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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Applizieren - Apprêt.

Applizieren (lat.), aufheften; anwenden; einem etwas beibringen.

Appoggiato (ital., spr. -dschāto, "angelehnt"), musikal. Vortragsbezeichnung, welche das Aneinanderschmelzen der Töne beim Vortrag kantabler Stellen auf Instrumenten oder im Gesang vorschreibt, ungefähr s. v. w. Portamento (s. d.).

Appoggiatura (ital., spr. -dschatūra), in der Musik s. v. w. Vorschlag (s. d.).

Appoint (franz., spr. -pŏäng; ital. Appunto), im Wechselverkehr Benennung eines Wechsels, durch welchen mit einem oder mehreren andern zusammen eine Forderung vollkommen ausgeglichen wird. Es habe z. B. A an B 354 Mk. zu fordern, und diese Forderung werde von B durch Einsendung zweier Wechsel befriedigt, von denen der eine auf 300, der andre auf 54 Mk. lautet, so ist der letztere ein A., insofern durch sein Hinzukommen die Schuld auf den Punkt (à point) ausgeglichen wird. In diesem Sinn heißt par appoint oder per appunto remittieren (Wechsel senden) oder trassieren (Wechsel ausstellen) s. v. w. den Saldo oder Rest einer Forderung übermachen oder durch Wechselausstellung erheben. Übrigens versteht man unter A. auch wohl jeden Teil einer Wechselsendung (Rimesse) oder einen Wechsel überhaupt. Auch wird der Ausdruck auf die auf verschiedene Beträge lautenden Schuldverschreibungen einer Anleihe übertragen. So werden Obligationen in Appoints zu 100, 500, 1000 Mk. etc. ausgestellt. Auch Papiergeld, Banknoten werden in Appoints zu 5, 10, 20, 100 Mk. etc. ausgegeben. Wenn auf Kurszetteln bei der Notiz eines Papiers zu lesen ist "kl.--", so heißt dieses, daß kleine Appoints (Stücke) fehlen. Falsch wird der Ausdruck oft in Bekanntmachungen von Kreditgesellschaften angewandt, welche näher angegebene "Appoints" ihrer Obligationen als ausgelost und rückzahlbar bezeichnen; unter den Appoints sind hier nur die betreffenden einzelnen Nummern zu verstehen. Appointieren, ausgleichen, sich vergleichen; Rechnungen mit den Handelsbüchern vergleichen; besolden.

Appoltsche Öfen, s. Koks.

Appomattox, Grafschaft im nordamerikan. Staat Virginia, in welcher der gleichnamige Fluß entspringt, und bei deren Court-house (Gerichtshalle), 35 km östlich von Lynchburg, General Lee 9. April 1865 die Waffen streckte.

Apponieren (lat.), beilegen, beifügen; apponātur, es werde beigefügt, z. B. ein Aktenstück.

Apponyi (spr. -nji), 1) Anton Georg, Graf, geb. 4. Dez. 1751, wurde 1774 galizischer Gubernialrat, 1778 Beisitzer im Gubernium zu Fiume, 1779 ungarischer Statthaltereirat, dann Geheimrat, Obergespan des Tolnaer Komitats, Hofkommissar und Präses der Königlich ungarischen privilegierten Schifffahrtsgesellschaft. Er hat sich namentlich durch die Begründung der Apponyischen Bibliothek, die nahe an 50,000 Bände (darunter eine kostbare Sammlung von Aldinen) zählt und 1827 von Wien nach Preßburg gebracht wurde, ein ehrenvolles Denkmal gestiftet. Er starb 17. Mai 1817. - Sein Sohn Anton, geb. 7. Dez. 1782, betrat die diplomatische Laufbahn, war Botschafter in London, Rom, Paris (bis 1849) und starb 17. Okt. 1852.

2) Georg, Graf, geb. 29. Dez. 1808, war erst Konzipist, dann Sekretär der ungarischen Hofkanzlei. Seit 1843-44 trat er als Politiker in den Vordergrund. Als Hofkanzler seit 1844 Führer der konservativ-aristokratischen Partei, war A. ein entschiedener Gegner aller national-ungarischen Bestrebungen und erregte durch sein System der Komitatsadministratoren einen gewaltigen Sturm der Opposition. Schon schien ihm ein Kompromiß mit Kossuth zu glücken, als die Pariser Revolution hereinbrach und die ganze Sachlage änderte. Durch die Insurrektion seines Postens enthoben, lebte er zurückgezogen, bis er 1859 als lebenslängliches Mitglied in den verstärkten Reichsrat zu Wien berufen ward. Hier verfocht er die Selbständigkeit Ungarns und ward bald ein einflußreicher Führer der nationalen Partei. Am 20. Okt. 1860 ward er zum Judex curiae in Pest ernannt, wo er den Konferenzen zur Reorganisation der ungarischen Rechtspflege präsidierte. Als bevollmächtigter Kommissar eröffnete er 6. April 1861 den Landtag in Ofen und führte das Präsidium im Oberhaus. Nach Auflösung des Landtags (21. Aug.) blieb er als Judex curiae im Amt. Er galt für berufen, den Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn zu stande zu bringen, scheiterte jedoch mit seinem Versuch und legte daher 8. April 1863 sein Amt nieder. Er nahm noch am Landtag von 1865, später an den Sitzungen des Oberhauses teil, lebt aber meist zurückgezogen zu Preßburg.

Appórt! (franz.), "bring her!", Befehl für Hunde.

Apport (franz., "Zugebrachtes") nennt man die nicht in barem Geld bestehende Einlage, welche Mitglieder von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien in das Gesellschaftsvermögen machen. Um zu verhüten, daß etwa durch die Gründer einer Aktiengesellschaft derartige Einlagen zu allzu hohem Preis eingebracht werden, sind im deutschen Handelsgesetzbuch bestimmte Vorsichtsmaßregeln getroffen, welche insbesondere darauf abzielen, daß eine möglichst große Zahl von Aktionären zur Preisbestimmung und Übernahme ihre Zustimmung geben muß. L'apport de pièces, Hinterlegung gewisser Dokumente vor Gericht; Acte d'apport, die Bescheinigung hierüber; les apports, das Eingebrachte der Ehefrau.

Apportieren (franz., "herbeibringen"), wird besonders vom Herantragen des geschossenen Wildes durch den Hühnerhund gebraucht.

Apposition (lat., "Zusatz"), in der Grammatik ein durch einen verkürzten attributiven Nebensatz entstandenes Attribut (s. d.), steht mit dem zu ihm gehörigen Nomen in gleichem Kasus, Numerus und bei Personen auch in gleichem Genus, z. B. "Alexander, der Besieger so vieler Völker, unterlag der Leidenschaft", statt "Alexander, welcher der Besieger so vieler Völker war, etc."

Appreciation (franz., spr. -ßiaßjóng), Schätzung, Wertbestimmung; appreciieren (appretiieren), abschätzen, schätzen, würdern.

Apprehendieren (lat.), er-, begreifen, auffassen. Apprehension, Ergreifung, Auffassung; apprehensio possessionis, Besitzergreifung; forum ap- oder deprehensionis, das Gericht am Orte der Verhaftung.

Apprekation (lat.), das Flehen; apprekatorisch, flehentlich.

Appression (lat.), in der Botanik die Erscheinung, daß gewisse in die Länge wachsende Pflanzenorgane durch dauernde Berührung mit einem festen Körper diesem sich innig anschmiegen; wird durch eine Krümmung der berührten Stelle hervorgebracht, kann auch als eine besondere Art von Reizbewegung betrachtet werden. Die A. zeigt sich z. B. an den Luftwurzeln tropischer Orchideen, die sich den Vertiefungen und Erhöhungen der Baumrinde innig anschmiegen, desgleichen an den Klammerwurzeln mancher Kletterpflanzen sowie an den windenden Stengeln und den Ranken der Schlingpflanzen.

Apprêt (franz., spr. -präh), stark gesteifter Bobbinet zu Unterfutter in Damenhüten.