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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Terminhandel - Termiten

rohzucker I. Produkt, nordamerik. Baumwolle Basis middling), Leipzig (Kammzug), Magdeburg (Rohzucker I. Produkt) abgeschlossen werden. Die Abwicklung der T. erfolgt in der Regel durch besondere Liquidationskassen (s. d.). Als Hauptzweck des Warenterminhandels wird von den Beteiligten angegeben, den Produzenten oder Kaufmann vor der Gefahr des Verlustes am Preise zu sichern (Risikoversicherung). Dies gelte namentlich vom auswärtigen Handel und bei solchen Waren, die nur während einer kurzen Zeit des Jahres gewonnen, aber das ganze Jahr hindurch gebraucht werden und dabei großen Preisschwankungen ausgesetzt sind. In der That wurden die Auswüchse des Börsenspiels in der Form des Differenzgeschäfts (s. d.) durch die Terminmärkte sehr befördert. Das deutsche Börsengesetz vom 22. Juni 1896 erkennt wohl die T. im Effektenverkehr als eine berechtigte Form des Handels zur Ausgleichung der internationalen Zahlungsbilanz und als Grundlage der Arbitrage (s. d.) an und spricht auch dem Warenterminhandel nicht seine Berechtigung ab, will aber gegen Mißbrauche des Terminhandels Kautelen schaffen. Nur Personen, die in das Börsenregister eingetragen sind, können gültige Börsentermingeschäfte abschließen oder Aufträge hierzu erteilen oder übernehmen. Verboten ist der Börsenterminhandel in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen, in Getreide- und Mühlenfabrikaten; für Anteile einer Erwerbsgesellschaft kann er nur gestattet werden, wenn ihr Kapital hinsichtlich jener Anteile mindestens 20 Mill. M. beträgt; außerdem kann der Bundesrat den Terminhandel von besondern Bedingungen abhängig machen oder in weitern Waren oder Wertpapieren verbieten. Die Börsenorgane sind verpflichtet, vor der Zulassung von Waren zum Terminhandel in jedem einzelnen Fall Vertreter der beteiligten Erwerbszweige gutachtlich zu hören und das Ergebnis dem Reichskanzler mitzuteilen. Endlich müssen die vom Börsenvorstand festgesetzten Geschäftsbedingungen eingehalten und der amtlich festgestellte Börsenpreis beachtet werden. Wenn dies alles vorliegt, gilt das Geschäft (Börsengesetz §. 69 mit Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897, Art. 14, Ziff. 5). Der Verkäufer kommt bei Waren in Erfüllungsverzug, wenn er, auch vor Ablauf der Lieferfrist, unkontraktliche Ware liefert. Entgegenstehende Vereinbarung ist ungültig (§. 53). - Litteratur s. unter Liquidationskassen. Kahn, Börsengesetz (Münch. 1897).

Terminhandel, s. Termingeschäfte; s. auch Agrarfrage (Bd. 17).

Terminieren (lat.), begrenzen, festsetzen; das Betteln der Bettelmönche, daher Terminierer soviel wie Bettelmönche (s. d.).

Termini Imerese (lat. Thermae Himerenses), Hauptstadt des Kreises T. I. (118 702 E.) der ital. Provinz Palermo auf Sicilien, auf einem Vorgebirge der Nordküste und an dessen Seiten, rechts von der Mündung des San Leonardo, am Nordwestfuß des Monte-San Calogero (1325m), und an der Eisenbahn von Palermo über Cefalù nach Messina und nach Girgenti und Catania, hat (1881) 22 370, als Gemeinde 23 148 E., in Garnison ein Bataillon des 57. Infanterieregiments, guten Hafen, die 1524 im Renaissancestil erbaute Hauptkirche Sta. Maria della Consolazione, dann Sta. Caterina (15. Jahrh.) mit Fresken, ebensolche im Rathaussaale mit Darstellungen aus der sicil. Geschichte von La Barbera (1610), ferner eine Schiffahrtsschule, Hospitäler; Thunfisch- und Sardellenfang, Herstellung der besten Maccaroni (pasta) Siciliens und lebhaften Handel mit Getreide, Öl, Oliven, Wein, Reis, Mandeln u. a. Im Ospedale der Benfratelli ist ein Museum der vorhistor. Gegenstände, griech. und röm. Altertümer und von Gemälden sicil. Meister. In der Villa della Città oberhalb der Stadt, auf dem Piano San Giovanni, sind Grundmauern röm. Bauten (Basilika, Amphitheater u. a.) gefunden. Die schönste Aussicht ist vom Felsen oberhalb des 1860 zerstörten Kastells. An der Südostseite des Berges sind die schon von Pindar besungenen Bitterwasserquellen (44° C.) und besuchte, gut eingerichtete Bäder; ferner liegen im SO. in üppiger Gegend die Trümmer der 1438 zerstörten Wasserleitung Aqua Cornelia. T. I. wurde 407 v. Chr. nach der Zerstörung von Himera (s. d.) am gleichen Flusse von Karthagern gegründet und im ersten Punischen Kriege römisch, war dann bis in das Mittelalter wohlhabend und bedeutend.

Terminismus (vom lat. termĭnus, Grenze, Ziel), in der prot. Theologie seit dem 17. Jahrh. die Lehre pietistischer Theologen, daß Gott dem Menschen einen bestimmten Termin zur Besserung gesetzt habe, nach dessen Ablauf die Vergebung und Seligkeit verwirkt sei. Man nannte diese Theologen Terministen. - Vgl. Hesse, Der terministische Streit (Gieß. 1877).

Terminologie (lat.-grch.), die Lehre vom Sinn und Gebrauch der Kunstausdrücke einer Wissenschaft (Termini technici).

Terminus (lat.), in der Logik soviel wie Begriff; besonders heißen Termini des Syllogismus (s. d.) die drei Begriffe, welche die Grundbestandteile desselben bilden.

Terminus (lat., d. i. Grenzstein), altröm. Gott, ursprünglich Beiname des Jupiter, dann schon in sehr früher Zeit als eigene Gottheit verehrt; er besaß im kapitolinischen Jupitertempel eine eigene Kapelle. Ihm lag vor allem der Schutz der geheiligten Grenzen ob, und daher war sein Fest am 23. Febr., die Terminalia, ein Grenzbegangfest, das von den Gaunachbarn gefeiert wurde.

Terminus a quo (lat.), der Termin, von welchem an, Terminus ad quem, der Termin, bis zu welchem (gerechnet wird).

Terminus technicus (lat.), Kunstausdruck, ein Ausdruck, der einer Kunst oder einem Gewerbe ausschließlich eigen ist; doch nennt man so auch die in wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fächern, z. B. bei Medizinern, Juristen, Verwaltungsbeamten, ausschließlich gebräuchlichen Ausdrücke.

Termiten, auch wohl weiße Ameisen (Termitidae), Familie von gesellig lebenden Insekten, die in der Lebensweise an die Ameisen erinnern, nach ihrem Körperbau aber zu den Geradflüglern und zwar zu den Corrodentia (s. d.) gezählt werden müssen. Die T. besitzen perlschnurförmige Fühler, kräftige Mundwerkzeuge und viergliedrige Füße und sind stets einförmig gelb, braun oder schwarz gefärbt. In ihren Gesellschaften unterscheidet man außer zeitweilig geflügelten Männchen und Weibchen zeitlebens ungeflügelte Formen, und zwar 1) Arbeiter (s. umstehende Abbildungen, Fig. 1), die Hauptmasse zur Aufführung der Bauten und Herbeischaffung der Nahrung, 2) Soldaten (Fig. 2) mit mächtig vergrößertem Kopf und gewaltigen Oberkiefern zur Verteidigung des Nestes, und 3) bei