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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Disjungieren; Disjunktion; Diskant; Disklamieren; Disko; Diskobolos; Diskomyceten; Diskont

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Disjungieren - Diskont.

Disjungieren (lat.), trennen, entgegensetzen.

Disjunktion (lat.), Trennung, Entgegensetzung, in der Logik überhaupt das Verhältnis des Gegensatzes. Disjunktive Begriffe heißen solche, welche, sich untereinander ausschließend, in dem Umfang eines dritten höhern Begriffs koordiniert sind, also die Arten eines Gattungsbegriffs; disjunktive Urteile sind solche, deren Subjekte oder Prädikate disjunktive Begriffe enthalten. Die durch die disjunktiven Partikeln "entweder - oder" bezeichneten Glieder heißen Trennungsstücke (membra disjunctionis). Ein disjunktiver Schluß ist derjenige, welcher durch eine bestimmte Aufstellung des einen Trennungsstücks etwas über das andre entscheidet (s. Schluß).

Diskant (lat.), als Stimme s. v. w. Sopran (s. d.); bei Orgelstimmen Bezeichnung, daß sie nur die obere Hälfte der Klaviatur umfassen. Als Zusatz zum Namen von Instrumenten deutet D. auf hohe Tonlage: Diskantposaune etc. Diskantschlüssel, der c'-Schlüssel auf der untersten Linie des Fünfliniensystems. Vgl. Discantus.

Disklamieren (lat.), ableugnen, nicht anerkennen; Disklamation, Ableugnung, Nichtanerkennung.

Disko (Disco), Insel an der Westküste von Grönland, unter 70° nördl. Br., im N. der gleichnamigen Bai, ist etwa 160 km lang, durchweg ziemlich hoch (975 m) und enthält ausgezeichnete Kohlenlager. An ihrer Südküste liegt der Hafenplatz Godhavn. Nördlich von D., durch den Meeresarm Vaigat von dieser Insel geschieden, erstreckt sich die Halbinsel Nugsuak, dann jenseit des Umanak- (Omenak-) Fjords die Halbinsel Swartenhuk. Das Ganze bildet einen der wichtigsten Teile der westgrönländischen Küste. Interessant wird derselbe besonders durch versteinerungshaltige Schichten aus der Kreide- und Tertiärzeit, welche Grönland als ein dazumal mit reicher Vegetation bedecktes Land erkennen lassen und seit Gieseckes mineralogischer Reise (1806-13) die Aufmerksamkeit der Geologen auf sich gelenkt haben. Seit 1871 sind dieselben von Steenstrup ausgebeutet worden. Um die Verwertung der auf D. und Nugsuak gemachten Forschungen für die Entwickelungsgeschichte der Erde hat sich Oswald Heer besonders verdient gemacht.

Diskobolos (griech.), s. Diskos.

Diskomyceten (Scheibenpilze), s. Pilze VI.

Diskont (Diskonto, franz. Escompte, engl. Discount, ital. Sconto), der einem Gläubiger an dem Nennbetrag seiner Forderung bei der Auszahlung gemachte Abzug. Insbesondere wird das Wort D. angewandt bei in kurzen Fristen fälligen Schulden, vorzüglich bei Wechselschulden, so daß im Geschäftsleben unter Diskontieren schlechthin der Ankauf eines noch nicht verfallenen Wechsels verstanden wird, während Diskonthäuser Geschäfte sind, welche sich gewerbsmäßig mit dem Diskontieren von Wechseln befassen. Die Bezeichnung D. rührt von der eigentümlichen Art der Berechnung her. Man bezeichnet ihn, wie auch sonst die Zinsen, in Prozenten, aber nicht in Prozenten der vom Gläubiger gegebenen Summe, also des Kaufpreises des Wechsels, sondern von der rückzuzahlenden Summe vom Betrag des Wechsels. Nach dem in der kaufmännischen Rechenkunst üblichen Ausdruck kann man sagen, daß der D. nicht "auf 100", sondern "im 100" berechnet wird, so daß gleichsam beim Verkauf eines Wechsels die Zinsen schon im voraus am Diskontotag (Verkaufstag) entrichtet werden. Wenn z. B. ein in drei Monaten fälliger Wechsel auf 500 Mk. zu 4 Proz. diskontiert wird, so erhält der Wechselinhaber nur 495 Mk.; es werden ihm ¼ (drei Monate) × 4 × 5 Mk. abgezogen. Derjenige, der diskontieren läßt, ist von dem Interesse geleitet, durch thunlichst rasche Versilberung seines Wechselversprechens neue Kapitalien für den Weiterbetrieb seines Geschäfts zu gewinnen. Indem so das Diskontieren mit Hilfe von augenblickliche Verwendung suchenden Mitteln einen ununterbrochenen Betrieb ermöglicht, gewinnt es auch eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Dasselbe wird natürlich nicht vom Wechselschuldner selbst, sondern von einer Mittelsperson besorgt, die ein Geschäft daraus macht. Als Nebengeschäft betreiben es zuweilen Unternehmungen, die vorübergehend große Geldsummen einnehmen, für die sie in kürzerer Zeit wieder Verwendung haben, um in der Zwischenzeit die Zinsen nicht zu verlieren (Eisenbahn- und Versicherungsgesellschaften), als Hauptgeschäft Bankiers, Bankanstalten (Diskonto-, Eskomptebanken); letztere besonders, um ihre kurz befristeten Depositen nutzbar zu machen. Zu diesem Behuf wird von den größern Instituten an bedeutenderen Bankplätzen von Zeit zu Zeit ein bestimmter Satz aufgestellt, zu welchem diskontiert zu werden pflegt (Platzdiskont, der an einem Börsenort gerade herrschende Diskontsatz). Je sicherer der eigentliche Wechselgläubiger (Acceptant) ist, desto leichter können Wechsel auch unter diesem Satz, Diskontsatz oder D. schlechtweg, angebracht werden. Der Diskontsatz, dem andre als die großen Bankanstalten zu folgen pflegen, und der in der Regel ⅛ oder ¼ niedriger als der Bankdiskont zu sein pflegt, heißt Privatdiskont. Die Ausnutzung des Unterschieds in dem Bankdiskont verschiedener Plätze heißt Diskontarbitrage. Die Diskonthöhe hängt im allgemeinen von den Umständen ab, welche den Zinsfuß bestimmen, dann von der augenblicklichen Dringlichkeit des Begehrs und des Angebots von Bargeld. In normalen Fällen ist der D. niedriger als der landesübliche Zinsfuß, was im wesentlichen auf die Wechselstrenge und die dadurch gebotene Sicherheit sowie darauf zurückzuführen ist, daß der Wechsel verfügbare Geldbestände auf kurze Zeit zinstragend anzulegen gestattet. In Fällen der Geldknappheit jedoch, in welchen anderweit nicht zu erlangendes Bargeld zum unerläßlichen Mittel wird, die wirtschaftliche Existenz zu behaupten, oder wenn augenblicklich günstige Konjunkturen rasch ausgenutzt werden sollen, kann der D. sehr stark in die Höhe gehen. So kann denn auch der D. sehr stark je nach dem Wechsel der Konjunkturen schwanken. Aus gleichen Gründen ist seine Höhe von Land zu Land mehr verschieden als die des landesüblichen Zinsfußes. Der Diskonteur, d. h. also der Diskontierende (Diskontgeber), diskontiert oft nur Wechsel, damit dieselben durch Hinzufügung seines Indossaments die dritte Unterschrift erhalten, ohne welche Wechsel in der Regel bei größern Bankanstalten nicht diskontiert zu werden pflegen. In diesem Fall muß sich der Wechselinhaber entweder einen etwas höhern als den gewöhnlichen Diskontsatz oder eine besondere Vergütung an denselben gefallen lassen. Größere Bankanstalten nehmen eine geringere Provision (½ Proz. bei Wechselschuldnern über See, sonst ¼, ⅛ Proz., oft nur 1 pro Mille), stellen aber höhere Anforderungen an den Wechsel, indem etwa der diskontable, d. h. der statutengemäß zur Diskontierung zulässige, Wechsel wenigstens 2-3 gute Unterschriften tragen, nicht über eine bestimmte Zeit (meist drei Monate) laufen darf. Der Diskonteur kann nicht immer die diskontierten Wechsel, die man kurzweg auch Diskonten nennt, bis zum Fälligkeitstermin liegen lassen; er gibt wieder Diskonten, oder er rediskon-^[folgende Seite]