soviel wie Nummuliten (s. d.).

Münztarif, s. Valvation, Geldwechselgeschäft und Tarif.

Münzverbrechen, Bezeichnung für eine Menge strafbarer Handlungen, die darauf abzielen, das Publikum durch Täuschung mit falschem Geld und was dem gleichgestellt ist, zu schädigen, und die zugleich zum Teil die Münzhoheit des Staates verletzen. (S. Münzfälschung.)

Münzverfälschung, s. Münzfälschung.

Münzvertrag, s. Münzkonvention.

Münzwardein, s. Wardein.

Münzwechsel, die Umwechselung von in- und ausländischen Münzsorten und Papiergeld. (S. Geldwechselgeschäft.)

Münzwesen, s. Münze.

Münzwissenschaft, s. Numismatik.

Münzwürdigung, soviel wie Valvation (s. d.).

Münzzeichen, die Andeutung der Münzstätte, des Stempelschneiders oder des Münzmeisters, der die betreffende Münze geprägt hat, durch Buchstaben oder Figuren. Beim Mangel anderer Anhaltspunkte dienen diese Zeichen oft dazu, Zeit und Ort der Prägung einer Münze festzustellen. Schon auf antiken griech. Münzen sind manchmal die Namen der Stempelschneider angedeutet, auf den ältesten röm. Münzen aus republikanischer Zeit die Wappen der Münzbeamten, dann auch auf den merowingischen Münzen u. s. w. Mit dem 16. Jahrh. wird der Gebrauch allgemein und in Deutschland später gesetzlich verlangt. Die Münzmeisterzeichen bestanden aus einzelnen Buchstaben, Monogrammen oder besondern Zeichen (Hausmarken, s. d.). Sie werden jetzt nicht mehr verwendet, dagegen stets die Münzstätten angedeutet. Auf den deutschen Reichsmünzen geschieht dies durch Buchstaben (Münzbuchstaben), und zwar bezeichnet: A die Münzstätte Berlin, B Hannover (1878 aufgelöst), C Frankfurt a. M. (1880 aufgelöst), D München, E Dresden, seit 1887 die Muldner Hütte bei Freiberg, F Stuttgart, G Karlsruhe, H Darmstadt (seit 1883 außer Betrieb), J Hamburg. – Vgl. Schlickeysen, Erklärung der Abkürzungen auf Münzen (3. Aufl., Berl. 1896).

Muonĭo, schwed.-finn. Grenzfluß, entspringt in den lappländischen Gebirgsseen und fällt nach 333 km Lauf bei Pajala in den Torneå-elf.

Muōta, rechter Nebenfluß der Reuß (s. d.) im schweiz. Kanton Schwyz. Die M. entspringt am Ostabhange der Windgälle (2759 m) und strömt dem Vierwaldstätter See zu, den sie unweit Brunnen, 27 km lang, erreicht. Das Muotathal, 12 km lang, an der Sohle bis 1 km breit, rechts und links von 1000 bis 2500 m hohen Kalkketten eingeschlossen, ist ein freundliches Wiesenthal. Vom Hauptort Muotathal, 624 m ü. d. M., mit 2015 kath. E., geht eine Fahrstraße nach Schwyz, ein schlechter Saumweg über den Pragel nach Glarus und ein rauher Felsenpfad über den Kinzigpaß (2076 m) nach Altdorf.

Mur, linker Nebenfluß der Drau, Hauptfluß von Steiermark, entspringt am Fuße des Marchkarecks in 1746 m Höhe in Salzburg und sammelt ihre Quellbäche, zu denen auch die Abflüsse des Schwarz- und Rotgülden gehören, bei dem Orte M. (1107 m) im Lungau. Bei Predlitz tritt sie in die Steiermark. Bei Judenburg wird sie schiffbar, bei Bruck (465 m) geht sie südlich, durch Graz, bei Spielfeld südöstlich. Unterhalb Radkersburg tritt sie auf ungar. Boden, bildet mit der Drau die Murinsel (s. d.) und mündet bei Legrád. Im Laufe durch Steiermark empfängt sie mehr als 100 Gewässer; darunter sind die namhaftesten die Mürz, die Kainach und Sulm. Die Länge beträgt 438 km, wovon 331 km auf Steiermark entfallen, die mittlere Geschwindigkeit 2,37 m in der Sekunde. Die 1874 begonnene Regulierung des Flusses wurde 1894 vollendet.

Murad, Name mehrerer türk. Sultane:

M. Ⅰ. (1359‒89), geb. 1319, folgte seinem Vater Orchan und sicherte erst seine Herrschaft in Asien, worauf er sich nach Europa wandte und um 1365 Adrianopel eroberte, das er zu seiner Residenz erhob. Er machte sich die Bulgaren und selbst den byzant. Kaiser Johannes Ⅴ. tributpflichtig. Einen Aufstand, den sein Sohn Saudschi mit dem byzant. Prinzen, dem spätern Andronikos Ⅳ., 1375 in Rumelien erhob, unterdrückte er und ließ seinen Sohn hinrichten. Im Osten hatte M. mit dem mächtigen Ali Beg von Karamanien zu kämpfen, den er 1386 bei Konia besiegte. Ein Krieg gegen die Serben rief ihn wieder nach Europa zurück. Er fiel 15. Juni 1389 in der Schlacht auf dem Amselfelde (s. d.).

M. Ⅱ. (1421‒51), geb. 1401 als Sohn Mohammeds Ⅰ., mußte sich nach dem Tode seines Vaters (1421) erst die Herrschaft gegen seinen Bruder Mustapha erkämpfen, den er 1422 besiegte und hinrichten ließ. Dann wandte er sich gegen den Kaiser Manuel Ⅱ., der Mustapha unterstützt hatte, und belagerte Konstantinopel von Juni bis Sept. 1422 ohne Erfolg, doch mußte sich der Kaiser in dem 1424 abgeschlossenen Frieden zu einer Tributzahlung verstehen. Im Innern stellte M. energisch Ruhe und Ordnung her, dagegen hatte er mit den Venetianern zu kämpfen, denen er 1430 Thessalonike entriß, besetzte darauf Ianina in Epirus, bekämpfte König Sigismund in der Walachei und in Siebenbürgen, eroberte 1440 ganz Serbien, wurde aber vor Belgrad zurückgeschlagen und mußte nach einem Zuge des Johann Hunyadi 1443 sogar die Wiederherstellung Serbiens zulassen; von den Ungarn wurde M. hart bedroht, bis er ihnen 10. Nov. 1444 bei Varna eine entscheidende Niederlage beibrachte, in der der König Wladislaw Ⅰ. fiel. Einen gleichen Erfolg errang er 19. Okt. 1448 durch die zweite Schlacht auf dem Amselfelde (s. d.), in der Hunyadi geschlagen wurde; 1449 besetzte er die Reste des Despotats von Epirus, konnte aber 1450 gegen den Albanesenhäuptling Skanderbeg (s. d.) nichts ausrichten. M.starb 5. Febr. 1451; ihm folgte sein Sohn Mohammed Ⅱ.

M. Ⅲ. (1574‒95), geb. 1546 als Sohn Selims Ⅱ., bestieg 12. Dez. 1574 nach seines Vaters Tode den Thron, nachdem er seine fünf Brüder hatte ermorden lassen. Er ergab sich bald einem unthätigen Haremsleben und ließ seine Großwesire regieren. Bemerkenswert ist unter seiner Regierung ein langwieriger Krieg gegen Persien, der 1590 mit der Erwerbung von Kars, Eriwan und Täbris