544
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung).
15½ Mill. Mk. für Vizinalbahnen). Im J. 1882 wurden auf sämtlichen vom Staat betriebenen Bahnen 17,892,669 Personen und an Gütern im internen direkten und Transitverkehr 7,903,038 Ton. (3,092,446 im internen Verkehr) befördert. Die Pfälzer Bahnen (Privatbahnen), welche die Ludwigsbahn, Maximiliansbahn und die Nordbahnen in sich begreifen, hatten Ende 1882 eine Gesamtlänge von 632 km; auf ihnen wurden 4,417,142 Personen, 2,821,524 T. Güter und 1,043,765 T. Kohlen befördert.
Telegraphenstationen gab es 1882 (mit Ausschluß der im Ausland gelegenen sechs bayrischen Stationen) 1160 Staatsanstalten (hierunter 3 mit ununterbrochenem Dienste). Telephonanstalten bestehen 1883 in München und Ludwigshafen a. Rh.; das Röhrennetz des pneumatischen Telegraphen in München hat eine Länge von 9 km. Die Länge sämtlicher Linien betrug Ende 1882: 8260,8 km mit 35,669,16 km Drahtleitungen. Die Gesamtanzahl der beförderten Depeschen betrug 2,021,890, wofür eine Nettoeinnahme von 1,192,033 Mk. erzielt worden ist. Die Posten beförderten 1882: 646,116 Personen. Die Länge der Staatsstraßen betrug 1882 nahezu 7000 km, die Zahl der Postanstalten 1426, und die Einnahme aus dem Briefpost-, Fahrpost- und Zeitungsverkehr betrug 11,349,634 Mk. Befördert wurden im Briefpostverkehr 109 Mill. Sendungen und zwar 86 Mill. Briefe, 12 Mill. Postkarten, 9 Mill. Drucksachen, 2 Mill. Warenproben; im Fahrpostverkehr 19,8 Mill. Stück mit einem Gesamtwert von 1286 Mill. Mk. Es treffen sonach in B. auf den Kopf der Bevölkerung 20,7 Briefsendungen, 3,8 Pakete und Briefe mit deklariertem Wert. Im Postanweisungsverkehr wurden 1882 im internen Verkehr 3,169,758 Anweisungen mit 167,5 Mill. Mk., im Wechselverkehr und Verkehr mit dem Ausland 1,540,043 Anweisungen mit 108,4 Mill. Mk. einbezahlt.
Anstalten zur Förderung des Großhandels und des Verkehrs sind die Reichsbankhauptstelle in München, die Reichsbankstellen in Augsburg und Nürnberg und sieben Nebenstellen; in München die Bayrische Hypotheken- und Wechselbank, die Bayrische Vereinsbank, die Bayrische Handelsbank, die Bayrische Notenbank und die Süddeutsche Bodenkreditbank; in Nürnberg die Königliche Bank (mit ihren Filialen in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Baireuth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg) und die Vereinsbank; die Bankanstalt in Augsburg etc. Zur Förderung der Interessen des Handelsstandes besteht in B. für jeden Regierungsbezirk eine Handels- und Gewerbekammer, welche alljährlich einen Bericht an das Ministerium des Innern vorzulegen hat. Für den Unterricht in Handelsgegenständen sind an einer Anzahl von Realschulen Handelsabteilungen errichtet; außerdem bestehen in Nürnberg und München besondere städtische Handelsschulen. Für Getreidehandel (1883: 4,054,600 Ztr. und 1,683,855 hl) ist Lindau (1,055,696 Ztr.), dann München (438,805 Ztr.) der Hauptplatz, für Hopfenhandel Nürnberg; den bedeutendsten Wollmarkt hat Augsburg, den größten Viehmarkt Sonthofen im Algäu. Nicht unbedeutend sind die Börsen in Augsburg und München. Was den Verkehr mit dem Ausland anlangt, so übersteigt der Wert der Ausfuhr den der Einfuhr. Zur Ausfuhr kommen vorzugsweise Getreide, Kartoffeln, Hopfen, Obst, Gemüse und Sämereien, Schlachtvieh, Bier, Wein, Farbwaren, Baumwollwaren, Glas, Spiegel, Eisenwaren, Nürnberger und Fürther Galanterie- und Kurzwaren, Maschinerien und Maschinenteile, Steinwaren, Lithographiesteine, Strohwaren, Schmelztiegel, Zündhölzer etc. Bei der Einfuhr stehen voran: Kakao, Kaffee, Pfeffer, Honig, Tabak, Thee, Südfrüchte, Öle, Farbstoffe, Baumwolle, Seide, Seidenstoffe, Droguen, Eisenwaren, Maschinerien und Maschinenteile. Seit 1. Jan. 1876 besteht auch in B. die deutsche Reichsgoldwährung mit der Reichsmark als Münzeinheit. Von den bayrischen Banken gibt nur die Bayrische Notenbank in München Banknoten aus. Die alten bayrischen Maße und Gewichte sind bereits seit 1872 dem metrischen System gewichen, das bis dahin bloß in der Pfalz (von französischen Zeiten her) eingeführt war. Die Verhältniszahlen der alten Maße und Gewichte sind folgende: der bayr. Fuß = 0,9299 preuß. Fuß oder 29,18 cm; die Elle = 83,33 cm; das Tagwerk = 400 QRuten oder 34,0727 Ar; die bayr. Maß = 0,9336 preuß. Quart oder 1,069 Lit.; der bayr. Eimer = 64 bayr. Maß oder 0,9958 preuß. Eimer oder 68,417 L.; der bayr. Scheffel = 4,0457 preuß. Scheffel oder 222,35 L.; das bayr. Pfund = 1,12 Zollpfund (560 g).
Die Statistik der Sparkassen ergibt für B. im J. 1882: 278 öffentliche Sparkassen mit einem Stand an Spareinlagen von nahezu 106 Mill. Mk. Die Zahl der Einleger betrug 361,524, so daß auf 100 Personen der Bevölkerung 7 Einleger entfallen. Auf den Kopf der Bevölkerung trifft eine Spareinlage von 19,6 Mk. Verhältnismäßig am meisten bestehen Sparkassen in Unterfranken, am wenigsten in Oberbayern.
Staatsverfassung und Verwaltung.
B. bildet nach dem Versailler Vertrag vom 23. Nov. 1870 und der Reichsverfassung vom 16. April 1871 ein Glied des Deutschen Reichs, doch bestehen für dasselbe einzelne von der allgemeinen Reichsverfassung abweichende Bestimmungen. Die wichtigsten derselben sind: das Recht der Handhabung der Aufsicht seitens des Bundes über die Heimats- und Niederlassungsverhältnisse erstreckt sich nicht auf B.; das Königreich hat eine eigne Armeeverwaltung unter der Militärhoheit des Königs; dasselbe behält die freie und selbständige Verwaltung seines Post- und Telegraphenwesens; die in der Verfassung den übrigen Bundesstaaten auferlegten Verpflichtungen hinsichtlich des Eisenbahnwesens gelten für B. nicht. Das bayrische Gesandtschafts- und Konsulatswesen ist auf das Deutsche Reich übergegangen. Nur in einzelnen Staaten (Österreich-Ungarn, Frankreich, Rußland) befinden sich noch bayrische Geschäftsträger.
Die bayrische Verfassung gründet sich im wesentlichen auf die Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818 und die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Nach derselben ist B. eine konstitutionelle Monarchie; sein König (Ludwig II., seit 10. März 1864) ist das Oberhaupt des Staats. Die Krone ist erblich im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge, mit Ausschluß der weiblichen Nachkommen, solange noch ein successionsfähiger Agnat aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Königs geschlossener Ehe oder ein durch Erbverbrüderung zur Thronfolge berechtigter Prinz vorhanden ist. Beim Erlöschen des Mannesstamms und bei Mangel einer Erbverbrüderung mit einem andern deutschen Fürstenhaus geht die Thronfolge nach der für den Mannesstamm festgesetzten Ordnung auf die weibliche Nachkommenschaft über, in welcher wieder der männliche Teil vor dem weiblichen den Vorzug hat. Der König bekennt sich zur katholischen Konfession. Die Zivilliste beträgt 4,231,044 Mk. Nach der Reichsverfassung ist jeder, der das bayrische Indigenat besitzt, dessen Erwerbung und Verlust sich nach dem Reichsgesetz