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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Arrest - Arrhenatherum.

Gemeine), nicht über vier Wochen, zu verbüßen wie der mittlere, jedoch in einer dunkeln Arrestzelle. Die Schärfungen fallen am 4., 8. und demnächst je 3. Tag hinweg. Der strenge A. ist mit wenigen Ausnahmen nur gegen den zulässig, welcher wegen militärischer Verbrechen oder Vergehen bereits eine Freiheitsstrafe erlitten hat. Ist eine in dem Gesetz angedrohte bestimmte Arrestart gegen den Thäter nach seinem Militärrang nicht statthaft, so wird auf die nächstfolgende nach seinem Rang statthafte Arrestart erkannt. Vgl. Dorendorf, A. und einstweilige Verfügung (Berl. 1884).

Arrest (spr. arräh), Heinrich Ludwig d', Astronom, geb. 13. Aug. 1822 zu Berlin, arbeitete einige Jahre auf der dortigen Sternwarte, wurde, nachdem er seit 1845 als zweiter Assistent an der Berliner Sternwarte thätig gewesen, 1848 Observator an der Sternwarte zu Leipzig, habilitierte sich als Privatdozent an der dortigen Universität mit der Arbeit "Über das System der kleinen Planeten" (Leipz. 1851), wurde 1852 außerordentlicher Professor daselbst und ging 1857 als ordentlicher Professor der Astronomie nach Kopenhagen, wo unter seiner Leitung 1860-61 die neue Sternwarte erbaut wurde. Dort starb er 13. Juni 1875. Er beschäftigte sich vornehmlich mit Beobachtung der Kometen, Planeten, von denen er 1862 die Freia entdeckt hat, und der Nebelflecke und Sternhaufen, deren er an 200 neue aufgefunden hat. Die Ergebnisse seiner Beobachtungen veröffentlichte er zum Teil in den Werken: "Resultate aus Beobachtungen der Nebelflecke und Sternhaufen" (Leipz. 1856); "Siderum nebulosorum observationes Hafnienses" (Kopenh. 1867); "Untersuchungen über die nebulosen Sterne in Bezug auf ihre spektralanalytischen Eigenschaften" (das. 1872). Außer einigen andern Kometen entdeckte er 27. Juni 1851 einen periodischen Kometen, dessen kurze Umlaufszeit er berechnete, und der den Namen d'Arrestscher Komet trägt. Er schrieb noch: "De instrumento magno aequatorio Havniae erecto" (Kopenh. 1860).

Arrestánt (mittellat.), der Antragsteller (Impetrant) im Arrestprozeß (s. Arrest); häufiger: ein im Arrest Befindlicher. Arrestat, der Impetrat im Arrestprozeß, ein Arretierter. Arrestatorium, Haftbefehl; öffentlicher Aufruf der Gläubiger bei einem Konkurs, Gantverfügung.

Arrest of judgment (engl., spr. arrést of dschödschment), im engl. Strafprozeß die Hemmung der Vollstreckung eines gefällten Strafurteils, welche dadurch bewirkt wird, daß der verurteilte Angeschuldigte eine nochmalige Revision des Erkenntnisses beantragt. Das Rechtsinstitut entspricht der im deutsch-rechtlichen Strafverfahren gegebenen Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision und bezweckt die Kassation des angefochtenen Urteils.

Arrestprozeß, s. Arrest.

Arrêt (franz., spr. -räh), in Frankreich ein amtlicher Bescheid oder ein Haftbefehl; im engern Sinn das Erkenntnis eines Gerichtshofs letzter Instanz, im Gegensatz zu judgement, dem appellabeln Erkenntnis eines Untergerichts. Arrêts d'amour, Aussprüche der Minnehöfe im Mittelalter; A. de réglement hieß ehedem die Verordnung eines Parlaments oder Conseil supérieur, die in seinem Ressort Gesetzeskraft hatte, aber auch vom betreffenden Parlament oder Konseil abgeändert oder aufgehoben werden konnte. Der König, in dessen Namen (au bon plaisir) diese Verordnungen erlassen wurden, konnte sie ebenfalls, wenn auch nur in gewissen Formen, annullieren. Arrêté, die Entscheidung einer untern Verwaltungsbehörde, wie des Präfekturrats, des Präfekten, Maire etc.

Arretieren (franz.), etwas im Lauf anhalten, hemmen; verhaften, gefänglich einziehen; in Beschlag nehmen.

Arretinische Gefäße, eine aus feinem roten Thon verfertigte Töpferware des Altertums, welche in Deutschland unter dem Namen Terra sigillata (s. auch Bolus), in England und Frankreich als "samische Gefäße" bekannt ist. Ursprünglich sollen sie (nach Plinius) auf der Insel Samos verfertigt worden sein; ihr Hauptfabrikationsort war jedoch seit dem 2. Jahrh. v. Chr. das etrurische Arretium (jetzt Arezzo), von wo sich die Fabrikation über ganz Etrurien bis nach Rom und schließlich über die ganze römische Welt verbreitete. Überall, wo sich Römer angesiedelt haben, findet man a. G., die zum Teil auch an Ort und Stelle gefertigt wurden. Sie sind mit einer feinen, festen und durchsichtigen, aus Borax verfertigten Glasur überzogen und schließen sich zum Teil an griechische Formen an. Ihre Farbe schwankt zwischen dem hellsten und tiefsten Rot. Die Glasur wurde durch Eintauchen oder mit dem Pinsel aufgetragen und zwar so dünn, daß die Form des Gefäßes keinerlei Änderung erlitt. Der Thon erhielt die Farbe entweder durch Zusatz von rotem Ocker, oder der eisenhaltige Thon wurde durch das Brennen rot. Die Reliefverzierungen an den Rändern und auf den Bäuchen (Guirlanden, Arabesken und Figuren) wurden meist aufgesetzt. A. G. wurden meist als Tischgeschirre, seltener als Opfergeräte verwendet. Sie sind zum größten Teil auf der Grund- oder auf der untern Seite mit dem durch Stempel eingedrückten Namen des Töpfers oder des Modelleurs bezeichnet. Vgl. J. ^[Joseph] v. Hefner, Die römische Töpferei in Westerndorf (Münch. 1862); Fabroni, Storia degli antichi vasi fittili Aretini (Arezzo 1840); Keller, Die rote römische Töpferware mit besonderer Rücksicht auf ihre Glasur (Heidelb. 1876).

Arretium, Stadt, s. Arezzo.

Arrha (lat.), s. v. w. Angeld. A. nuptialis oder sponsalitia, Mitgift, Morgengabe; A. poenitentialis, Reugeld.

Arrhenathĕrum Beauv. (Glatthafer), Gattung aus der Familie der Gramineen (oft zur Gattung

^[Abb.: Arrhenatherum elatius (französisches Raigras).]