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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Fleischsteuer - Fleischzwieback.

(Karlsr. 1879); Schmidt-Mülheim, Handbuch der Fleischkunde (Leipz. 1884); Derselbe, Zeitschrift für Fleischbeschau und Fleischproduktion (Iserlohn, seit 1885).

Fleischsteuer. Dieselbe trifft mehr als die Getreidesteuer die höhern Klassen, deren Fleischverbrauch ein verhältnismäßig größerer ist als bei den untern Klassen, und würde demnach als Glied des Verbrauchssteuersystems ihre Rechtfertigung finden. Der Steuerfuß kann bemessen werden vor dem Schlachten nach der Stückzahl mit Abstufungen nach der Gattung und nach Gewichtsklassen (Baden, Sachsen) oder nach dem Schlachten nach dem Gewicht. Als Erhebungsformen der F. kommen vor: 1) die Produktionssteuer (Schlachtsteuer), welche der Fleischer entrichtet; 2) die Thorabgabe (Thoraccise) beim Einbringen von Vieh oder Fleisch in einen bewohnten Ort; 3) als Handelsbesteuerung auf Verkauf von Vieh (bis 1877 als Staatssteuer in Württemberg). Keine dieser Formen gestattet eine vollständige Erfassung des gesamten Fleischkonsums: bei der Thorabgabe bleibt der Verbrauch auf dem platten Land frei, bei den beiden andern Steuerformen der Eigenkonsum aufgestellten Viehs, insbesondere des auch bei der Thorsteuer meist steuerfrei gelaufenen Kleinviehs. Aus diesem Grund eignet sich die F. wenig als Staatssteuer (kommt als solche in Österreich mit 9,3 Mill. Mk. Ertrag in 1879, in den Niederlanden und einigen deutschen Ländern vor), mehr dagegen als Gemeindesteuer für größere Orte, welche ihren Fleischbedarf durch Bezug von außen decken. So ist die F. in Frankreich ein wichtiger Teil des städtischen Oktrois; in Preußen wird sie seit 1875 nur noch für Gemeindezwecke erhoben, nachdem sie bis dahin Staatssteuer gewesen.

Fleischtaxe. Eine solche wurde früher in der Absicht, die Käufer gegen Übervorteilung zu schützen, von Zeit zu Zeit für den Verkauf geschlachteten Viehs festgesetzt. Doch ist eine richtige Bemessung derselben schon wegen der verschiedenen Qualität des Fleisches sehr schwierig. Aus diesem Grund und mit Rücksicht auf die neuere Verkehrsentwickelung wurde die F. für Preußen durch die Gewerbeordnung von 1845 beseitigt. Den gleichen Standpunkt nimmt die deutsche Reichsgewerbeordnung ein. In Frankreich können die Gemeinden auf Grund des Gemeindegesetzes von 1791 Fleischtaxen einführen, eine Befugnis, von welcher schon mehrfach, unter anderm vorübergehend (1855-58) in Paris, jedoch hier ohne den erwarteten Erfolg, Gebrauch gemacht wurde. Vgl. Taxen.

Fleischwärzchen, s. Granulation.

Fleisch, wildes, s. Granulation.

Fleischzerkleinerungsmaschinen, mechan. Vorrichtungen zur Zerkleinerung des Fleisches, ahmen entweder die Handarbeit des Wiegens oder Hackens mittels Wiege- oder Hackmessers mehr oder weniger getreu nach, oder kommen mittels Zinkenwalzen und Messerreihen zur Wirkung; Maschinen ersterer Art repräsentieren den unterbrochenen, letztere den kontinuierlichen Betrieb. Die Maschinen der ersten Art bestehen aus einem Messer, welches wiegend oder hackend wirkt, aus einem Block, der als Unterlage dient, und einer Vorrichtung zur Bewegung beider. Die Maschinen mit Wiegemesser arbeiten in der Weise, daß das auf dem Block ruhende Messer von einem Arme mittels einer Kurbel, eines Hebels oder eines ähnlichen Maschinenteils in schwingende Bewegung versetzt wird. Dabei würden nun der Block und das darauf liegende Fleisch fortwährend nur längs derselben schmalen Streifen getroffen werden, wenn der erstere nicht zu gleicher Zeit um eine vertikale Achse gedreht würde. Diese Vorschubbewegung wird ruckweise vorgenommen und zwar in solchen Momenten, wo das Messer den Block nicht berührt oder auf einer seiner Ecken steht, weil sonst einerseits das Messer durch die schabende Bewegung über den Block hin gar zu leicht stumpf, anderseits auch der Block sehr stark abgeschabt werden würde. Um ferner die nicht zu vermeidende Abnutzung des Blockes einigermaßen gleichmäßig über die ganze Oberfläche zu verteilen, wird das Messer etwas exzentrisch über dem Block angebracht. Hierher gehören auch die Maschinen mit scheibenförmigen rotierenden Messern, welch letztere, an horizontalen Achsen drehbar, über den Block im Kreis hingeführt werden, ebenso ferner die mit schraubenförmig gewundenen Messern. Die hackenden Maschinen bestehen in ihrer einfachsten Form aus einem drehbaren Block und einem an einem zweiarmigen Hebel mit der Hand auf und nieder zu bewegenden Hackmesser. Zur mechanischen Bewegung der Hackmesser, die bei den meisten dieser Maschinen geradlinig geführt werden, dienen Daumenwellen oder Wellenkröpfungen (Kurbeln), so daß die Maschinen kleinen Stampfwerken sehr ähnlich sind. Allgemeiner bekannt sind die F. der zweiten Hauptgruppe, die sogen. Fleischmahlmühlen (fälschlich auch wohl Fleischhackmaschinen genannt). Sie bestehen aus einem horizontalen, cylindrischen, mit Füßen versehenen Gehäuse, dessen obere Hälfte mittels Scharniere aufgeklappt werden kann, beim Gebrauch aber niedergelassen und durch Überwurf mit dem untern Teil verbunden ist. Konzentrisch in dem Hohlcylinder ist eine Walze gelagert, an deren Umfang viereckige, radiale Stifte in steilen Schraubenwindungen hervorragen; an dem Gehäuse dagegen sitzen eine oder zwei horizontale Messerreihen, deren Messer in solchen Abständen voneinander angebracht sind, daß sie die Stifte der Walze bei deren Umdrehung gerade zwischen sich hindurchlassen. Der Deckel trägt außerdem in der Nähe des einen Cylinderendes eine Art Fülltrichter, in welchen das zu groben Stücken zerschnittene Fleisch aufgegeben wird. Wird die Walze dabei an einer Kurbel gedreht, so fassen die Stifte das Fleisch, führen es zwischen den Messern hindurch, wobei es zerschnitten oder zerrissen und zugleich wegen der schraubenförmigen Stellung der Stifte der an dem andern Cylinderende angebrachten Ausbringeöffnung zugeführt wird. Von den F. sind in der Schlächterei (speziell für Wurstfabrikation) allein brauchbar die mit Wiegemesser, weil sie das Fleisch wirklich zerschneiden, während die andern mit Hackmesser, noch mehr aber die Fleischmahlmühlen das Fleisch mehr zerquetschen und zerreißen, als zerschneiden und derartig zerkleinertes Fleisch zur Herstellung einer guten, dauernden Wurst nicht zu gebrauchen ist. Doch sind die bisher konstruierten Wiegemessermaschinen nicht recht leistungsfähig und deshalb sehr wenig im Gebrauch. Die Fleischmahlmühlen sind im Hausgebrauch für Fleisch, welches bald konsumiert werden soll, ganz gut zu verwenden, nur ist ihre Reinigung immer noch ziemlich umständlich.

Fleischzucker, s. Inosit.

Fleischzwieback, gebackenes haltbares Gemisch von Fleisch oder Fleischbestandteilen mit Mehl etc., wurde zuerst von Bordon in Texas dargestellt. Er mischte eine bis zur Sirupskonsistenz verdampfte Fleischbrühe mit Weizenmehl und buk den Teig bei mäßiger Wärme im Ofen. Dies Präparat ist leicht, sehr haltbar, schmeckt angenehm und enthält 32 Proz. Fleischbestandteile, entbehrt aber der eiweißartigen Bestandteile des Flei-^[folgende Seite]