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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Redan; Redcliffe; Redditch; Reddition; Rede

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Redan - Rede.

periodisch erscheinende Werkes mit seinem die Redaktion betreffenden Geschäft zugleich die Vertretung des Inhalts des Werkes oder der Zeitschrift der Obrigkeit gegenüber nach Maßgabe der Preßgesetzgebung übernommen, so heißt er verantwortlicher R. Als solcher muß er mit Angabe seines Wohnorts auf jeder Nummer der Zeitschrift etc. genannt sein, widrigenfalls eine Konfiskation der betreffenden Druckschrift erfolgen kann (s. Presse, S. 333 f.). Nicht selten sind der Herausgeber und der R. verschiedene Personen. Auch können für den Inhalt einer Zeitung mehrere Redakteure durch Nennung ihrer Namen dem Gesetz gegenüber für spezielle Teile verantwortlich sein. Der oberste Leiter einer Zeitung heißt Chefredakteur, dem sich die Abteilungsredakteure gewöhnlich unterzuordnen haben. Das ganze Institut nennt man Redaktion. Vgl. Honigmann, Die Verantwortlichkeit des Redakteurs (Bresl. 1885).

Redan (franz., spr. rödang), in der Befestigungskunst ein aus einer geraden Linie heraustretender ausspringender Winkel zur Flankierung der erstern.

Redcliffe (spr. reddkliff), Viscount de, s. Stratford de Redcliffe.

Redditch (spr. redditsch), Stadt an der Ostgrenze von Worcestershire (England), hat Fabrikation von Nähnadeln und Angeln und (1881) 9964 Einw.

Reddition (lat.), Rückgabe, Nachsatz einer Periode.

Rede (lat. Oratio), im allgemeinen die sprachliche Darstellung der Gedanken; im engern Sinn die zusammenhängende, logisch geordnete und kunstgemäß ausgearbeitete Darlegung von Thatsachen, Begründungen und Beweisen über ein bestimmtes Thema, um auf die Einsicht und das Herz der Hörer eine entscheidende Wirkung zu gewinnen. Die R. bildet mit der Abhandlung die beiden Arten der didaktischen oder lehrhaften Prosa. Während aber erstere ihren Zweck durch bloße Überzeugung zu erreichen sucht, braucht die kunstgemäße R. nach der Überzeugung auch noch die Überredung; neben der Einwirkung auf den Verstand nimmt sie auch die Einbildung in Anspruch und wirkt namentlich mit deren Hilfe auf das Gefühl ein, und zwar insofern auf diesem der Wille beruht, dessen thatsächliche Äußerung hervorzurufen der Endzweck des Redners ist. Man unterscheidet im allgemeinen drei Hauptarten von Reden: die politische R., eine Erörterung von Grundsätzen der Staatsweisheit, durch einen thatsächlichen Anlaß hervorgerufen und einen thatsächlichen Zweck verfolgend; die gerichtliche R., welche in derselben praktischen Doppelbeziehung die Wahrheiten des Rechts, die rechtlichen Grundsätze, darzulegen und zu behaupten hat und entweder anklagt oder verteidigt, und die geistliche R., welche aufs Anlaß des göttlichen Wortes die Wahrheiten der Religion verkündet und auf die religiöse Erbauung der Zuhörer abzielt (s. Predigt). Während die beiden ersten Arten von Reden nur bei Völkern zur Ausbildung gelangen können, denen eine freie Öffentlichkeit des Staatslebens vergönnt ist, also in Republiken und konstitutionellen Staaten (wie die politische R. namentlich bei den Griechen und Engländern, die gerichtliche bei den Römern), so gehört die dem heidnischen Altertum fremde geistliche R. den monotheistischen Religionen im allgemeinen zu eigen (nicht bloß dem Christentum, sondern auch dem Judentum u. dem Mohammedanismus), hat sich aber, getragen durch den Gehalt des religiösen Bekenntnisses und durch die anderweitig Bildung, in der christlichen Welt zur höchsten Stufe der Vollkommenheit erhoben. Außer diesen gibt es noch Reden anderer Art, wie Lobreden, Reden, die bestimmt sind, die Verdienste eines Lebenden oder Toten zu verherrlichen, daher mehr Charakteristiken als eigentliche Reden sind (z. B. Engels R. auf Friedrich d. Gr., Goethes R. auf Wieland, die französischen "Éloges"); Schulreden, Reden bei akademischen und Schulfeierlichkeiten, die im Grund nur Abhandlungen über wissenschaftliche Themata sind (z. B. Schillers R.: "Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?"); Begrüßungs- und Festreden, Ansprachen und andre Gelegenheitsreden. Den Inbegriff der Regeln und Gesetze der Redekunst gibt die Rhetorik (s. d.). Was zunächst den Bau einer R. betrifft, so zerfällt dieselbe nach der einfachsten Annahme in drei Glieder: den Eingang (exordium), die Ausführung oder Abhandlung (disputatio) und den Beschluß (conclusio). Der erste Teil, das Éxordium, hat nach Cicero die Bestimmung, den Zuhörer wohlwollend, aufmerksam und gelehrig (benevolum, attentum, docilem) zu machen, und zerfällt diesem Zweck gemäß wieder in drei Unterglieder: a) die sogen. Captatio benevolentiae, mit der sich der Redner an das Gefühl des Zuhörers wendet und die Geneigtheit desselben zu gewinnen sucht; b) die Narratio facti, die Erzählung des der R. vorliegenden thatsächlichen Anlasses, wodurch die Aufmerksamkeit des Zuhörers erregt wird, und c) die Expositio, d. h. die Darlegung des Hauptgedanken oder der theoretischen Wahrheit, welche sich aus jenem faktischen Anlaß ergibt, und die als Thema im folgenden zweiten Hauptteil der R. ausführlicher behandelt werden soll. Während also im Exordium, das die Grundlage des gesamten Baues der R. bildet, neben dem Verstand (zum Zweck der Überzeugung) auch bereits Einbildungskraft und Gefühl (zum Zweck der Überredung) in Anspruch genommen werden, verfolgt der zweite Hauptteil der R., die Disputatio, einzig und allein den Zweck der Überzeugung und wendet sich daher vorzugsweise an den Verstand. Die aufgestellte Wahrheit wird erschöpfend durchgesprochen, weil der Redner sie zu behaupten und zu verfechten hat entweder gegen eine wirklich und ausdrücklich entgegengesetzte, ja ihm feindselige Meinung (wie das in der weltlichen Redekunst gewöhnlich der Fall), oder weil er (wie der geistliche Redner) allem Zweifel an der Wahrheit und aller Verneinung derselben wenigstens vorbeugen muß. In der weltlichen Redekunst wird dieser zweite Hauptteil nicht selten wieder in zwei Teile zerlegt: a) die Erklärung, die weitere Erörterung und Auseinandersetzung des in der Expositio nur kurz vorgelegten theoretischen Satzes, und b) die Beweisführung, die sowohl apriorisch (auf begriffliche Abstraktionen gestützt) als aposteriorisch (auf der Erfahrung beruhend) sein kann, obschon Erfahrungsbeweise als einleuchtender und anschaulicher dem Redner dienlicher sind als die abstraktern Begriffsbeweise. Im dritten Hauptteil der R., der Conclusio, nähert sich die R. dem Zeitpunkt, in welchem sich nach Ansicht des Redners die gewonnene Überzeugung praktisch bethätigen soll; es gilt, aus der Einwirkung auf den Verstand nun auch die vollste und nachdrücklichste Einwirkung auf den Willen zu entwickeln, und dies geschieht, indem von seiten der Phantasie her das Gefühl angeregt wird. Wie beim Eingang, ergeben sich auch beim Beschluß der R. oft wieder drei Unterabteilungen: a) die Rekapitulation, eine gedrängte Zusammenfassung des Resultats, das sich aus der ganzen weitläufigen Disputatio für die Überzeugung ergeben; b) der pathetische Teil, worin der Redner dem Zuhörer den praktischen Zweck der R. ans Herz legt und ihn mit Hilfe der Phantasie so lebhaft aus-^[folgende Seite]