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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Ausschwärmen - Außerkurssetzung.

vertretungen, neben welchen noch ein engerer Vertretungskörper besteht. Die Thätigkeit des Ausschusses in diesem Sinn ist in der Hauptsache eine beratende und beschließende; doch ist er häufig auch mit der Verwaltung und Ausführung gewisser und bei kleinern Gemeinden, die neben dem A. nicht noch einen besondern Gemeindevorstand haben, sogar aller Gemeindeangelegenheiten betraut. Noch gewöhnlicher ist die Bezeichnung als A. (Deputation, Kommission) für diejenigen gewählten Organe der Gemeindevertretung oder auch des kollegialen Gemeindevorstandes, welche mit der Vorberatung und mit der Teilnahme an der Verwaltung, soweit ihr Kollegium damit betraut ist, beauftragt zu werden pflegen. Den letztgedachten Ausschüssen in ihrem Wesen und ihrer Stellung entsprechend sind die Deputationen, Kommissionen der höhern politischen Vertretungskörper, Bezirksversammlungen, Kreisstände, Provinzialstände, Landtage, Reichstage, überhaupt der parlamentarischen Körperschaften, sowie im Deutschen Reich die Ausschüsse des Bundesrats. A. bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften s. Aufsichtsrat.

Ausschwärmen, bei der Infanterie der Übergang aus der geschlossenen Ordnung in die Schützenlinie zum Angriff (s. d.), wobei Soutiens (Unterstützungstruppen) geschlossen zurückbleiben; vgl. Attacke.

Ausschweifung, in der Moral die Übertretung des vernünftigen Maßes im Handeln oder Genießen; in der Rhetorik s. v. w. Abschweifung oder Digression.

Ausschwitzung, s. Exsudat.

Aussee, Marktflecken und Kurort im steir. Salzkammergut, Bezirkshauptmannschaft Gröbming, in herrlicher, an Seen reicher Gebirgsgegend (662 m ü. M.) am Zusammenfluß dreier Flüßchen, welche hier die Traun bilden, und an der Salzkammergutbahn, hat (1880) 1369 Einw., ein Bezirksgericht, ein großes Salzsudwerk, ein kräftiges Solbad mit Kurhaus, eine Wasserheilanstalt, zahlreiche Villen und wird jährlich von ca. 6000 Kurgästen besucht. Die Siederei (in der Kainisch), für welche man die nötige Sole durch Wassereinlassung in die Öffnung des 7 km entfernten, schon seit 1000 bearbeiteten und noch immer reichen Salzbergs erhält, liefert jährlich über 170,000 metr. Ztr. Salz. In der Nähe der Alt-Ausseer See mit dem Dorf Alt-A., der Grundelsee (der Glanzpunkt des Ausseer Beckens), der Toplitz- und der Kammersee. Vgl. Pohl, Der Kurort A. (2. Aufl., Wien 1871); Schreiber, Solbad A. als klimatischer Kurort (das. 1870).

Ausseifen, s. Seifengebirge.

Außenkelch (Hüllkelch, Epicalyx), ein Kreis grüner, kelchartiger Blätter, welcher sich bei manchen Gewächsen außerhalb des gewöhnlichen Kelchs findet und entweder aus Hochblättern gebildet ist, die der Blüte äußerst genähert sind, aber gewöhnlich in ihren Zahlverhältnissen nicht mit den eigentlichen Kelchblättern übereinstimmen, wie z. B. bei den meisten Malvaceen, oder welcher als Nebenblattbildung zu den eigentlichen Kelchblättern gehört und dann in der gleichen Zahl wie diese und zwar abwechselnd mit denselben sich findet, wie bei den Gattungen Potentilla und Fragaria (s. Figur).

^[Abb.: Kelch von Potentilla.]

Außenklüverbaum, s. Takelage. ^[richtig: Takelung.]

Außenschläge sind bei dem System der mecklenburgischen Koppelwirtschaft von dem Wirtschaftshof entfernt gelegene Schläge, resp. Schläge auf schlechteren Boden mit besonderer Fruchtfolge (Rotation). Früher war der Körnerbau auf ihnen sehr beschränkt, und sie wurden überwiegend als Weideland benutzt; heute wechselt auf ihnen eine mehrjährige Weidenutzung mit dem mehrjährigen Anbau von andern Gewächsen, namentlich Körnerbau (s. Betriebssystem). Den Gegensatz bilden die Binnenschläge (s. d.).

Außenwelt, Inbegriff aller Dinge, welche und inwiefern sie für uns Gegenstände der sinnlichen Anschauung sind und uns von außen, als Außendinge, entgegentreten. Sie bildet den Gegensatz zu der innern Welt des Gemüts und des Geistes, wo das Gefühl, der Wille, der Gedanke und die Idee herrschen. Auf der bewußten Unterscheidung dieser äußern und innern Welt beruhen das Selbstbewußtsein und das Wesen der Persönlichkeit.

Außenwerke (franz. les Dehors), alle vor dem Hauptwall, aber noch diesseit des gedeckten Wegs liegenden Werke mit der Bestimmung, den Angriff möglichst lange von dem Hauptwall abzuhalten, die gegen denselben gerichteten Schüsse aufzufangen und seine Verteidigung zu unterstützen. Solche A. sind bei ältern Festungen die Grabenschere, das Ravelin, Kontregarden und Kouvrefacen, Enveloppen, Lünetten, detachierte Bastionen etc. Alle A. müssen so eingerichtet sein, daß der Feind sie angreifen muß, ehe er zum Hauptwall gelangt, daß sie den außerhalb des Glacis errichteten Batterien des Feindes gegenüber die Futtermauer des Hauptwalles decken und vom Hauptwall aus eingesehen werden. Werke, welche jenseit des gedeckten Wegs der Festung liegen, selbst noch von einem eignen gedeckten Weg umschlossen werden und durch Anschlußwälle mit der Festung in Verbindung stehen, nennt man im Gegensatz zu den vorigen äußere Werke und zählt hierunter: die einfache und doppelte Schere, das Hornwerk, das Kronenwerk, schließlich auch die Lünetten am Fuß des Glacis. Alle ältern Festungen waren und sind reich mit Werken beider Arten versehen; der neuere Festungsbau verzichtet auf A., ausgenommen solche zur Deckung der Thoreingänge oder Reduits.

Außenwinkel, der Winkel an einer Figur, welcher durch eine Seite und die Verlängerung der Nachbarseite gebildet wird. In nebenstehender Figur sind α', β', γ' die A. des Dreiecks ABC, welches die Innenwinkel α, β, γ hat. Vgl. Winkel.

^[Abb.: Außenwinkel.]

Außerkurssetzung (Festmachung, Vinkulierung), dasjenige Verfahren, durch welches ein auf den Inhaber lautendes Papier (Papier au porteur) in ein Rektapapier umgewandelt, d. h. auf den Namen des zur Zeit der A. im Besitz desselben befindlichen Inhabers fixiert und eingetragen wird. Der Grund dieses Verfahrens liegt darin, daß die Gesetzgebung die Vindikabilität von Inhaberpapieren in Gemäßheit der Eigentümlichkeit dieser Papiere der Regel nach nur in beschränkter Weise anerkennt und die Eigentumsklage nur gegen denjenigen Inhaber zuläßt, welcher bei Erwerbung derselben in unredlichem Glauben gestanden hat, wie dies z. B. durch Art. 307 des deutschen Handelsgesetzbuchs angeordnet ist. Infolge dieser Erschwerung der Vindikabilität ist die Aufbewahrung von Inhaberpapieren mit größern Gefahren und Kosten verbunden als die von andern Wertpapieren. Um diese Gefahren und Kosten zu verringern, erfolgt die A., die namentlich von öffentlichen Behörden für ihre aus Inhaberpapieren bestehenden Depositen häufig in Anwendung ge-^[folgende Seite]