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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dänemark

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Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert).

festsetzen zu wollen erklärte, Beunruhigung in denselben und Proteste der erbberechtigten Agnaten, der Stände und des Deutschen Bundes hervor.

Am 20. Jan. 1848 starb Christian VIII., und sein Sohn Friedrich VII. (1848-63) bestieg den Thron. Bereits am ersten Tag seines Regierungsantritts erließ er einen "offenen Brief", in welchem er versprach, die Bewohner sämtlicher Landesteile mit gleicher Liebe zu umfassen und die von dem verstorbenen König beabsichtigte Ordnung der öffentlichen Verhältnisse des Staats zum Ziel zu bringen. Am 28. Jan. folgte ein Reskript, betreffend die Einführung einer Verfassung, die gleichzeitig die unantastbaren Rechte im allgemeinen sowie die besondern Rechte und Interessen sämtlicher Unterthanen sichern sollte, zu welchem Zweck die Einführung besonderer Stände für das Königreich D. und die Herzogtümer Schleswig und Holstein, welche zu gewissen Zeiten in gleicher Anzahl vom Königreich und von den Herzogtümern gemeinschaftlich zu tagen hätten, verheißen wurde. Das Reskript befriedigte weder die nationalen noch die liberalen Wünsche. Während die eifrig national Gesinnten meinten, die beabsichtigte Verfassung müsse den Einfluß des Deutschen Bundes auf die Angelegenheiten des Königreichs D. verstärken, vor allem aber die Einverleibung Schleswigs in D. verlangten, waren andre unzufrieden, daß sich das Reskript über die konstitutionellen Freiheiten, wie über das Steuerverweigerungsrecht der Stände, Preßfreiheit, Verantwortlichkeit der Minister, erweitertes Wahlrecht, nur vag aussprach. Die Februarrevolution 1848 fand unter diesen Umständen auch zu Kopenhagen ihren Widerhall. Die eiderdänische Partei hielt 11. März zur Besprechung der schleswigschen Frage eine große Versammlung im Kasino ab und erklärte nach leidenschaftlichen Reden Clausens und Tschernings das Herzogtum Schleswig für eine dänische Provinz, deren Wille nicht in Betracht kommen dürfe. Darauf folgten noch weitere öffentliche Demonstrationen, infolge deren der König das bisherige Ministerium entließ und 22. März das "Kasino"-Ministerium berief, in welchem die entschiedensten Eiderdänen, wie Monrad, Bluhme, Orla Lehmann, Tscherning, saßen. Eine Proklamation vom 24. enthielt das neue Programm "D. bis an die Eider". Dieselbe gab die Losung für den Abfall Schleswig-Holsteins von D. und für den Beginn des Kriegs, an dem sich auf seiten der Herzogtümer auch Deutschland beteiligte (s. Schleswig-Holstein), während England und Rußland D. zwar keine direkte Hilfe leisteten, aber ihre diplomatische Unterstützung versprachen. Das dänische Volk gab im allgemeinen während des Kriegs die größten Beweise von Patriotismus und Opferwilligkeit. Der Krieg endigte auch durch den Sieg bei Idstedt (24. und 25. Juli 1850), noch mehr aber infolge der schwächlichen Politik Preußens und Österreichs, welche die Herzogtümer im Stiche ließen, in einer für D. vorteilhaften Weise: es gelang der dänischen Regierung, die außerdeutschen Großmächte und Schweden zu einer Erklärung für die Aufrechthaltung der Integrität (Unteilbarkeit) der dänischen Monarchie in London 2. Juni 1850 zu vereinigen, welcher 2. Aug. d. J. auch Österreich beitrat. Darauf wurde im Warschauer Protokoll vom 5. Juni 1851 der Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg von D. und Rußland zum eventuellen Thronfolger in dem Gesamtstaat designiert und im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 von allen Großmächten und von Schweden als solcher anerkannt. Die näher berechtigten Agnaten in D. verzichteten zu seinen gunsten, und der dänische Reichstag genehmigte die neue Thronfolgeordnung 31. Juli 1853. Die Genehmigung des deutschen Bundestags ward sowenig eingeholt wie die der Agnaten in Schleswig.

Neuere Zeit bis 1864.

Gleichzeitig ward in D. die innere Verfassungsangelegenheit in Angriff genommen. Anfang Juli 1848 erschien das neue Wahlgesetz für die konstituierende Volksvertretung, und 23. Okt. wurde dieselbe vom König eröffnet. Noch ehe jedoch das Verfassungswerk zum Abschluß gediehen war, fand Anfang November 1848 ein unerwarteter Wechsel des Ministeriums statt. Dasselbe hatte nämlich als subsidiäre Friedensbasis die Teilung Schleswigs vorgeschlagen und demgemäß eine Instruktion an den königlichen Gesandten in London ausgefertigt; der König verweigerte aber die Unterschrift, und eine mit über 20,000 Unterschriften versehene Adresse an den König verlangte die strengste Aufrechthaltung des Eiderprogramms. So wurde denn das Kabinett durch den Eintritt eifriger Eiderdänen, wie Clausen und Madvig, ergänzt; neu traten ein: Etatsrat Bang (Inneres), Professor Madvig (Kultus), Graf Sponneck (Finanzen). Das Grundgesetz, wonach das System der indirekten Wahlen zum Landsthing adoptiert und die Wählbarkeit zu demselben durch einen Zensus beschränkt wurde, kam 5. Juni 1849 zum Abschluß. Dann ging man an die Regelung der Verhältnisse Dänemarks zu den Herzogtümern, und das Ministerium arbeitete die Kundmachung vom 28. Jan. 1852 aus, welche eine Art von Gesamtstaatsordnung enthielt. Nach derselben sollte der dänische Staat aus drei Hauptteilen bestehen: dem Königreich, dem Herzogtum Schleswig und den Herzogtümern Holstein und Lauenburg. Jeder Teil sollte seine eigne Volksvertretung und seine eignen verantwortlichen Ministerien haben, alle drei Teile aber durch eine gemeinschaftliche Verfassung geeinigt werden. Dies Programm stieß in den Herzogtümern auf Widerstand, da es dieselben trennte, und fand den Beifall der Eiderdänen nicht, weil es Schleswig nicht ganz mit D. vereinigte. Als daher die Majorität des Folkethings 1853 die zunächst vorgelegten Gesetze über die Zolleinheit des Gesamtstaats und über die Erbfolge, welche künftig nur in der männlichen Linie stattfinden sollte, verwarf, erklärte der Ministerpräsident Bluhme die Eiderpolitik für unausführbar und den Verträgen widersprechend, löste das Folkething auf und erlangte im neuen Reichstag eine regierungsfreundliche Majorität, welche beide Gesetze genehmigte.

Hierauf verkündigte die Regierung 26. Juli 1854 die Gesamtstaatsverfassung für D. und die Herzogtümer, nach welcher der Reichsrat für die ganze Monarchie aus 50 Mitgliedern bestehen und der König davon 20, darunter 4 holsteinische, ernennen sollte. Beim Finanzgesetz sollte der Reichsrat nur beratend, bei neuen Steuern beschließend sein. Er sollte mindestens alle zwei Jahre in Kopenhagen zusammenkommen und vom 1. Sept. an in Wirksamkeit treten. Die Überraschung war allgemein, die öffentliche Stimmung in D. dem Gesetz entgegen. Der Reichsrat selbst, dessen Sitzungen schon 2. Okt. wieder geschlossen wurden, nahm sofort eine oppositionelle Stellung gegen die Regierung ein, und eine noch ernstere Opposition fand das Ministerium in dem wieder eröffneten dänischen Reichstag. Dazu liefen auch aus dem Lande die dringendsten Adressen gegen das Ministerium ein. Zuerst schien der König fest zum Ministerium stehen zu wollen und löste den Reichstag auf. Da aber die neuen Wahlen ebenfalls gegen