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Mortellthal – Mortier
zunächst an den Steinflächen durch Adhäsion, worauf sie nach und nach durch physik. oder chem. Vorgänge erhärten. Der M. wird angewendet für Mauern, welche stets von Luft umgeben sind, oder für Konstruktionen unter Wasser oder in feuchtem Erdboden, wonach man sog. Luftmörtel und hydraulischen M. oder Wassermörtel unterscheidet. Der Luftmörtel ist je nach Verwendung des Materials 1) Lehmmörtel, bestehend aus nassem Lehm und mit Häcksel, Hede, Spreu, kleingehacktem Stroh oder Schilf gemengt. Es ist das älteste Verbindungsmaterial, hat wenig Haltbarkeit, wenn er nicht durch weit übergreifende Dächer gegen Regen geschützt ist, weshalb er auch nur bei ländlichen Gebäuden als Bindemittel (Lehmputz und Lehmestrich), und ohne genannte Beimengungen bei Feuerungsanlagen, in welchen keine zu starke Hitze entwickelt wird, Verwendung findet. Fetter Thon wird durch Beimengung von Sand gemagert. 2) Kalkmörtel, richtiger Kalksandmörtel, eine Mischung aus gelöschtem Kalk, Sand und Wasser, die als Bindemittel (Speise) beim Mauern und als Überzug der Wandflächen (Putz, Bewurf) Verwendung findet. Der gebrannte Kalk, dem durch das Brennen die Kohlensäure und Hydratwasser entzogen wurde, verbindet sich beim Löschen unter Hitzeentwicklung zunächst wieder mit Wasser zu Kalkhydrat (Calciumhydroxyd) und bildet, je nachdem er mehr oder weniger Wasser zur Bindung bedarf (nasses und trocknes Löschen), entweder eine Kalkmilch, die sich in der Grube durch weiteres Aufschließen zu Brei verdickt, oder er zerfällt zu Pulver und Mehl. Fette, d. h. reine Kalke müssen naß, magere unreine Kalke trocken gelöscht werden. Der mit einer angemessenen Menge Wassers dem Kalkbrei oder Kalkmehl zuzumischende Sand muß rein, frei von erdigen und salzigen Teilen, scharfkantig und von gleichmäßigem Korn sein (s. Bausand). Die Mischung, deren Verhältnis bei fettem oder Weißkalk etwa 1 zu 3 Teilen Sand, bei magerm oder Graukalk 1 zu 2‒2,5 Teilen Sand beträgt, muß möglichst innig erfolgen, damit alle Sandkörner mit Kalkbrei in Berührung kommen. Seine Erhärtung beruht nächst der Erstarrung des halbflüssigen M. durch Verdunstung des mechanisch beigemengten Wassers, wobei zugleich der beigemischte Sand das zu starke Schwinden verhütet, auf der durch Zutritt der kohlensäurehaltigen Luft allmählich vor sich gehenden Bildung von Calciumcarbonat, das in Form mikroskopisch kleiner Krystalle nicht nur die einzelnen Sandkörner unter sich, sondern mittelbar auch die Steinflächen verbindet, zwischen denen es sich befindet, und endlich auch in einer teilweisen Verbindung aufgeschlossener Kieselsäure mit Kalk und dessen Beimischungen, die jedoch erst im Laufe langen Zeitraums vor sich geht. Hierauf beruht auch die mit dem Alter des Mauerwerks zunehmende Festigkeit des M., die oft diejenige der damit verbundenen Steine übertrifft. 3) Gipsmörtel, welcher aus Gipspulver, gebranntem Gips oder Gipskalk mit Wasser angerührt besteht. Derselbe hat sehr verschiedene Härte, wird im Bauwesen selten angewendet, in Deutschland nur in der Harzgegend, öfter in Frankreich. Er trocknet mit und ohne Zusatz von Fettkalk rasch, weshalb mit ihm erbaute Mauern frühzeitig geputzt werden können. In Norddeutschland verwendet man ihn häufig als Stuckmörtel zum Wand- und Deckenputz, sowie beim Verlegen von Marmorfliesen u. s. w. Reiner Gipsmörtel wird unmittelbar nach der Bereitung verbraucht, weil er sofort abbindet. Den Abbindeverlauf kann man aber verlangsamen durch Beimengung von 2 bis 2½ Proz. Alkohol oder 8½ bis 12½ Proz. einer gesättigten Boraxlösung. – Sowohl Kalk- als Gipsmörtel wird, mit Kuh- oder Kälberhaaren gemischt, als Haarmörtel oder Haarkalk zum Verstreichen der Fugen zwischen Fensterrahmen und Gewänden, zwischen den Dachsteinen, sowie zum Deckenputz (s. d.) verwendet. – 4) Chamottemörtel besteht aus sog. Chamottemehl (Thonerde) vermischt mit trocknem, pulverisiertem Thon, wird mit Wasser angerührt und beim Bau der Feuerungsanlagen da verwendet, wo das Mauerwerk in unmittelbare Berührung mit dem Feuer kommt. Er muß vor Nässe geschützt werden, da ein eigentliches Abbinden nicht stattfindet, sondern er nur beim Trocknen erhärtet; auch darf er erst nach vollständigem Austrocknen der Glut ausgesetzt werden, da er sonst reißt. Unter Wassermörtel versteht man solchen, welcher, unter Wasser verwendet, seine Bindekraft nicht verliert. Der Wasserkalk kommt in der Natur fertig vor als Traß, Porzellan- und Santorinerde, während andere hydraulische Kalke erst gebrannt werden müssen, welche man Cemente nennt. (S. Cement, Kalk.) – Über Preise und Materialbedarf s. Maurerarbeiten. – Vgl. Feichtinger, Chem. Technologie der Mörtelmaterialien (Braunschw. 1885).
Mortellthal, s. Martellthal.
Mörtelmischmaschine, Mörtelmaschine oder Mörtelmühle, eine maschinelle Einrichtung zum Mengen der zur Mörtelbereitung erforderlichen Rohmaterialien (Kalk, Sand, Wasser), deren Bauart entweder derjenigen eines Kollerganges (s. d.) gleicht oder die aus einem stehend oder liegend angeordneten, im Innern mit vorspringenden Spitzen und Messern ausgerüsteten Metallcylinder besteht, in welchem eine mit Rühr- oder Knetmessern ausgestattete und in der Richtung der Cylinderachse liegende Welle in langsame Umdrehung versetzt wird. Die Knetmesser sind in Schraubenlinien auf der Welle angeordnet und bewirken daher neben der Mischung auch das Fortschreiten des Mischgutes in der Längenrichtung des Mischcylinders, so dass bei steter Zuführung von Rohmaterial ein stetiger Betrieb eintritt.
Morten-Müller, Maler, s. Müller, Morten.
Morter, Insel in Dalmatien, zu der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Sebenico gehörig, ist durch einen Kanal (Stretto di M.) vom Festlande getrennt. Die Insel ist bis 140 m hoch, 11,2 km lang und 2 km breit und hat (1890) 5504 E. Hauptorte sind Stretto (Tiesno, 1663 E.), Betina (1139 E.) und M. (1430 E.).
Mortĕratschgletscher, der zweitgrößte Gletscher der Bernina-Alpen, umfaßt 18 qkm, besitzt eine Eiszunge von 6 km, eine Gesamtlänge von 9 km. Sein Ende liegt in 1908 m Höhe.
Mortier (spr. -tĭeh), Edouard Adolphe Casimir Joseph, Herzog von Treviso, franz. Marschall, geb. 13. Febr. 1768 zu Câteau-Cambrésis (Depart. Nord), trat 1791 in die Armee, zeichnete sich bei Hondschoote, bei Mons und Fleurus aus, wurde 1799 Brigadegeneral und Divisionsgeneral. 1803 besetzte M. Hannover, wurde Commandeur der Artillerie der Konsulargarde und 1804 Marschall von Frankreich. 1806 besetzte er Hessen, Oldenburg und die Hansestädte. 1808 wurde M. zum