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Bienenkorbhäuser - Bienenzucht.
sich ausschließlich von Kerbtieren und verzehren ohne Schaden giftstachlige Insekten. Sie nisten gesellig in tiefen Höhlen, welche sie in steil abfallenden Erdflächen graben, und legen auf den bloßen Sand 4-7 Eier. In der Gefangenschaft sind sie nicht zu erhalten. Die einzige europäische Art der Familie, der B. (Bienenfänger, Bienenvogel, Bienenwolf, Heuvogel, Seeschwalm, Merops apiaster L.), ist 26 cm lang, auf der Stirn weiß, am Vorderkopf grünlichblau, am Hinterkopf, Hinterhals, Nacken und auf den Mittelflügeln kastanien- oder zimtbraun, auf dem Rücken gelb mit grünlichem Schimmer; ein Zügelstreifen und die Einfassung der hochgelben Kehle sind schwarz, die Unterseite blau- oder spangrün, die Schwingen grünblau, an den Spitzen schwärzlich; das Auge ist karminrot, der Schnabel schwarz, die Füße sind rötlich. Der B. bewohnt Südeuropa, Vorder- und Südasien, er durchstreift ganz Afrika, kommt in Europa bis Finnland vor, brütet aber selten nördlich der Pyrenäen und der Alpen. Die Eier (s. Tafel "Eier I") sind glänzend weiß. Seine Hauptnahrung sind stechende Insekten, und er plündert häufig Bienenstöcke. In Griechenland schießt man ihn in großer Zahl wegen seines schmackhaften Fleisches.
Bienenkorbhäuser, bienenkorbartige Gebäude mit dicken Erdmauern, kommen gruppenweise in Schottland vor und sollen teilweise auch aus der Steinzeit herstammen. Einige sind jedenfalls neuern Ursprungs und waren noch im Anfang dieses Jahrhunderts bewohnt.
Bienenlaus (Braula coeca Nitzsch), Insekt aus der Ordnung der Zweiflügler, der Zunft der Pupiparen und der Familie der Bienenläuse (Braulina), 1,5 mm lang, mit sehr großem, quer-eiförmigem Kopf ohne Augen und Nebenaugen, kurzen, zweigliederigen Fühlern, welche in tiefen Stirnhöhlen liegen, querem, ringförmigem Thorax, kreisrundem, stark borstigem Hinterleib, sehr derben Beinen und Fußklauen in Form zweier lang- und dichtzahniger Kämme; Flügel und Schwinger fehlen. Die B. ist bräunlich rostfarben, lebt in Deutschland, Frankreich, Italien meist einzeln auf Honigbienen, am liebsten, wie es scheint, auf der Königin, saugt sich mit dem Rüssel auf dem Rückenschild fest und stirbt, wenn man sie von dort entfernt, in wenigen Stunden. Die Larve entwickelt sich, von einer Milchdrüse ernährt, im Innern der Mutter, welche nur vier Keime besitzt, verhärtet und bräunt sich bald nach der Geburt und liefert dann die Fliege, welche nun auf eine Biene zu gelangen sucht. Als Bienenläuse bezeichnet man auch die Larven gewisser Blasenkäfer, s. Maiwurm.
Bienenmotte (Wachsschabe, Honigschabe, Galleria mellonella L.), Schmetterling aus der Familie der Zünsler (Pyralidae), 20-35 mm breit, beim kleinern Männchen auf den am Hinterrand ausgefressenen Vorderflügeln aschgrau, am Innenrand braun und schwarz gefleckt, auf den Hinterflügeln gleichfalls aschgrau; beim Weibchen erscheinen die hinten gerade abgestutzten Vorderflügel durch schwarze Flecke und braune Wolken dunkler bis auf einen lichten Strahl vor dem Innenrand; die Hinterflügel sind weißlich. Sie erscheint im Mai und dann vom Juli ab. Die beinfarbene, mit borstigen Wärzchen besetzte, am Kopf und Nackenschild braune Raupe lebt in den Waben der Honigbiene, besonders in alten Brutwaben, vom Wachs, welches sie gangartig wegfrißt, wobei sie eine lose Gespinströhre anlegt. Man kann sie auch mit ihrem eignen Kot, Leder, Wolle, Papier etc. füttern. Die Entwickelung dauert nur drei Wochen, die letzte Generation überwintert als Puppe in einem dichten, gestreckten Gespinst. Die B. kann den ganzen Stock zerstören, so daß das Bienenvolk ausschwärmt (Mottenschwarm). Man muß daher auf Schmetterling und Raupe fleißig Jagd machen.
Bienenrecht, der Inbegriff der die Bienenzucht betreffenden Rechtsnormen, aus welchen insbesondere folgendes hervorzuheben ist. Nach römischem und gemeinem deutschen Recht hat der Eigentümer eines Bienenschwarms das Recht, ihn zu verfolgen, und kann ihn auch auf eines andern Grundstück wieder einfangen. Dagegen betrachten einzelne deutsche Partikularrechte die auf des Nachbars Grundstück geflogenen Bienen als herrenlos und gestatten deren Okkupation, so z. B. das sächsische Weichbild, Art. 82: "denn die Biene ist ein wilder Wurm". Andre Partikularrechte gestatten dem Eigentümer des fortfliegenden Schwarmes, diesen noch einige Zeit, in der Regel drei Tage hindurch, zu verfolgen und auf fremdem Boden wieder einzufangen; so das preußische Landrecht, Teil 1, Titel 9, § 118; das österreichische Gesetzbuch, § 384. Auf seinem eigentümlichen Grund und Boden kann ein jeder nach seinem Belieben Bienen halten, ohne von seinen Nachbarn, mögen diese Bienen halten oder nicht, daran verhindert werden zu können, wenn nicht öffentliche Polizeirücksichten, z. B. in Städten und in der Nähe öffentlicher Anlagen und Straßen, dieses verbieten. Hierüber bestehen vielfach polizeiliche Vorschriften. Ein im deutschen Reichstag 1883 eingebrachter Gesetzentwurf wollte die Befugnis, Bienenvölker zu halten, dahin beschränkt wissen, daß Bienenstände nach der Ausflugseite hin von der Straße oder von nachbarlichen Grundstücken bis zu 10 m entfernt bleiben oder, wenn sie näher ständen, von Gebäuden und Einfriedigungen, Zäunen und Hecken bis zu 2½ m Höhe eingeschlossen sein müßten. In frühern Zeiten wurde bisweilen über streitige Fälle in Sachen der Bienenzucht ein eignes Bienengericht gehalten. Vgl. Busch, Handbuch des deutschen Bienenrechts (Arnstadt 1830).
Bienenstock, s. Bienen und Bienenzucht.
Bienenwolf, s. Grabwespen.
Bienenzellenmuster, ein aus sechseckigen Rauten bestehendes Muster, häufig um den Schaft romanischer Säulen des 12. Jahrh. (s. Figur).
^[Abb.: Bienenzellenmuster.]
Bienenzucht, die praktische Anwendung der aus der theoretischen Kenntnis der Bienennatur (s. Bienen) gewonnenen Grund- und Lehrsätze auf die Behandlung dieses Insekts, um einen bestimmten Zweck mit ihm zu erreichen. Selten betreibt man die B. bloß zum Vergnügen oder zu bloß wissenschaftlichen Zwecken; Hauptzweck ist die Gewinnung des Honigs und des Wachses. Da die B. nur ein kleines Anlagekapital erfordert, so ist ihr Ertrag geradezu ein landwirtschaftlicher Fund, und die Staaten sollten alle Mittel aufbieten, sie zu immer höherer nationalökonomischer Bedeutung zu erheben.
Man unterscheidet zwei Hauptgattungen der B. Die Waldbienenzucht besteht darin, daß man noch stehende Waldbäume aushöhlt, die Höhlung mit einem Brett, in das man kleine Öffnungen zum Ein- und Ausgehen der Bienen einschneidet, verschließt und