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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Embryo

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Embryo (bei der Pflanze).

unten gegen den Muttermund gekehrt, das Kinn ist gegen die Brust gedrückt, die Beine sind mit den Knieen an den Bauch angezogen, die Arme kreuzen sich entweder auf der Brust, oder sind an sie angedrückt, so daß die Hände dem Gesicht anliegen. In frühern Monaten wechselt der E., solange er noch klein genug ist, um frei im Fruchtwasser schwimmen zu können, seine Lage oft; namentlich hängt eine Zeitlang der schwere Kopf nach unten. Vom fünften Monat ab macht er auch einzelne Bewegungen (Stöße mit den Armen und Beinen etc.), welche durch den Mutterleib hindurch hörbar werden.

Der menschliche E., welcher vom dritten Monat ab auch Fötus genannt wird, zeichnet sich vor dem neugebornen Kinde durch den eigentümlichen fötalen Kreislauf aus, der hier noch näher besprochen werden muß (vgl. Fig. 7). Das Herz, dessen Entstehung oben beschrieben wurde, liegt anfangs im Kopf und rückt erst allmählich in die Brust. Es besteht im zweiten Monat aus zwei Kammern und nur einer Vorkammer; letztere zerfällt im dritten Monat durch eine Scheidewand in zwei Abteilungen, die jedoch durch ein großes Loch (Foramen ovale) in der Scheidewand miteinander verkehren. Mittlerweile haben sich auch innerhalb des Körpers die Hauptgefäße ausgebildet, und nun findet der Kreislauf folgendermaßen statt: Die linke Herzkammer treibt das (in Fig. 7 violette) Blut, wie beim Menschen nach der Geburt, in die große Körperschlagader (Aorta) und deren Äste. Von diesen verlaufen zwei ansehnliche, die Nabelarterien, durch den Nabel hindurch im Nabelstrang (s. d.) zum Mutterkuchen (s. d.); hier findet der Gasaustausch mit dem mütterlichen Blut, also die Atmung, statt (wie sie nach der Geburt durch die Lunge bewirkt wird), und dann leitet die Nabelvene das sauerstoffreich gewordene (arterielle, in Fig. 7 rote) Blut in die Bauchhöhle des Embryos zurück. Hier ergießt sie ihr Blut fast ganz in die Leber und nur zu einem kleinen Teil durch den Ductus Venosus Arantii direkt in die untere Hohlvene. Gleichfalls gelangt in diese das Blut aus der Pfortader (welche vom Darm herkommt und in den Ductus Arantii mündet) und aus der Leber selbst; somit führt diese Hohlvene sowohl arterielles als auch venöses (sauerstoffarmes) Blut und schafft es in die rechte Vorkammer, in welche auch das (in Fig. 7 blaue) Blut aus der obern Hohlvene eintritt. Von der rechten Vorkammer strömt das gemischte Blut teils durch das Foramen ovale in die linke Vorkammer (und von da in die linke Herzkammer, womit es also den Kreislauf beendet hat), teils in die rechte Herzkammer. Diese treibt es in die Lungenschlagader, jedoch tritt es aus dieser nur in geringer Menge zur Lunge, welche ja noch nicht atmet, dagegen vorwiegend mittels des Ductus arteriosus Botalii direkt in die Aorta. Das gemischte Blut, welches die Lunge empfängt, begibt sich, wie auch später, zur linken Vorkammer. Es folgt hieraus, daß der Lungenkreislauf beim Fötus noch fast bedeutungslos ist und durch den Kreislauf im Mutterkuchen (Placentarkreislauf) ersetzt wird. Sobald jedoch das neugeborne Kind zu atmen beginnt, tritt in allen diesen Verhältnissen eine wahre Revolution ein. Der Blutstrom durch den Nabelstrang hört plötzlich auf, weil dieser unterbunden und durchgeschnitten wird. Es verschließen sich im Laufe von 8-14 Tagen die im kindlichen Körper vorhandenen Reste der Nabelarterien und wandeln sich zu einem soliden Strang (dem seitlichen Blasenband) um; auch die Nabelvene wird solid (rundes Leberband); ebenso gehen die direkten Verbindungen, nämlich der Ductus Venosus Arantii und D. arteriosus Botalii ein und schließt sich, wenn auch viel langsamer, das Foramen ovale in der Scheidewand der beiden Vorkammern. Dafür stellt sich der normale Kreislauf (s. Blutbewegung) her. Der im Körper des Fötus verbleibende Teil des Stiels der Allantois wird zur Harnblase und zum Harnstrang (s. Allantois). Vgl. Kölliker, Entwickelungsgeschichte des Menschen und der höhern Tiere (2. Aufl., Leipz. 1879); Derselbe, Grundriß der Entwickelungsgeschichte (2. Aufl., das. 1885); Preyer, Spezielle Physiologie des Embryos (das. 1885).

Der E. ist im Mutterleib nicht, wie das Sprichwort sagt, so gar sicher geborgen; es können auf ihn trotz seiner verborgenen Lage noch mancherlei äußere Schädlichkeiten einwirken und Erkrankungen desselben veranlassen. Diese Fötalkrankheiten sind jedoch von sehr verschiedener Art. Sie sind zum Teil als wahre Mißbildungen zu bezeichnen, für welche wir die veranlassenden Ursachen aber nur selten mit einiger Sicherheit genauer anzugeben vermögen. Es mögen hier nur die sogen. Selbstamputationen des Embryos erwähnt werden. Sie kommen dadurch zu stande, daß sogen. amniotische Bänder, d. h. krankhaft neugebildete Gewebsstränge, welche abnormerweise quer durch die Eihöhle hindurchziehen, sich um einzelne Glieder des Embryos herumlegen, diese Glieder zusammenschnüren, zum Absterben und Abfallen bringen, und es wird dann ein sonst vielleicht wohlgebildetes Kind geboren, dem ein Fuß, ein Arm, einige Finger gleichsam abgebunden worden sind. Der E. kann auch dadurch erkranken, daß ein Ansteckungsstoff aus dem mütterlichen Körper in den seinigen übergeht; so ist es der Fall mit den Pocken, mit der Syphilis etc. Auch unabhängig vom mütterlichen Organismus können sich Fötalkrankheiten entwickeln, z. B. die Hirn- und Rückenmarkswassersucht, Klappenfehler des Herzens etc. Solche Krankheiten töten zwar in der Regel nicht den E.; wohl aber werden sie häufig tödlich, sobald oder kurz nachdem das Kind zur Welt gekommen ist.

Vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet, erscheint der menschliche E. noch nicht als selbständiges Wesen und nicht als Person, vielmehr lediglich als Bestandteil der Mutter. Doch schützt die Gesetzgebung die im Werden begriffene Existenz dadurch, daß sie die Abtreibung der Leibesfrucht mit schweren Strafen bedroht, und durch die Bestimmung, daß eine Schwangere nicht hingerichtet werden soll. Überhaupt wird der römisch-rechtliche Grundsatz allgemein anerkannt: "Nasciturus pro jam nato habetur, quoties de ejus commodo agitur", d. h. der E. wird juristisch als bereits geboren betrachtet, sofern es sich um den Nutzen desselben handelt. Daher wird auch, wenn ein Ehemann mit Hinterlassung einer schwangern Witwe stirbt, das Erbrecht des zu erwartenden Kindes sichergestellt und eine sogen. Cura ventris, eine Bevormundung der Leibesfrucht, angeordnet.

Der Pflanzenembryo.

In der Botanik ist E. ein infolge eines Geschlechtsaktes aus der weiblichen Zelle, der sogen. Eizelle, hervorgegangener mehrzelliger Körper, welcher den Anfang einer neuen Generation darstellt, aber noch von der vorhergehenden Generation, welche die Geschlechtsorgane entwickelte, getragen und ernährt wird, um später, bisweilen nach einer Ruheperiode, sich selbständig zur neuen Generation weiter zu entwickeln. Man kann daher bei den mit Geschlechtsorganen versehenen Thallophyten, wo gleich die befruchtete Eizelle sich von der Mutterpflanze trennt und unmittelbar zu einem neuen Thallus auswächst, noch nicht von einem E. sprechen. Erst von den Moosen