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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Buchhaltung

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Buchhaltung (einfache).

sicht in einen Vermögensstand gewähren soll; im kaufmännischen Sinn die in besonders dazu bestimmten Büchern und nach gewissen Regeln bewerkstelligte Verzeichnung aller Geschäftsvorfälle, mittels deren man zu jeder Zeit von der Geschäftsführung Rechenschaft zu geben und den Stand des Geschäfts im ganzen, bez. auch in seinen einzelnen Zweigen darzulegen vermag. Sie soll jedoch nicht allein einen genauen Überblick über Vermögens- und Geschäftsverhältnisse und deren Änderungen, sondern damit auch eine sichere Leitung der Unternehmung ermöglichen. Da sie als Beweismittel dient, verpflichtet auch die Gesetzgebung den Kaufmann bei Meidung von Strafen in Fällen der Versäumnisse und der Nachlässigkeit zur ordnungsmäßigen B. (näheres s. unten). Ursprünglich bestand wohl die B. lediglich in einer einfachen Verzeichnung von Einnahmen und Ausgaben, von Forderungen und Schulden, welche vorzugsweise den Zweck hatte, das Gedächtnis zu unterstützen. Dazu genügte ein einziges Buch, in welches alle Geschäftsvorfälle, sowie sie sich ereigneten, eingetragen wurden. Als Entwickelung und Ausdehnung des Handels eine übersichtliche Zusammenstellung aller schriftlichen Nachweise erheischten, kam man auf diejenige Methode, deren Erfindung einem italienischen Mönch, Luca Paciolo (1504), zugeschrieben und die daher als italienische oder, wegen ihrer Einrichtung, als doppelte B. bezeichnet wird. Dieselbe unterscheidet sich von der einfachen B. durch die Art des Eintrags der Geschäftsvorfälle. Bei der einfachen B. wird jeder Geschäftsvorgang nur einmal in Rechnung gebracht, indem dabei nur in Betracht kommt, ob die beteiligte Person zu dem Geschäftsherrn in das Verhältnis des Gläubigers oder des Schuldners tritt.

Einfache Buchhaltung.

Die Bücher, deren man sich in beiden Methoden der B. bedient, sind entweder Haupt- oder Neben- (Hilfs-) Bücher. Zu den erstern gehören in der einfachen B. das Memorial oder Primanota, auch Journal, Strazze, Kladde, Brouillon etc. genannt, das Kassabuch und das Hauptbuch. Das Eintragen in diese Bücher nennt man "Buchen", die Einträge selbst "Posten"; man spricht daher von "Buchung" der Geschäftsvorgänge, von "Bildung" der Posten. Zu dem Memorial, welches Soll- und Habenposten gemischt enthält, werden in der für die Buchführung überhaupt als Regel dienenden chronologischen Reihenfolge alle nicht in Einnahme oder Ausgabe von Bargeld bestehenden geschäftlichen Vorgänge gebucht, wie Ein- und Verkauf von Waren auf Kredit etc. Oft wird das Memorial in mehrere Bücher getrennt und ein besonderes Einkaufsbuch, Fakturenbuch, auch Eingangsfakturenbuch genannt, zur Ausnahme der Habenposten sowie ein Verkaufsbuch, Ausgangsfakturenbuch oder Verkaufsstrazze zur Buchung der Sollposten (Verkäufe auf Kredit) geführt. Dieses Fakturenbuch wird häufig aus den Originalfakturen hergestellt, indem dieselben, mit Seitenzahlen und Register versehen, einfach zusammengeheftet werden; doch widerspricht diese Form den Anforderungen des § 32 des deutschen Handelsgesetzbuchs, welcher ausdrücklich bedingt, daß die Bücher gebunden sein müssen. Ebenso kann das Verkaufsbuch aus den Kopien der ausgehenden Warenrechnungen gebildet werden. Jeder Posten in dem Memorial besteht aus der Angabe des Datums, des Namens und Wohnorts des Geschäftsfreundes und der Bezeichnung desselben als Schuldner (Debitor) durch das Wort Soll oder Debet (in der Mehrzahl: Sollen oder Debent) oder als Gläubiger (Kreditor) durch das Wort Haben oder Credit (in der Mehrzahl: Credunt). Hierauf folgt die Beschreibung des Geschäftsvorfalls, deren Schluß der in die sogen. Geldkolumne auszuwerfende Betrag bildet. Diese Bücher werden seitenweise geführt; blattweise, d. h. aus zwei einander gegenüberstehenden Seiten, wird das Kassabuch geführt. Die linke Seite, das Soll, nimmt alle Einnahmen, die rechte Seite, das Haben, alle Ausgaben in barem Geld auf. Am Schluß jeden Monats oder jeder Woche, in großen Bankgeschäften täglich, schließt man das Kassabuch dadurch ab, daß man die Differenz zwischen Haben und Soll (den Kassabestand) der Ausgleichung wegen in das Haben einstellt, um sie bei Eröffnung der neuen Rechnung wieder im Soll als Einnahme vorzutragen. Oft werden Memorial und Kassabuch derart miteinander verbunden, daß in ersteres auch die Geldgeschäfte gebucht werden. Die Eintragung der Geschäftsvorfälle in die genannten Bücher erfolgt, sowie sie sich ereignen; von diesen werden dann diejenigen Posten, welche nicht durch Barzahlung reguliert worden sind, auf das Hauptbuch (Kontokorrentbuch) übertragen. In diesem Buch errichtet man jedem Geschäftsfreund auf zwei einander gegenüberstehenden Seiten eine Rechnung oder ein Konto, dessen linke Seite, Debet- oder Sollseite, die Schulden, dessen rechte Seite, Credit- oder Habenseite, das Guthaben des Geschäftsfreundes nachweist. Das Eintragen auf die Debetseite nennt man debitieren oder belasten, das auf die Habenseite kreditieren, gutschreiben oder erkennen. Behufs der Errichtung eines solchen Kontos zieht man über beide Seiten einen wagerechten Strich (Kopflinie); etwas über denselben kommt links das Wort Soll (Debet; Sollen, Debent) zu stehen, dann folgen Name und Wohnort des Geschäftsfreundes, rechts das Wort Haben (Credit, Credunt). Beide Seiten eines Kontos tragen dieselbe Seitenzahl (dasselbe Folium). Unterhalb der Kopflinie werden Kolumnen für Monat und Tag der Einschreibung, für den Text des Postens sowie für den Geldbetrag und für das Folium des Buches errichtet, aus welchem der Übertrag erfolgt. Der Unterschied der Summen von Soll und Haben ist der Saldo der Rechnung, den der Geschäftsfreund schuldet, wenn das Soll, den er dagegen guthat, wenn das Haben größer ist.

Zu den Hilfs- oder Nebenbüchern der einfachen B. gehören zunächst die verschiedenen Skontri, d. h. Bücher, welche zur Kontrolle des Eingangs und des Ausgangs der Waren, der Wechsel und der öffentlichen Kreditpapiere dienen (Warenskontro, auch Lagerskontro oder Warenlagerbuch genannt, Wechselskontro, Effektenskontro); ferner das Trattenbuch, zur Aufnahme der Wechselverbindlichkeiten (acceptierte Wechsel und eigne Wechsel); das Verfallbuch (Skadenzbuch), zur Aufnahme andrer Zahlungsverpflichtungen; das Speditionsbuch, welches den Eingang und den Ausgang der Speditionsgüter sowie die darauf haftenden Spesen nachweist; das Kommissionsbuch oder Bestellungsbuch, zur Notierung aller empfangenen Aufträge; das Kommissionswarenbuch oder Konsignationsbuch, zur Notierung derjenigen Waren, welche für fremde Rechnung eingehen oder für eigne Rechnung kommissionsweise ausgehen; endlich die Hilfsbücher des Kassabuches: das Handlungsunkostenbuch, das Portobuch, das Warenspesenbuch, Bücher, deren Bestimmung aus ihrer Bezeichnung sich ergibt; ferner das Sortenskontro, zur