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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Agendenstreit; Agenesīe; Agēnor; Agens; Agént

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Agendenstreit - Agent.

berg durch das Kirchenbuch von 1843, in Bayern durch den Entwurf einer A. von 1857, in Sachsen durch den Entwurf einer A. für die evangelisch-lutherische Landeskirche von 1878 etc. Vgl. Richter, Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts (Weim. 1846, 2 Bde.); Jacoby, Die Liturgik der Reformatoren (Gotha 1871-76, 2 Bde.); Th. Harnack, Praktische Theologie, Bd. 1 (Erlang. 1877). - Allgemein bedeutet A. auch s. v. w. Notizkalender.

Agendenstreit, ein Streit, der sich an die Einführung der preußischen Hofagende 1816, resp. 1822 knüpfte. Es beteiligten sich an demselben nicht bloß die bedeutendsten Theologen, wie von entgegengesetzten Standpunkten aus Schleiermacher und Augusti, sondern auch der König Friedrich Wilhelm III. selbst. Es wurde in demselben von Schleiermacher namentlich das episkopale Recht des Königs, liturgische Anordnungen zutreffen, angegriffen. Der für die Unionskirche 1826 entschiedene A. gab den nächsten Anlaß zur Bildung der altlutherischen Kirche. Vgl. Union.

Agenesīe (griech.), unvollkommene od. unterbliebene embryonale Bildung von Organen oder Körperteilen.

Agēnor, Name mehrerer mythischen Helden der Griechen. Bemerkenswert: 1) Sohn des Poseidon oder des Belos und der Libya, König von Phönikien, Vater des Kadmos, der Europa u. a., sandte nach Entführung der letztern durch Zeus seine Söhne zu deren Aufsuchung aus, von denen aber keiner zurückkehrte, indem sie sich an verschiedenen Orten niederließen.

2) Sohn des Phegeus, Königs von Psophis in Arkadien, Bruder des Pronoos und der Arsinoë, welche mit Alkmäon vermählt war, aber von diesem verlassen wurde. Als Alkmäon das berühmte Halsband der Harmonia (s. d.) seiner zweiten Gemahlin, Kallirrhoë, bringen wollte, wurde er auf des Phegeus Anstiften von A. und seinem Bruder, diese selbst aber wieder von den mit Kallirrhoë erzeugten Söhnen des Alkmäon zu Delphi, wo sie das Halsband weihen wollten, getötet.

3) Einer der tapfersten Helden der Trojaner, Sohn des Antenor und der Theano, erscheint als Anführer beim Sturm auf die griechischen Verschanzungen, eilte mit andern Trojanern dem von Aias niedergeworfenen Hektor zu Hilfe, ließ sich selbst mit Achilleus in Kampf ein und ward nachmals von des Achilleus Sohne Neoptolemos getötet.

Agens (lat., "wirkend", Mehrzahl Agenzien), im allgemeinen s. v. w. wirkende Ursache oder Kraft. In der Chemie und Physik versteht man darunter eine in der Körperwelt wirksame Kraft, wie die chemische Verwandtschaft, infolge deren verschiedenartige Stoffe Verbindungen miteinander eingehen, oder die Kohäsion, welche die Teile eines und desselben Körpers zusammenhält und dessen Festigkeit bedingt. In der Chemie werden aber häufig auch Körper, sofern sie eine Wirkung hervorbringen, Agenzien genannt.

Agént (lat., "ein Handelnder"), im allgemeinen Bezeichnung für Geschäftsvermittler der verschiedensten Art; Agentur, Agenturgeschäft, Agentschaft, Agentie, der gesamte Geschäftskomplex eines Agenten. Erstreckt sich die Thätigkeit einer Agentur über einen größern Bezirk, so macht sich nicht selten für einzelne Distrikte und Orte desselben eine besondere Vertretung durch Unteragenten (Spezialagenten) nötig, welche dem Hauptagenten oder Generalagenten unterstellt sind, wie dies namentlich im Versicherung- und im Bankwesen der Fall ist. Jedes Agenturgeschäft beruht in der Regel auf einem Bevollmächtigungsvertrag; doch bezeichnet man als A. vorzugsweise einen solchen Bevollmächtigen, welcher gewerbsmäßig und in dauernder Weise für den Auftraggeber thätig ist und der vorzugsweise außergerichtliche Geschäfte für denselben zu erledigen hat. So spricht man insbesondere von Hofagenten, welche die Privatinteressen eines fürstlichen Hofs, insbesondere bei Einkäufen von Waren u. dgl., wahrnehmen, und von diplomatischen Agenten, die ohne eigentliche amtliche Stellung im Auftrag eines Hofs oder einer Regierung in diskreter Weise für diese im Ausland thätig sind, auch wohl geheime Agenten genannt, weil jene Thätigkeit regelmäßig unter dem Siegel der Verschwiegenheit stattfindet. Privatbevollmächtigte der Konsuln werden Konsularagenten genannt. Sie können von den Konsuln des Deutschen Reichs mit Genehmigung des Reichskanzlers in deren Amtsbezirk aufgestellt werden, doch steht denselben die selbständige Ausübung der den Konsuln selbst beigelegten Rechte nicht zu. Auch ist es ferner dem unter dem Reichskanzler stehenden Reichsbankdirektorium nachgelassen, Reichsbankagenturen als Banknebenstellen einzurichten, die von einer Zweigniederlassung der Reichsbank ressortieren, und deren Vorsteher Reichsbankagenten genannt werden. Außer den Agenten der Versicherungsanstalten (Versicherungsagenten) kommen ferner Agenten für den Kauf und Verkauf von Häusern und sonstigen Grundstücken (Güteragenten) vor, ferner für die Verpachtung und Vermietung von Grundeigentum, für die Beschaffung und Verwertung von Patenten (Patentanwalte), Agenten für die Vermittelung von Heiraten, Lotterieagenten oder Kollekteure, Agenten, welche Arbeiter, Dienstboten und sonstige Bedienstete placieren (Stellenvermittler), und Agenten, welche Darlehen u. dgl. vermitteln. Auch die Auskunftsbüreaus (s. d.) der Agenten, welche über die Kreditwürdigkeit von Geschäftsleuten und von Privaten Auskunft erteilen, gehören hierher, desgleichen die Agenten, welche sich die regelmäßige Versendung neuer Muster zum Geschäft machen. Dazu kommen die Agenturen der Annoncenbüreaus, die Auswanderungsagenten und diejenigen, welche gewisse Börsengeschäfte gewerbsmäßig vermitteln (Börsenagenten). Für letztere wird übrigens auch der Ausdruck "Makler" (s. d.) gebraucht, obgleich dieselben eine amtliche Stellung nicht einnehmen. In Österreich werden auch diejenigen Agenten genannt, welche fremde Rechtsangelegenheiten gewerbsmäßig besorgen und sich namentlich mit der Abfassung schriftlicher Aufsätze und Eingaben an Behörden befassen, ohne dem Stande der Rechtsanwalte oder Notare anzugehören (Rechtskonsulenten, Winkeladvokaten). Auch der Polizeiagenten ist zu gedenken, d. h. gewisser Bediensteten der Polizei, namentlich der geheimen Polizei. Endlich werden auch die Nebenstellen der Reichspostämter Postagenturen genannt, welche von Postagenten versehen werden.

Von besonderer Wichtigkeit im modernen Verkehrs- und Geschäftsleben sind die Handelsagenten. Gewöhnlich versteht man unter dieser Bezeichnung Mittelspersonen, welche für Rechnung auswärtiger Firmen den Abschluß von Geschäften (in der Regel gegen eine nach dem dabei in Betracht kommenden Geldbetrag zu bemessende Provision) vermitteln. Je nachdem es sich dabei um den Einkauf oder um den Verkauf von Waren handelt, pflegt man zwischen Einkaufs- und Verkaufsagenten zu unterscheiden. Von dem Handlungsbevollmächtigten ist der Handelsagent insofern verschieden, als er nicht zu dem ständigen Personal des betreffenden