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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bulwer; Bumboot; Bumede; Bumerang; Bumicilen; Bum-Kittam; Bums; Bun; Bunas; Bünau; Bunbury; Buncombe; Bund

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Bulwer - Bund.

tischen Nachlaß Franz v. Holsteins mit einer Biographie (Leipz. 1880) heraus.

Bulwer, 1) Henry, engl. Diplomat, s. Dalling and Bulwer. -

2) Edward, engl. Romanschriftsteller, s. Lytton.

Bumboot, s. Boot, S. 204.

Bumede, s. Bedemund.

Bumerang (Parkan), hölzernes Wurfgeschoß der Australier für die Jagd und den Krieg, bestehend aus einer etwa 60 cm langen, seitlich abgeflachten, nach beiden Seiten hin etwas verschmälerten und in der Mitte knieartig gebogenen Schiene aus hartem Holz. Das unter einem Winkel von 30-45° schräg aufwärts geworfene B. steigt, Kreise schlagend, in die Luft, kehrt dann plötzlich um und geht zum Anfangspunkt seiner Bahn zurück. Diese eigentümliche Erscheinung beruht auf dem Gesetz der Schraube.

Bumicilen, mohammedan. Derwische, Seher und Bekämpfer der bösen Geister, treiben ihr Wesen in Nordafrika, besonders in Ägypten.

Bum-Kittam, Fluß in Nordwestafrika, in der britischen Kolonie Sierra Leone, dessen oberer Lauf, wo er Großer Bum heißt, noch ziemlich unbekannt ist. Menzie erreichte 1862 die 3000 Einw. zählende Stadt Bumpeh an seinem linken Ufer etwa unter 8° nördl. Br. Unter 7° 32' treten Stromschnellen auf, unterhalb derselben die Stadt Motappan, von da ab bis zum Meer dient die allerdings durch Sandbänke gefährdete Wasserstraße einem regen Verkehr. Von 7° 20' nördl. Br. an fließt der B. in nordwestlicher Richtung zur Shebar Entrance bei der Insel Sherboro, nachdem er den Kittam ausgenommen, der mit dem Palmsee in Verbindung steht, dessen südöstlicher Ausfluß, der Gallinas, ins Meer mündet.

Bums, s. v. w. Bimsstein.

Bun, japan. Längenmaß, s. Schaku.

Bunas, Athener, der, zum Schiedsrichter zwischen den Kalydoniern und Eleern erwählt, den Urteilsspruch durch allerlei Kunstgriffe so lange hinauszuschieben wußte, daß er ihn nie that, daher: B. judicat, s. v. w.: der Urteilsspruch wird auf die lange (Gerichts-) Bank geschoben.

Bünau, Heinrich, Graf von, sächs. Minister und Geschichtschreiber, geb. 2. Juni 1697 zu Weißenfels, wo sein Vater kursächsischer Kanzler war, studierte, in Schulpforta und Ansbach vorgebildet, zu Leipzig Jurisprudenz, ward 1716 Assessor des Oberhofgerichts, dann in rascher Folge Wirklicher Hof- und Justizrat zu Dresden, Referendar im Geheimen Rat und Hofrat, 1721 Präsident des Oberkonsistoriums, 1730 Wirklicher Geheimer Rat und 1731 Präsident des Appellationsgerichts. Nach dem Sturz seines Oheims, des Ministers Grafen Hoym, gelang es dem Grafen Brühl, B. durch die scheinbar ehrenvolle Ernennung zum Direktor der Grafschaft Mansfeld vom Hof zu entfernen. 1760 sächsischer Gesandter in Mainz, war er für die Wahl Karls VII. zum Kaiser thätig und wurde von letzterm zum ersten evangelischen Reichshofrat, zum kaiserlichen Wirklichen Geheimen Rat sowie zum Reichsgrafen und bevollmächtigten Minister an mehreren deutschen Regierungen erhoben. Nach des Kaisers Tod nach Sachsen zurückgekehrt, wurde er 1751 obervormundschaftlicher Statthalter der Fürstentümer Weimar und Eisenach und Premierminister zu Weimar, nahm aber 1759 seinen Abschied und starb 7. April 1762 auf seinem Gut Oßmannstedt bei Weimar. B. war, abgesehen von seiner staatsmännische Thätigkeit, ein Gönner der Gelehrten; besondere Verdienste erwarb er sich durch Unterstützung Winckelmanns, welchen er zu seinem Bibliothekar ernannte und zum Ankauf von Büchern 1758 nach Italien sandte. Die berühmte Bibliothek Bünaus von 42,000 Bänden wurde 1764 um 40,000 Thlr. für die Dresdener Bibliothek angekauft (vgl. J. M. ^[Johannes Michael] Franke, Catalogus bibliothecae Buenaviensis, Leipz. 1750-56, 7 Bde.). B. schrieb: "Deutsche Kaiser- und Reichshistorie" (Leipz. 1728-43, 4 Bde.), bis 918 reichend, durch umfassendes Quellenstudium ausgezeichnet; "Historie des Kriegs zwischen Frankreich, England und Deutschland" (franz. u. deutsch, Regensb. 1763-67, 4 Bde.); "Leben und Thaten Kaiser Friedrichs I." (Leipz. 1722). Vgl. Sahrer v. Sahr, Heinrich Graf von B. (Dresd. 1869, Bd. 1).

Bunbury (spr. bonnbörri), Selina, engl. Schriftstellerin, über deren Lebensverhältnisse nichts Näheres bekannt ist. Sie hat eine große Anzahl Novellen, Reisebilder und geschichtliche Skizzen veröffentlicht, welche viel gelesen worden sind, ohne jedoch eine durchschlagende Wirkung hervorgebracht zu haben. Sie begann mit "Coombe Abbey, an historical tale of the reign of James I." (1842), ihr letztes Werk ist "Lady Flora, or the events of a winter in Sweden and a summer in Rome" (1870).

Buncombe (Buncum, spr. bönakohm), ein Amerikanismus zur Bezeichnung einer nichtssagenden Rede. Die Veranlassung zu dem Ausdruck gab, wie Wheeler in seiner "History of North Carolina" mitteilt, ein Kongreßmitglied, das, von einem Freund befragt, warum er eine so nichtssagend und im Hause selbst nicht beachtete Rede gehalten habe, antwortete: "Ich sprach auch nicht für das Haus, sondern für B." (seinen Wahldistrikt).

Bund, als Glasmaß eine bestimmte Anzahl von Quadratzollen Glas, so daß z. B. 2 große Tafeln oder auch 20 kleine = 1 B. sind; 20 B. machen eine Kiste. Auch eine je nach der Feinheitsnummer verschiedene Anzahl Garnsträhne.

Bund, ein zu gegenseitigen Leistungen zwischen zweien geschlossener Vertrag. Auf der Voraussetzung eines solchen zwischen Gott und dem Volk Israel geschlossenen Bundes beruht insonderheit die Religionsverfassung des Alten Testaments. Den B. stiftet Gott mit seiner Verheißung, die Gegenleistung ist die Erfüllung des göttlichen Gebots, das Zeichen der Bundesannahme die Beschneidung. Im Gegensatz zu diesem Alten B. heißt im Anschluß an die Einsetzungsworte des Abendmahls die Religion Christi der Neue B. Buch des Bundes hieß ursprünglich das älteste Verzeichnis mosaischer Gesetze, dann ging der Name auf die Bücher Mosis selbst sowie auf alle biblischen Religionsurkunden über, so daß wir jetzt die biblischen Schriften in die des Alten und des Neuen Bundes (Testaments) einteilen.

Bund (Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung mehrerer Staaten zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes und zur Verwirklichung einer bestimmten politischen Idee. Eine solche Vereinigung wird auch wohl Union genannt. Dieselbe kann auf die Dauer berechnet sein, oder sie kann einen mehr vorübergehenden Charakter haben (Allianz, Koalition). Bei den auf die Dauer, wie es nicht selten in den diesbezüglichen Urkunden heißt, "für ewige Zeiten" abgeschlossenen Bündnissen pflegt man zwischen Konföderationen und Unionen im engern Sinn zu unterscheiden, je nachdem die verbündeten Staaten unter besondern Regierungen stehen oder einen gemeinsamen Souverän haben. So ist z. B. das gegenwärtige Deutsche Reich eine Konföderation, während Österreich-Ungarn eine Union ist. Bei den Konföderationen besteht der wich-^[folgende Seite]