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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geschichte 1848. Frankfurter Nationalversammlung).

stand 18. März, der in gewisser Beziehung siegreich blieb, die schwankende Haltung des Königs und die Schwäche der preußischen Behörden raubten der Regierung Preußens gerade in dem Augenblick die notwendige Autorität und Kraft, wo sie an die Spitze der deutschen Bewegung hätte treten müssen. Erst jetzt erteilte der König seine Zustimmung zu der Berufung einer preußischen Nationalversammlung, welche dem Staat eine liberale Verfassung geben sollte. Dieselbe trat 22. Mai zusammen, beriet das ganze Jahr hindurch, stürzte ein Ministerium nach dem andern und untergrub das Ansehen der Regierung im eignen Lande durch Einmischung in die Verwaltung. Zugleich steigerte sie den Haß des Königs gegen den Liberalismus durch anmaßende Eingriffe in seine Rechte und machte ihn auch der deutschen Bewegung abgeneigt, kurz lähmte Preußens Aktion nach außen so, daß man in Frankfurt sich bald jeder Rücksicht auf den im Grunde doch unerschütterten und im Besitz wirklich bedeutender Machtmittel befindlichen Staat überhoben glaubte.

Am 30. März war nämlich in Frankfurt das Vorparlament unter Mittermaiers Vorsitz zusammengetreten. Es bestand aus über 500 Mitgliedern, darunter 141 Preußen, 84 Darmstädter, 75 Badenser, aber nur 2 Österreicher. Statt sich auf das Notwendigste zu beschränken, da es eine wirklich berechtigte Volksvertretung doch nicht war, und mit den Regierungen die Grundlagen der Reichsverfassung und die Berufung der Nationalversammlung zu vereinbaren, faßte es eine Anzahl schwer ausführbarer Resolutionen, wie Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, Sühnung des an Polen begangenen Unrechts, Proklamation der Volkssouveränität u. dgl., und ließ sich mit den Republikanern Hecker und Struve auf eine heftige Debatte über die Vorzüge der Republik ein; als diese sich geschlagen sahen, suchten sie durch eine gewaltsame Schilderhebung im badischen Oberland ihr Ziel zu erreichen, die aber 20. April bei Kandern sofort unterdrückt wurde. Schließlich übertrug das Vorparlament mit Zustimmung der Regierungen seine Aufgabe einem Fünfzigerausschuß, der am 7. April mit der Vorbereitung der Wahlen für die Nationalversammlung begann; in allen Ländern des bisherigen deutschen Bundesgebiets, außerdem in der Provinz Preußen sollten durch allgemeine Wahlen die Deputierten (je einer auf 50,000 Seelen) gewählt werden. Während eine Kommission der 17 Vertrauensmänner einen Verfassungsentwurf ausarbeitete, der ein erbliches, unverantwortliches Reichsoberhaupt, verantwortliche Minister und Einheit in Wehr- und Rechtsverfassung, Diplomatie und Verwaltung verlangte, fanden die Wahlen statt, von denen einige slawische Bezirke Österreichs sich ausschlossen.

Die Eröffnung der ersten deutschen Nationalversammlung, die 586 Mitglieder zählte, erfolgte 18. Mai in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. Heinrich v. Gagern wurde zum Präsidenten, Soiron zum Vizepräsidenten gewählt. Es war eine Reihe der trefflichsten Männer hier vereinigt, darunter die bedeutendsten Gelehrten (an 100) Deutschlands. Aber die mangelnde politische Schulung machte sich in einer allzu idealistischen Geringschätzung der praktischen Verhältnisse und der staatlichen Faktoren, mit denen man zu rechnen hatte, geltend. Die augenblickliche Schwäche und Unthätigkeit der Regierungen verleitete die Versammlung, sich, als lediglich aus dem Volkswillen hervorgegangen, für souverän zu halten und jede Mitwirkung der Regierungen bei der Schaffung der neuen Reichsverfassung auszuschließen; übrigens konnte sie sich selbst nicht einmal über einen Verfassungsentwurf als Grundlage einigen. Ein Zentral- und Vermittelungsorgan für die Verständigung mit den Regierungen wurde nicht geschaffen, vielmehr 27. Mai auf Antrag Wernhers der souveräne Standpunkt der Nationalversammlung dahin präzisiert, daß den Bestimmungen der künftigen deutschen Verfassung prinzipiell der Vorrang vor widersprechenden Bestimmungen einzelner Landesverfassungen gebühre. Nur die äußerste Rechte, die Konservativen (Partei Milani) unter der Führung von Radowitz und Vincke, verlangte die Vereinbarung der Verfassung mit den Einzelregierungen und die Beschränkung der Versammlung auf diese eine Aufgabe. Das rechte Zentrum (Kasinopartei, Bassermann, Mathy, Beckerath, Dahlmann, Heckscher, Simson, Welcker, Schmerling u. a.) wollte zwar Rücksichten auf die Staaten nehmen, hielt aber prinzipiell an der Souveränität der Versammlung fest, noch mehr das linke Zentrum (Württemberger Hof) und die gemäßigte Linke. Die Linke endlich (Deutscher Hof) forderte Volkssouveränität mit allgemeinem Wahlrecht, ausschließliche Überlassung der gesetzgebenden Gewalt an die Volksvertretung, eine verantwortliche, auf bestimmte Zeit gewählte Vollziehungsbehörde und Berechtigung jedes Einzelstaats, sich nach eigner Wahl als demokratischer Freistaat oder als demokratische Monarchie zu konstituieren; sie neigte also entschieden zur Republik hin, deren revolutionärste Prinzipien die äußerste Linke ganz offen bekannte.

Als sich das Bedürfnis nach einer provisorischen Exekutive, einer Zentralgewalt, dennoch herausstellte, wählte man nicht, wie Dahlmann vorschlug, gemeinsam mit den Regierungen drei Vertrauensmänner, sondern auf Betrieb des Österreichers Schmerling 29. Juni einen Reichsverweser in der Person des persönlich sehr populären Erzherzogs Johann von Österreich. Obwohl sich Preußen durch diese Wahl nicht verletzt zeigte, war sie doch um so unkluger, als Österreich damals durch innere Wirren so in Anspruch genommen war, daß es dem Reichsverweser und dem Parlament gar keinen Machtrückhalt hätte gewähren können, selbst wenn es gewollt hätte. Auf Österreich, das ohnmächtig war, nahm die Frankfurter Versammlung zu viel Rücksicht, auf Preußen, dessen man nicht entbehren konnte, gar keine. Erzherzog Johann traf 11. Juli in Frankfurt ein, löste 12. Juli gemäß Parlamentsbeschluß den Bundestag auf und bildete ein Reichsministerium, das unter dem Vorsitz des Fürsten von Leiningen aus Schmerling für Inneres und Äußeres, dem preußischen General v. Peucker für Kriegswesen, dem Hamburger Advokaten Heckscher für die Justiz, Beckerath für die Finanzen und Duckwitz aus Bremen für Handel bestand. Der preußische Antrag, neben dieser Zentralgewalt die Bevollmächtigten der einzelnen Staaten zu einem Rat zu vereinigen, der die organische Verbindung der Reichsregierung mit denen der Staaten herstelle, wurde abgelehnt. Dagegen erließ das Reichsministerium direkte Befehle an die letztern, wie z. B. den der allgemeinen Huldigung für den Reichsverweser durch die Landestruppen, der in Österreich ganz unbeachtet blieb, in Preußen aber einen Armeebefehl des Königs vom 21. Juli zur Folge hatte, in welchem derselbe seine Zustimmung zur Wahl des Reichsverwesers aussprach. Weitere Konflikte in dieser Frage wurden übrigens vermieden, indem sich die Nationalversammlung nun endlich der Beratung der Verfassung und zwar zunächst des von Dahlmann, R. v. Mohl und Mühlfeld ausgearbeiteten Entwurfs der "Grund-^[folgende Seite]