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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung).

beträgt (1885) 39,081 km. Über die Entwickelung desselben und seinen gegenwärtigen Zustand, die Verwaltungsbehörden etc. s. Eisenbahnen II.

Das Post- und das Telegraphenwesen sind einheitlich organisiert, sie unterliegen der Beaufsichtigung des Reichs; indes finden auf Bayern und Württemberg auf Grund des Artikels 52 der Reichsverfassung diese Bestimmungen nicht volle Anwendung, indem dieselben getrennte Verwaltungen des Post- und Telegraphenwesens haben. Mit der österreichisch-ungarischen Monarchie ist das Deutsche Reich durch den Postvertrag vom 7. Mai 1872 und den Telegraphenvertrag vom 5. Okt. 1871 geeinigt. Am Schluß des Jahrs 1884 betrug die Zahl der Postanstalten im Reichspostgebiet 13,405, in Bayern 1464, in Württemberg 559, zusammen 15,428; die Einnahmen (inkl. Telegraphie) beliefen sich im Reichspostgebiet auf 158,2 Mill. Mk., in Bayern auf 12,3 Mill. Mk., in Württemberg auf 7,1 Mill. Mk., zusammen auf 177,9 Mill. Mk.; die Ausgaben auf resp. 137, 11,5 und 6, zusammen 154,5 Mill. Mk. Die eingegangenen Briefsendungen betrugen in demselben Jahr im Reichspostgebiet 1501,8 Mill., in Bayern 178 Mill., in Württemberg 80,2 Mill.; die eingegangenen Pakete ohne Wert im Reichspostgebiet 74 Mill., in Bayern 9,7 Mill., in Württemberg 4,2 Mill.; die Briefe und Pakete mit Wertangabe resp. 9,1 Mill., 4,7 Mill., 651,500; die Anzahl der eingegangenen Postanweisungen betrug resp. 51,7 Mill., 4,9 Mill., 2,7 Mill.; der Gesamtwertbetrag der Geldsendungen resp. 15,061, 2476,4 und 629,5 Mill. Mk. Am Schluß des Jahrs 1884 betrug die Zahl der Telegraphenanstalten im Reichspostgebiet 10,645, in Bayern 1211, in Württemberg 402; die Länge der Telegraphenlinien resp. 68,387 km, 8398 km, 2781 km und die Länge der Drähte resp. 243,919 km, 36,788 km, 7304 km. Die Anzahl der im J. 1884 ausgegebenen internen Telegramme (ohne Transit) betrug im Reichspostgebiet fast 11,7 Mill., in Bayern 1,1 Mill., in Württemberg 686,905; die Zahl der internationalen aufgegebenen Telegramme resp. 2,1 Mill., 117,679 und 52,732 Mk.

Geld- und Kreditwesen.

In sämtlichen deutschen Münzstätten: Berlin (Münzbuchstabe A), Hannover (B), Frankfurt a. M. (C), München (D), Dresden (E), Stuttgart (F), Karlsruhe (G), Darmstadt (H) und Hamburg (J), wurden bis Ende 1885 für 1,928,890,830 Mk. Goldmünzen, für 444,491,484 Mk. Silbermünzen, für 35,159,823 Nickelmünzen und für 9,682,638 Mk. Kupfermünzen geprägt und den einzelnen Bundesstaaten überwiesen:

^[Liste]

Doppelkronen 1445733180 Mark

Kronen 455195720 "

Halbe Kronen 27961930 "

Fünfmarkstücke 71648250 "

Zweimarkstücke 102510120 "

Einmarkstücke 171131669 "

Fünfzigpfennigstücke 71484454 "

Zwanzigpfennigstücke 27716991 "

Zehnpfennigstücke 23502156 "

Fünfpfennigstücke 11657667 "

Zweipfennigstücke 6213187 "

Einpfennigstücke 3469451 "

Zusammen 2418224775 Mark.

^[Leerzeile]

Am 31. März 1884 waren Reichskassenscheine im Gesamtbetrag von 144,845,570 Mk. vorhanden und zwar 2,524,338 Abschnitte zu 5 Mk., 959,854 Abschnitte zu 20 Mk. und 2,260,536 Abschnitte zu 50 Mk.

Der Gesamtnotenumlauf der 18 Notenbanken, welche in Gemäßheit des § 8 des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 zur Ausgabe von Noten berechtigt sind, betrug im J. 1884: 1061 Mill. Mk.; sie hatten bei einem Grundkapital von zusammen 268 Mill. Mk. und einem Reservefonds von zusammen 38 Mill. Mk. an Aktiven 1740 Mill. Mk. und an Passiven 1727 Mill. Mk. Im J. 1885 betrug der Gesamtumsatz der Reichsbank 73,200 Mill. Mk. Banknoten waren durchschnittlich 727 Mill. Mk. im Umlauf und mit 80,57 Proz. durch Metall gedeckt. Die Grundstücke hatten 1. Jan. 1885 einen Buchwert von über 19 Mill. Mk., der Reservefonds betrug über 22 Mill. Mk. Die Bilanz der sämtlichen deutschen Banken (ohne Noten- und ohne Hypothekenbanken), nämlich der Diskontogesellschaft in Berlin, des Berliner Kassenvereins, von 73 Banken mit Aktienkapital bis 10 Mill., 7 Banken mit Aktienkapital von 10-15 Mill., 14 Banken mit Aktienkapital über 15 Mill., 5 dividendenlosen Banken und 7 Maklerbanken, ergibt pro 1882 folgendes Resultat in Millionen Mark: Aktiva: Aktienkapital 917,1, Kassa 182,8, Wechsel 408,2, Effekten 205,5, Lombard 142,7, Debitoren 841, Immobilien 70; Passiva: Accepte 285, Kreditoren 510, Depositen 181,5, Reserven 101,8; Gewinn- und Verlustkonto: Bruttogewinn 110,1, Unkosten 15, Reingewinn 69,9, verteilte Dividende 62,7 oder in Prozenten des Aktienkapitals 6,8 Proz. Bei den 26 deutschen Hypothekenbanken betrug Ende 1882 in Millionen Mark das Aktienkapital 215,3, Reserven 26,3, Bruttogewinn 61,5, Nettogewinn 15,9, verteilte Dividende 13,5 oder 6,24 Proz. des Aktienkapitals. Im J. 1884 gab es im Deutschen Reich 879 Vorschuß- und Kreditvereine mit 451,779 Mitgliedern und 163 Konsumvereine mit 114,423 Mitgliedern.

Zur Vertretung der Interessen von Handel und Gewerbe dienen endlich in D. die Handels- und Gewerbekammern, deren Organisation in den einzelnen Staaten indes noch eine ziemlich verschiedene ist. Während in Preußen, Baden, Hessen nur Handelskammern vorhanden sind, werden die betreffenden Funktionen in Bayern, Sachsen, Württemberg, Sachsen-Meiningen durch Handels- und Gewerbekammern wahrgenommen; in einer größern Zahl kleiner Staaten, wie Anhalt, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, existiert eine gesetzliche Vertretung des Handels und der Industrie überhaupt nicht; in andern Staaten wieder, wie in den beiden Mecklenburg, Oldenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, wird eine solche Vertretung durch Privatvereine wahrgenommen. Die Zahl der Handels- und Gewerbekammern in den einzelnen deutschen Staaten verhält sich im übrigen folgendermaßen: Baden 8 Handelskammern, Braunschweig 1 Handelskammer, Bremen 1 Handels- und 1 Gewerbekammer, Elsaß-Lothringen 4 Handelskammern und 2 Gewerbekammern, Hamburg 1 Handels- und 1 Gewerbekammer, Hessen 6 Handelskammern, Lübeck 1 Handels- und 1 Gewerbekammer, Preußen 79 Handelskammern, unter denen die kaufmännischen Korporationen zu Berlin, Stettin, Magdeburg, Tilsit, Königsberg, Danzig, Memel und Elbing sowie das Kommerzkollegium zu Altona die Funktionen von Handelskammern übernehmen; Reuß ä. L. und Reuß j. L. je 1 Handelskammer, Sachsen 5 Handels- und Gewerbekammern, Sachsen-Meiningen 3 Handels- und Gewerbekammern, Sachsen-Weimar 1 Gewerbekammer, Württemberg 8 Handels- und Gewerbekammern.

Die wichtigsten Seeplätze sind schon oben angeführt. Für den Binnenhandel sind ganz besonders von Bedeutung Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M.; nächstdem in Norddeutschland Breslau, Magdeburg, Frankfurt a. O., Braunschweig, Köln, denen sich für den Export der Erzeugnisse der eignen Fabriken na-^[folgende Seite]