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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Eisenwasser; Eisenweinstein; Eisenzeit; Eisenzinkspat; Eisenzölle; Eisenzucker; Eisern; Eiserne Krone

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Eisenwasser - Eiserne Krone.

Der kristallisierte E. besteht aus 26,1 Teilen Eisenoxydul, 29,9 Teilen Schwefelsäure und 44 Teilen Wasser. Er besitzt das spez. Gew. 1,89, schmeckt zusammenziehend tintenartig, verwittert leicht an der Luft und zerfällt zuletzt unter Oxydation zu gelblichem basisch schwefelsauren Eisenoxyd. Eisenoxydhaltiger E. ist grün, wird an der Luft feucht und oxydiert sich schneller als der reine E. zu basisch schwefelsaurem Eisenoxyd. 100 Teile Wasser lösen bei

^[Liste]

10° 15° 33° 60° 90° 100°

61 70 151 263 370 333 Teile Eisenvitriol.

In der folgenden Tabelle bedeutet S den Prozentgehalt einer Lösung an kristallisiertem E., S' den Gehalt an wasserfreiem Salz und d das spezifische Gewicht der Lösung bei 15°.

S S' d

5 2,811 1,0267

10 5,784 1,0537

15 8,934 1,0823

20 12,277 1,1124

25 15,834 1,1430

30 19,622 1,1738

35 23,672 1,2063

40 27,995 1,2391

Mutterlauge - 1,2400

In Alkohol ist E. unlöslich. Beim Erhitzen zerfällt er in schweflige Säure und basisch schwefelsaures Eisenoxyd und letzteres bei höherer Temperatur in Eisenoxyd und Schwefelsäureanhydrid. Schwefelsaures Eisenoxydulammoniak (Eisensalz) FeSO4(NH4)22SO4+6H2O ^[FeSO_{4}(NH_{4})_{22}SO_{4}+6H_{2}O] wird erhalten durch Vermischen konzentrierter Lösungen von E. und schwefelsaurem Ammoniak; es bildet bläuliche Kristalle vom spez. Gew. 1,81 und ist sehr viel beständiger als E. Man benutzt E. hauptsächlich als Desinfektionsmittel, in der Färberei zum Schwarzfärben (mit Gerbsäure) und zum Blaufärben (mit Blutlaugensalz), beim Gerben mit Eisensalzen, zur Bereitung von Tinte und Lederschwärze, zur Bereitung von Berliner Blau, zur kalten Indigoküpe, zur Darstellung von rauchender Schwefelsäure, zur Reinigung von Leuchtgas, zum Fällen des Goldes und Silbers aus ihren Lösungen, zum Gewinnen von Kupfer auf nassem Weg, in der Photographie und als Arzneimittel. Das schwefelsaure Eisenoxydulammoniak wird gleichfalls in der Photographie und in der Maßanalyse benutzt. - E. war höchst wahrscheinlich, wenn auch nur in unreinem Zustand schon den Alten bekannt. Das Atramentum sutorium ("Schusterschwärze") der Römer war wohl größtenteils E., es wurde aber nicht vom Kupfervitriol unterschieden. Man benutzte es als Heilmittel und zum Schwärzen des Leders. Albertus Magnus erwähnt zuerst im 13. Jahrh. den E. mit Bestimmtheit, und Basilius Valentinus lehrte im 15. Jahrh. seine Darstellung aus Schwefelkies sowie aus metallischem Eisen und Schwefelsäure. Agricola sprach von der Verwitterung der Kiese, und Vigani beschrieb 1683 die Fällung des Kupfers aus Vitriollauge durch Einlegen von Eisen.

Eisenwasser (Stahlwasser), s. Mineralwässer.

Eisenweinstein, s. Eisenpräparate und Weinsäure.

Eisenzeit, s. Metallzeit.

Eisenzinkspat, s. Zinkspat.

Eisenzölle. Die deutschen E. haben in den letzten fünf Jahrzehnten mehrfache Veränderungen erlitten. In den Jahren 1834-44 war Roheisen zollfrei, von Schmiedeeisen und Stahl wurden 6 Mk. für 100 kg bei der Einfuhr erhoben. Mit dem 1. Sept. 1844 wurde für Roheisen ein Zoll von 2 Mk., für Schmiedeeisen von 9 Mk., bez. 15 Mk. für 100 kg eingeführt. Infolge des französisch-deutschen Handelsvertrags wurden diese Zölle von 1865 ab vermindert. Der Roheisenzoll ward auf 1,50 Mk., 1868 auf 1 Mk., 1870 auf 0,50 Mk. herabgesetzt und 1. Okt. 1873 ganz aufgehoben. Der Zoll auf Schmiedeeisen und Stahl ermäßigte sich auf je 5 Mk., 3,5 und 2 Mk. und wurde 1. Jan. 1877 ganz beseitigt. Von da ab waren auch Façoneisen, Maschinen und Maschinenteile, überhaupt alle Eisenwaren mit Ausnahme der feinern ganz frei. Zur Zeit, als das Gesetz vom 7. Juli 1873, welches die Ermäßigung, bez. Aufhebung der E. bestimmte, erlassen wurde, befand sich die deutsche Eisenindustrie in einer günstigen Lage. Bald darauf trat ein empfindlicher Rückschlag ein, und zwar fiel derselbe ziemlich mit der Zeit der früher beschlossenen Aufhebung der E. zusammen. Infolgedessen erhielt die bereits angefachte protektionistische Bewegung in den Vertretern der Eisenindustrie eine mächtige Stütze, zumal nachdem die dem Reichstag Ende 1876 und Anfang 1877 vorgelegten Gesetzentwürfe, betreffend die Erhebung einer Ausgleichungsabgabe auf Eisen, abgelehnt worden waren, und als die zur Untersuchung der Lage der Eisenindustrie eingesetzte Kommission eine hochbedrängte Lage derselben konstatierte und zur Hebung des Notstandes die Wiedereinführung von Eisenzöllen verlangte. Eine solche brachte dann der deutsche Zolltarif vom 15. Juli 1879. Die Sätze desselben sind mit Ausnahme des Roheisens (1 Mk. für 100 kg) niedriger als diejenigen von 1870. Dieselben schwanken zwischen 0,50 Mk. (Stabeisen für Kratzendrahtfabriken) und 60 Mk. (Nähnadeln, Schreibfedern etc.). Vgl. Philippson, Die Eisenindustrie und die Eisenenquete (in den "Mitteilungen des Vereins zur Förderung der Handelsfreiheit" 1879, Nr. 9); Ritschl, Die E. (in den "Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik" 1880, Suppl. 5); Sering, Geschichte der preußisch-deutschen E. (Leipz. 1882).

Eisenzucker, s. v. w. Eisenoxydsaccharat.

Eisern, in der ältern Rechtssprache s. v. w. für beständige Zeiten oder unablösbar festgesetzt, z. B. eisernes Kapital, ein solches Kapital, welches weder vom Schuldner abgetragen, noch vom Gläubiger gekündigt werden kann; speziell in der Landwirtschaft versteht man darunter dasjenige Betriebskapital, welches den Gutspächtern mit übergeben wird unter der Bedingung, am Ende der Pachtzeit es wieder abgeben zu müssen, wobei man den etwanigen Mehr- oder Minderwert sich gegenseitig vergütet. Eisernviehvertrag (contractus socidae), ein nach deutschem Recht bei Gutsverpachtungen üblicher Vertrag, kraft dessen der Pachter das auf dem Gut befindliche Vieh nach vorgängiger Taxation desselben übernimmt mit der Verpflichtung, am Ende des Pachtvertrags eine gleich große Anzahl gleich guten Viehs zurückzulassen; daher das Rechtssprichwort: "Eisern Vieh, das stirbt nie". - Ähnlich bedeutet im Militärwesen eiserner Bestand einen Vorrat an Geld oder Material irgend welcher Art, der stets voll und kriegsbrauchbar vorhanden sein muß, oder den Vorrat an Proviant, gewöhnlich für drei Tage, oder an Futter für Reit- und Zugpferde, den man für erstere auf fünf Tage bringen will. Dieser Vorrat darf nur auf besondern Befehl angegriffen werden.

Eiserne Krone (Orden der Eisernen Krone), gestiftet von Napoleon I. als König von Italien 5. Juni 1805 zum Andenken an seine Krönung zu Mailand als Ordine della Corona di Ferro, ein Name, den der Orden von dem eisernen Reif trägt, welchen die Königin Theodolinde nach der Legende 593 aus einem der Kreuzesnägel fertigen ließ, und mit dem die Könige der Langobarden und auch Napoleon gekrönt