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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ansatz; Ansäugen; Ansbach

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Ansatz - Ansbach.

Ansatz, bei Blasinstrumenten, deren Mundstücke nicht in den Mund genommen, sondern nur vor den Mund gebracht werden, die Stellung der Lippen beim Anblasen. Der A. ist bei der Flöte ein ganz andrer als bei den Blechblasinstrumenten, wo die Lippenränder zugleich die Stelle von Zungen vertreten und daher der A. ein sehr verschiedenartiger sein muß, je nachdem hohe oder tiefe Töne hervorgebracht werden sollen. Der Bläser sagt, er habe keinen A., wenn er nicht völlig Herr seiner Lippen, d. h. aufgeregt, matt etc., ist. Beim Gesang ist A. die Art und Weise, wie der eine Phrase beginnende Ton hervorgebracht wird, wobei man unterscheidet: a) den A. mit Glottisschluß, bei dem die Öffnung der Glottis (Stimmritze) einen eigentümlichen Gutturallaut (Knack, das hebräische Aleph) dem Ton vorausschickt, und b) den hauchartigen A., bei dem die Glottis leicht geöffnet ist und dem Ton ein schwacher Hauch vorausgeht. Man nennt auch wohl die Stellung der gesamten bei der Tonbildung und Resonanz beteiligten Kehlkopf-, Gaumen- und Mundteile A. und spricht von einem "gaumigen A." etc. So viel gelehrte Werke auch schon über Stimmbildung geschrieben sind, so fehlt es doch noch immer an zweifellosen wissenschaftlichen Resultaten und für die Praxis nutzbaren Anhaltspunkten; der beste Gesanglehrer ist noch immer der beste Sänger, d. h. der, welcher alles vormacht. Die Werke von Helmholtz ("Lehre von den Tonempfindungen", 1862), Merkel ("Anthropophonik", 1856) u. a. handeln in der ausführlichsten Weise von den Funktionen der Stimmbänder, von der Zusammensetzung der Vokale aus Obertönen etc., übersehen aber fast gänzlich, daß die Gestalt des Ansatzrohrs, d. h. des den Ton der Stimmbänder verstärkenden Hohlraums vom Kehlkopf bis zu den Lippen, auch für denselben Vokal (z. B. für das reine A) sehr verschieden sein kann, je nachdem die weichen Teile des Gaumens etc. sich stellen. Der Sänger weiß, daß er sein A vorn an den Zähnen singen kann, aber auch ganz hinten am Gaumen, daß ersteres einen "flachen", letzteres einen "gequetschten" Ton gibt (den eigentlichen Gaumenton), und daß die besten Töne diejenigen sind, welche er mitten im Mund fühlt, daß es seine großen Schwierigkeiten hat, einem U, einem hellen E etc. diese Art der Resonanz zu geben, und daß zu gunsten der Rundung und Fülle des Tons häufig dem Vokal etwas von seiner strengen Charakteristik abgezogen werden muß (U wird nach O hin, E nach Ö, I nach Ü hin gefärbt). Das sind Fingerzeige, die der Sänger sofort begreift, und die ihm mehr nützen als alle Hypothesen über die Thätigkeit der Stimmbänder. - In der Mathematik versteht man unter A. die Methode, nach der gegebene Größen in gewisser Ordnung aufgeschrieben werden, um daraus das Resultat der Rechnung nach einer bestimmten Regel zu erhalten.

Ansäugen, s. v. w. Ablaktieren, s. Impfung.

Ansbach, ehemals eine Markgrafschaft in Franken, 3579 qkm (65 QM.) mit (Ende des 18. Jahrh.) ca. 300,000 Einw., jetzt ein Teil des bayrischen Regierungsbezirks Mittelfranken. Die Geschichte des Landes A. ist mit der des Landes Baireuth eng verflochten. Seit Karl d. Gr. waren diese Landschaften in Gaue, die unter Gaugrafen standen, eingeteilt. Die Güter, welche die Babenberger im Nord- und im Rednitzgau erworben hatten, fielen 908 an Herzog Konrad von Franken, den nachmaligen König Konrad I., dann an das herzogliche Haus Meran. Im J. 1362 wurde Friedrich V. von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg, damit belehnt. Friedrich teilte 1398 seine fränkischen Besitzungen in das Land unterhalb des Gebirges (A.) und das Land oberhalb des Gebirges (Kulmbach, nachher Baireuth). Diese Teilung blieb auch, als der Burggraf Friedrich VI. die Mark Brandenburg (s. d.) an sein Haus gebracht hatte. Durch des Kurfürsten Albrecht Achilles Familienerbfolgegesetz von 1473 wurden die fränkischen Lande zu einer Sekundogenitur des Hauses Brandenburg gemacht. Brandenburg erhielt Albrechts ältester Sohn, Johann H., A. fiel an Friedrich, Baireuth an Siegmund. Da letzterer schon 1495 ohne Erben starb, so erhielt Friedrich auch Baireuth. Sein Sohn Georg der Fromme schloß sich der Reformation an, dessen Sohn Georg Friedrich vereinigte 1557 nach dem Tode des geächteten Markgrafen Albrecht Alcibiades beide Lande wieder. Da mit ihm die fränkische Linie erlöschen mußte, so wurde durch den Geraer Hausvertrag 1598 bestimmt, daß nach dem Tod Georg Friedrichs die jüngern Söhne des Kurfürsten Johann Georg A. und Baireuth erhalten sollten. Joachim Ernst kam demzufolge nach Georg Friedrichs Tod 1603 in den Besitz Ansbachs. Ihm folgte 1625-34 sein Sohn Friedrich, anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter Sophie, Gräfin von Solms-Laubach, die auch einige Jahre für ihren zweiten Sohn, Markgraf Albrecht (1634-67), regierte. Unter ihrer langen Regentschaft litt das Land entsetzlich durch die Stürme des Dreißigjährigen Kriegs, nicht minder später nach den kurzen Regierungen von Johann Friedrich (1667-86), Christian Albrecht (1686-92) und Georg Friedrich (1692-1703) durch die wüste Wirtschaft des Markgrafen Wilhelm Friedrich (gest. 1723). Dessen Nachfolger Karl Wilhelm Friedrich trat zwar in die Fußstapfen des Vaters, machte sich aber verdient durch Errichtung der Universität zu Erlangen (1743). Er starb 1757, nachdem er kurz zuvor dem Bund gegen Friedrich d. Gr., dessen Schwester Friederike Luise er zur Gemahlin hatte, beigetreten war. Sein Sohn und Nachfolger Christian Friedrich Karl Alexander trat 1791 A. und Baireuth, welch letzteres ihm 1769 nach dem Tode des Markgrafen Friedrich Christian zugefallen war, gegen eine Jahresrente an den König Friedrich Wilhelm II. von Preußen ab; er starb 5. Jan. 1806 kinderlos in England. A. und Baireuth waren fortan preußische Provinzen und wurden als solche von einem besondern Minister, dem zu A. residierenden Freiherrn v. Hardenberg, dem spätern Staatskanzler, verwaltet. Im J. 1806 wurden dieselben von den Franzosen besetzt, A. bereits 1806, Baireuth nach dem Tilsiter Frieden an Bayern übergeben, das durch Patent vom 10. April 1810 davon Besitz ergriff. Einen Teil des Fürstentums A. trat Bayern an Württemberg und an das Großherzogtum Würzburg ab. Unter bayrischer Herrschaft bildete dann das Unterland (mit Einschluß der baireuthischen Kreise Erlangen und Neustadt, der Städte Nürnberg und Rothenburg mit ihren Gebieten und einiger andrer Bezirke) den Rezatkreis (das jetzige Mittelfranken), das baireuthische Oberland nebst dem ehemaligen Bistum Bamberg aber den Obermainkreis (das jetzige Oberfranken). Vgl. Barth, Versuch einer Landes- und Regentengeschichte der Fürstentümer Baireuth und A. (Hof 1795); K. H. Lang, Annalen des Fürstentums A. unter der preußischen Regierung von 1792 bis 1806 (Frankf. u. Leipz. 1806); Derselbe, Neuere Geschichte des Fürstentums Baireuth (Götting., dann Nürnb. 1798-1811, 3 Bde.); Jacobi, Urgeschichte der Stadt und des ehemaligen Fürstentums A. (Ansb. 1868).