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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Erziehung

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Erziehung (Begriff und Aufgabe, häusliche und Schul-E.).

Bildung ihrer Zöglinge wesentlich gesteigert, und Ausländerinnen können denselben meist nicht mehr oder doch nur auf der niedrigsten Altersstufe und für den besondern Zweck der Aneignung ihrer Muttersprache genügen. Die E. wird daher heute fast stets im Kreis der pädagogisch vorgebildeten und geprüften Lehrerinnen (s. d.) gesucht. Nötig ist dies jedoch, wenigstens in Preußen, nicht, denn Erzieherinnen (Hauslehrerinnen) bedürfen (nach der Instruktion des Staatsministeriums vom 31. Dez. 1839) zur Ausübung ihres Berufs nur eines Befähigungsscheins, den die zuständige Regierung nach Prüfung des sittlichen und politischen Vorlebens, also ohne Prüfung der beruflichen Vorbildung, ausstellt. Dagegen haben die zuständigen staatlichen Schulinspektoren das Recht, von dem Unterricht der E. Kenntnis zu nehmen und seine Erfolge zu prüfen, da nach dem allgemeinen Landrecht (Teil II, Titel 11, § 7) Eltern den Unterricht ihrer Kinder nur dann im Haus besorgen lassen dürfen, wenn derselbe wenigstens dem Lehrplan einer öffentlichen Volksschule entspricht. Nach dem allgemeinen Landrecht (Teil II, Titel 5, § 187 ff.) sind Erzieherinnen nicht für bloße Hausoffizianten (Dienstboten) zu halten; ihre Rechte und Pflichten sind nach der Natur, Absicht und Erfordernis des übernommenen Geschäfts und nach den allgemeinen Vorschriften über Verträge etc. zu beurteilen. In keinem Fall sind sie zu häuslichen Diensten verbunden, haben aber, als Glieder der Familie, Anspruch auf anständige Bedienung durch das Gesinde. Wegen bloßer, nicht in Mißhandlung ausartender Züchtigung der Kinder können sie nur dann entlassen werden, wenn im Vertrag körperliche Züchtigungen ausdrücklich ausgeschlossen worden sind. Kündigung kann von beiden Seiten mit vierteljähriger Frist erfolgen, wenn nicht im Vertrag etwas andres bestimmt worden ist. - Im Interesse der zahlreichen deutschen Erzieherinnen im Ausland, die nicht immer die ihnen gebührende Stellung finden, bemüht man sich neuerlich, an den Hauptorten Heimstätten zu gründen, in denen stellenlose oder bedrängte Erzieherinnen Unterkunft, Rat und Stütze finden können. Ein derartiges Heim besteht in London und seit 1886 auch in Paris.

Erziehung, der Abstammung des Wortes und dem allgemeinen Sprachgebrauch wie dem lateinischen educare nach, dessen wörtliche Übersetzung es ist, das "Emporziehen" der Unmündigen durch die mündigen Erwachsenen. Man versteht demgemäß unter E. die absichtliche und planmäßige Einwirkung der Erwachsenen auf die Unmündigen, welche den natürlichen Vorgang des Erwachsens begleitet und wie dieser in der natürlichen Reife, so ihrerseits in der geistigen Mündigkeit der Erzogenen ihren Zielpunkt findet. Fast ganz fällt der Begriff der E. mit dem der Bildung zusammen; nur sind die zu Grunde liegenden bildlichen Anschauungen verschiedene und ist der Begriff der Bildung insofern näher bestimmt, als derselbe das Bewußtsein eines Ideals voraussetzt, nach welchem der Bildner den noch gestaltlosen Stoff des zu bildenden Menschen zu formen sich bemüht. Nimmt man auch den Begriff der E. in diesem bestimmtern Sinn, so kann man mit Herbart sagen, daß derselben die Ethik das Ziel, die Psychologie den Weg weise. Ebenso ist es unbestreitbar, daß dem Geschäfte der E. die Annahme der Erziehungsbedürftigkeit und der Erziehungsfähigkeit der Kinder zu Grunde liegt. Allein in der Wirklichkeit nimmt die E. nicht von derartigen theoretischen Voraussetzungen ihren Ausgang, sondern von dem natürlichen Trieb der Eltern, namentlich der Mutter, für das hilflose Kind zu sorgen und es mit dem Erstarken an Körper und Geist allmählich zur selbstthätigen Mitarbeit an seiner Erhaltung zu befähigen. Diese durch die Nötigung des Lebens unmittelbar bedingte Thätigkeit geht naturgemäß mit dem Heranwachsen des Kindes in das Bestreben über, die Kinder zu Gehilfen in der häuslichen Arbeit und im Beruf der Eltern zu befähigen oder, wenn in der häuslichen Gemeinschaft für erwachsene Gehilfen kein Raum ist, ihnen die Möglichkeit des demnächstigen eignen Fortkommens durch Ausbildung ihrer Fähigkeiten zu gewähren. Mit dem Fortschreiten der E. scheidet sich dieselbe naturgemäß in die beiden Richtungen der leiblichen und der geistigen E. und diese wieder in unmittelbare E. durch Zwang, Anleitung und Gewöhnung im praktischen Verhalten (E. im engern Sinn; Zucht) und in mittelbare E. durch Belehrung und Unterricht. Neben beiden unterscheidet Herbart noch die Regierung der kleinen Kinder als den gemeinsamen Stamm, aus dem jene erwachsen, da in dem unmündigen Alter der ersten Kindheit nach ihm von eigentlicher E., d. h. von geistiger Einwirkung, noch kaum die Rede sein kann. Dieser Unterscheidung liegt ein richtiger Gedanke zu Grunde; allein sie ist doch nicht unbedenklich, wenn unter Regierung etwas von der Zucht wesentlich Verschiedenes verstanden werden soll. Die E. beginnt mit dem Eintritt des Kindes in das Leben; sie soll mit der Mündigkeit des erwachsenen Menschen schließen. Zu später Beginn der erziehenden Thätigkeit beruht auf Sorglosigkeit der Eltern und läßt bei den Kindern leicht eine falsche Freiheit und verfrühte Selbständigkeit entstehen, deren nachträgliche Bekämpfung selten ganz gelingt. Zu weite Ausdehnung der erziehenden Fürsorge, mag sie auf Selbstsucht oder auf übertriebener Zärtlichkeit der Erzieher beruhen, schädigt dagegen die Freiheit des Erzogenen, die dabei entweder verkümmert, oder sich dagegen auflehnt. Bei reicherer Gestaltung des Lebens und seiner Anforderungen an den Einzelnen kann die E., namentlich die mittelbare E. durch Unterricht, von den natürlichen Erziehern in der Familie nicht mehr allein beschafft werden; das Bedürfnis drängt zu besondern Veranstaltungen für den Unterricht der Jugend. Daraus entsteht der Unterschied der häuslichen und der Schulerziehung. Beide pflegen unter regelrechten Verhältnissen ergänzend nebeneinander herzugehen; doch rechtfertigen außergewöhnliche Umstände auch die Verlegung der ganzen E. oder wenigstens des wesentlichsten Teils derselben in die Schulanstalten (Anstaltserziehung, Alumnate) oder umgekehrt die Verlegung der Schule ins Haus (E. durch Hofmeister, Hauslehrer, Erzieherinnen etc.). Wenn auch noch nach dem Zweck die E. für die Familie, die Gesellschaft, den Staat und die Kirche unterschieden wird, so hat doch nur falsche Einseitigkeit diese Richtungen in Gegensatz zu einander bringen können, während gesunde E. bemüht sein wird, dieselben zu vereinigen und den Zögling fürs Leben, so wie es in seiner Gesamtheit sich ihm voraussichtlich bieten wird, vorzubilden. Dasselbe gilt von der allgemein menschlichen und der Berufs- und Standesbildung, zwischen denen, wo beide recht aufgefaßt werden, kein Widerspruch (wie Rousseau annahm), sondern eine natürliche Wechselbeziehung besteht.

Die Wissenschaft von der E. ward zuerst bei den Griechen gepflegt und wird daher gewöhnlich griechisch als Pädagogik (s. d.) bezeichnet. Ihre Geschichte hat, wenn auch beide nicht zusammenfallen, viele Punkte gemein mit derjenigen der E. selbst. Zur Ergänzung der nachfolgenden Skizze der Geschichte der E. ist daher auf den Artikel "Pädagogik" zu verweisen.