Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Maklervertrag; Mako; Makololo; Makolololand; Mako (Stadt); Makow; Makowiec; Makrelen; Makrembolitissa; Makri; Makro ...

512

Maklervertrag – Makro...

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Makler'

Reportgeschäfte (s. Deport) für eigene Rechnung machen. Winkelmakler (Schlepper, frz. Remisiers) heißt man gewöhnlich die Agenten, welche zwischen den Handelsmaklern und dem Publikum Geschäfte vermitteln.

M., welche Grundstücksverkäufe, Wohnungsmieten, hypothekarische Darlehne, Heiraten u. dgl. vermitteln, sind nicht Handelsmakler. Sie haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Gewerbebetrieb kann ihnen untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche ihre Unzuverlässigkeit in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. Nach bürgerlichem Recht haben sie Anspruch auf die versprochene und, wenn ein Versprechen nicht gegeben ist, auf die übliche Maklergebühr gegen ihren Auftraggeber, sobald das vermittelte Geschäft oder, wenn der Auftrag nur auf Nachweisung eines Käufers u.s.w. ging, das Geschäft mit dem nachgewiesenen Käufer geschlossen ist. Gegen den Gegenkontrahenten ihres Auftraggebers haben sie einen Anspruch nicht, sofern nicht in der thatsächlichen Benutzung ihrer Vermittelung ein stillschweigender Auftrag zu finden ist, was sich nur nach Lage des einzelnen Falles beurteilen läßt. Deshalb ist es für den, welcher sich mit einem M. einläßt, von vornherein rätlich, eine bestimmte Erklärung abzugeben, wenn er eine Maklergebühr nicht zahlen will.

Maklervertrag, Vertrag, in welchem der Makler (s. d.) Auftrag zur Vermittelung eines Geschäfts oder zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Geschäfts gegen versprochene oder ortsübliche, angemessene Provision (Maklergebühr) übernimmt, welch letztere nur zu zahlen ist, wenn das Geschäft infolge der Thätigkeit des Maklers zu stande gekommen ist. Der M. wird stillschweigend durch Annahme der Vermittelung geschlossen (Entwurf des Bürgerl. Gesetzbuches §§. 642 und 643 und über Handelsmakler des neuen Handelsgesetzbuches, Buch I, Tit. 8).

Mako (Jumel), ägypt. Baumwolle.

Makó, Stadt mit geordnetem Magistrat und Hauptort des Komitats Csanád, rechts an der Maros und an der Linie Arad-Szegedin der Vereinigten Arad-Csanáder Eisenbahnen, Sitz eines königl. Gerichtshofs und eines Bezirksgerichts, hat (1890) 32663 meist magyar. evang. E., darunter 12215 Römisch-, 1395 Griechisch-Katholische und 1277 Israeliten, Synagoge, prachtvolles Kastell des in Temesvár residierenden Bischofs von Csanád; Ölmühlen, Ackerbau und Viehzucht.

Makololo, ein Volk in Südafrika, zu einer Abzweigung des Betschuanenstammes, den Basuto (s. d.) gehörend, zog 1824 unter dem Häuptling Sebituane über den Vaalfluß nach Norden, besiegte die Barotse, Batoka und Matabele, wurde aber nach dem Tode Sebituanes, als innere Zwistigkeiten und epidemische Krankheiten die Thatkraft der Bevölkerung zu lähmen begannen, von den geknechteten Barotse fast ganz vernichtet. Den letzten Überrest des einst mächtigen Stammes findet man jetzt am obern Schire, im sog. Makolololande (s. d.). Sie sind die Nachkommen jener, die einst Livingstone bei seinem Heimmarsch aus dem Innern nach der Küste begleiteten.

Makolololand, ein etwa 1200 m hoch gelegenes und der Gesundheit der Europäer zuträgliches Gebirgsland in Englisch-Centralafrika, zwischen der portug. Kolonie Mozambique und dem Kongostaat, südlich von Deutsch-Ostafrika, mit einer Jahresmitteltemperatur von 17,5°C., einem Maximum von 23° ↔ und einem Minimum von 15°C.; es ist stark bevölkert und sehr fruchtbar; es liefert Zuckerrohr, Indigo, Kautschuk, Reis und auf den Plantagen in Mandala und Blantyre vortrefflichen Kaffee. Seit 1875 ist hier die Schottische Missionsgesellschaft und seit 1878 die Englisch-Afrikanische Seengesellschaft thätig. Als Portugal 1888 das Besitz- und Entdeckungsrecht in diesem und in dem nördlich anstoßenden Njassagebiete beanspruchte, protestierte England mit aller Entschiedenheit auf Grund früher erworbener Rechte. Trotzdem schickte Portugal im Aug. 1889 eine Expedition in das Land. Da erklärte der engl. Konsul Johnston 21. Sept. 1889 M. als brit. Schutzgebiet und bezeichnete als Grenzen im S. den Ruo, im O. die Milandschiberge und das Ostufer des Schirwasees, im N. die Sombaberge und den Lesungwe, im W. die Quellen dieses Flusses und den Schire. Die Kenntnis dieser Proklamation hielt jedoch den portug. Major Serpa Pinto nicht ab, im Dez. 1889 die Makololo anzugreifen, ihr Land zu besetzen und die engl. Flaggen ihnen zu entreißen. Jetzt trat die engl. Regierung gebieterisch auf; sie zwang Portugal durch ein Ultimatum 11. Jan. 1890, Serpa Pinto mit seinen Truppen aus dem M. zurückzurufen und im Mai 1891 M. als brit. Kronkolonie anzuerkennen. 1892 erhielten die inzwischen weiter bis zum Kongostaat ausgedehnten engl. Besitzungen die offizielle Benennung «British Central Africa», welches nunmehr aus zwei Teilen besteht: aus dem «Protektorat» (Njassa- oder Makolololand umfassend) und aus der «Interessensphäre».

Makow (spr. -koff). 1) Kreis im westl. Teil des russ.-poln. Gouvernements Lomsha, im O. und S. vom Narew begrenzt, hat 1152,6 qkm, 57670 E.; Ackerbau. –

2) Kreisstadt im Kreis M., rechts am Orzyc, hat (1893) 6698 E. (meist Juden), Post, Telegraph, 1 Kirche, 1 Synagoge; 1 Brauerei, 2 Metfabriken, Töpferei, Seilerei.

Makowiec (spr. -wietz), soviel wie Maciejowice.

Makrēlen (Scombridae), zu den Stachelflossern gehörende Familie von pelagisch lebenden Meerfischen, bei denen die erste Rückenflosse ungeteilt, die zweite in Bastardflossen aufgelöst, der Körper mit sehr kleinen Schuppen bekleidet ist und die Seiten des Schwanzes leicht gekielt sind. Es gehören dazu die eigentlichen M. (Scomber), die Thunfische (s. d., Thynnus, z. B. Thynnus vulgaris Cuv., s. Tafel: Fische III, Fig. 5), die unechte Dorade oder Goldmakrele (s. d.) und eine Menge anderer Gattungen, die meist ihres Fleisches wegen sehr geschätzt sind. Weltbekannt ist die gemeine Makrele (Scomber scomber L., s. Taf. I, Fig. 4), welche 30–60 cm lang, oberseits blau, unterseits silberweiß und auf dem Rücken mit zahlreichen, nicht über die Seitenlinie hinabreichenden Querbinden, die ein feines Wellengekräusel nachahmen, versehen ist. Sie gehört zu den geselligen Seefischen und wird rings um Europa gefangen. An die Küsten Englands, des nördl. Frankreichs und der Nordseeländer kommt sie im Mai und Juni, um zu laichen, in ungeheuren Scharen. Im Norden werden diese Fische nur frisch und geräuchert gegessen, in Südeuropa aber auch eingesalzen und ins Innere versendet. Schon die Alten schätzten die M. und bereiteten aus ihnen eine stark gewürzte Brühe, die man zu andern Fischen aß.

Makrembolitissa, byzant. Kaiserin, s. Eudokia.

Makri, Stadt, s. Telmissos.

Makro ... (grch.), groß.