Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Baden

239

Baden (Geschichte: Revolution 1848).

Die badische Revolution.

Mitten in diese bewegten Tage fiel die französische Februarrevolution. Der Eindruck, den dieselbe in B. machte, war unbeschreiblich. Denn hier hatten die politischen Kämpfe der letzten Jahre das Ansehen der Regierung erheblich geschwächt und eine Partei großgezogen, welche die Umsturzideen der französischen Revolution mit Begierde aufnahm und in der Heimat zu verwirklichen suchte. Gewandte Agitatoren, wie Hecker, Struve und Fickler, veranstalteten mit großer Schnelligkeit überall im Land Volksversammlungen, welche die Regierung und die Kammer mit Adressen und Petitionen bestürmten. In diesen wurden die Offenburger Forderungen wiederholt, und die Zweite Kammer nahm auch die gleichlautenden Anträge Heckers und Brentanos, doch erweitert und in zwölf Wünsche zusammengefaßt, 4. März fast einstimmig an. Die Regierung zeigte sich entgegenkommend, verkündete Preßfreiheit, erließ eine Amnestie und versprach weitgehende Reformen; auch wurden mehrere Minister entlassen und durch Liberale ersetzt, ferner der Bundestagsgesandte Blittersdorff abberufen. Sein Nachfolger Welcker erhielt 7. März sofort den Auftrag, beim Bundestag die Berufung einer deutschen Volksvertretung zu beantragen. Indes vermochte die Regierung das im Volk gegen sie herrschende Mißtrauen damit nicht zu bannen. Daher hatten die Bemühungen Heckers und Struves, das Land mit einem Netz politischer Klubs zu überziehen, um ihre republikanische Agitation zu verstärken, Erfolg. Nicht bloß in Volksversammlungen wurde die Republik als Ideal eines Staatswesens angepriesen, sondern Struve stellte sogar im Vorparlament in Frankfurt den Antrag, die Monarchie in Deutschland abzuschaffen. Als dieser Antrag kurzweg abgelehnt wurde, gleichzeitig die Regierung zu ihrem Schutz Bundestruppen einrücken ließ und die Kammer sich gegen sonderbündlerische Schilderhebungen erklärte, welche die schon gewonnenen Errungenschaften gefährden müßten, als ferner Fickler 8. April in Karlsruhe auf Mathys Veranlassung verhaftet wurde, erhob die revolutionäre Partei im Seekreis von Konstanz aus die Fahne des Aufstandes. Indes waren die Freischaren wenig zahlreich und ohne jede militärische Ausbildung und Zucht. Hecker wurde nach dem kurzen Gefecht bei Kandern (20. April), in dem der General v. Gagern meuchlerisch erschossen wurde, von den hessischen Truppen zur Flucht nach der Schweiz genötigt, 24. April Freiburg, wo sich die Aufständischen verschanzt hatten, genommen und 27. April die französisch-deutsche Legion Herweghs, welche von Straßburg aus in B. einfiel, von einer württembergischen Kompanie bei Dossenbach zersprengt. Gleichwohl war dadurch die republikanische Partei noch keineswegs vernichtet. Von den Abgeordneten, welche das badische Volk im Mai in die Nationalversammlung schickte, gehörten ihr zwölf an. Die Regierung und die Kammern versäumten es, die Autorität und Macht der Behörden herzustellen und zu befestigen. Die Volksausschüsse wurden unterdrückt und die demokratischen Vereine verboten, die letztern bestanden aber unter dem Namen Volksvereine ungehindert fort. Die Presse überschritt in ihrer zügellosen Agitation ungestraft alle Schranken des Gesetzes. Der Monsterprozeß, welchen die Regierung gegen die Teilnehmer am Aufstand einleitete, und der zahllose Verhaftungen zur Folge hatte, nährte die Aufregung und Unzufriedenheit, so daß Struve im September von Basel aus einen neuen Einfall in B. wagen konnte, der jedoch mit seiner Gefangennahme endete.

Die Regierung fuhr unterdessen fort, im Verein mit der Kammer ihre nationalen und liberalen Absichten zu verwirklichen. Sie erkannte die deutsche Nationalversammlung als erste und einzige Autorität an und verkündete demnach Anfang 1849 die Grundrechte als badisches Landesgesetz. Außer den schon vorhandenen Gesetzen zum Schutz der freien Presse und des Petitionsrechts, außer den Geschwornengerichten und der freien Gemeindeverfassung wurde eine Menge von Gesetzen vereinbart, welche die Grundrechte realisieren sollten. Unabhängigkeit der Richter, Sicherheit der Person und der Wohnung, Garantie gegen den Mißbrauch der Beamtengewalt, religiöse Gleichstellung, allgemeine Wehrpflicht ohne Stellvertretung, Abschaffung der Todesstrafe, Aufhebung der letzten Grundlasten und des Lehnsverbandes waren die wesentlichsten Gegenstände, welche die Regierung mit der Landesvertretung erledigte. Die radikale Partei wurde dadurch aber nicht beschwichtigt. Dieselbe verlangte vielmehr immer drohender die Auflösung der Kammern und die Berufung eines konstituierenden Landtags. Als die Zweite Kammer einen dahin zielenden Antrag 10. Febr. 1849 mit großer Majorität ablehnte, suchten die radikalen Abgeordneten (17) durch ihren Austritt aus der Kammer dieselbe beschlußunfähig zu machen, was indes nicht gelang. Ermutigt durch den Ausgang des Struveschen Prozesses, in welchem die Freiburger Geschwornen Struve 20. März von der Beteiligung am Aprilaufstand freisprachen und wegen des Septemberputsches ihm mildernde Umstände zubilligten, erneuerten die Republikaner in Volksversammlungen und in der Presse ihre revolutionäre Agitation und begannen namentlich geheime Wühlereien unter den Soldaten und Unteroffizieren, welche durch die Erhöhung des Präsenzstandes, die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und die Abschaffung des Einstandswesens begünstigt wurden. Als nun die Ablehnung der deutschen Kaiserkrone durch den König von Preußen das Verfassungswerk der Frankfurter Nationalversammlung zum Scheitern brachte und die pessimistischen Prophezeiungen der Radikalen rechtfertigte, verlor die gemäßigte konstitutionelle Partei in B. allen Boden unter sich. Die Regierung allein hatte aber keine Macht.

Eine Soldatenmeuterei in Rastatt 11. Mai gab das Signal zu der schon längst vorbereiteten Schilderhebung. Am Tag darauf traten in Offenburg die Abgeordneten sämtlicher Volksvereine zu einer Vorberatung zusammen und bezeichneten die Auflösung der Kammern, Berufung einer konstituierenden Landesversammlung nach allgemeinem Stimmrecht, Entlassung des Ministeriums Bekk und allgemeine Amnestie als Forderungen des Volks, deren sofortige Bewilligung sie durch eine besondere Deputation von der Regierung verlangten. Während diese eine ausweichende Antwort gab und sich nach Frankfurt mit der Bitte um schleunige Zusendung von Reichstruppen wendete, die jedoch nicht erfüllt werden konnte, tagte 13. Mai in Offenburg eine allgemeine Volksversammlung, die höchst stürmisch verlief, und auf welche die Mahnungen der bisherigen Führer zur Mäßigung ganz ohne Eindruck blieben. Dieselbe erklärte die Revolution für fortwährend, beschloß die alsbaldige Verschmelzung des stehenden Heers mit der Volkswehr unter selbstgewählten Führern und errichtete einen Landesausschuß, der die Reichsverfassung überall mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln durchführen solle; andre Beschlüsse betrafen die gänzliche Umgestaltung des Gerichts-^[ERGÄNZUNGSSTRICH!]