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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankfurt am Main

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Frankfurt am Main (Geschichte).

thätigkeit der Stadt ungemein förderten. Dazu brachten die verschiedenen Kaiserkrönungen viel Leben in die Stadt.

Im französischen Revolutionskrieg bemächtigte sich Custine im Oktober 1792 Frankfurts und legte der Stadt eine Kontribution von 2 Mill. Gulden auf. Am 2. Dez. d. J. eroberten dagegen die aus der Champagne zurückkehrenden Preußen und Hessen unter Rüchel die Stadt wieder. Im J. 1796 besetzte der österreichische General v. Wartensleben dieselbe, konnte sich aber gegen die Franzosen unter Kléber, welcher die Stadt 15. Juli beschießen ließ, nicht halten, und abermals wurde der Stadt eine Brandschatzung von 6 Mill. Frank in Geld und 2. Mill. in Lieferungen auferlegt. Darauf wurde die Stadt 2. Dez. 1796 für neutral erklärt, was der Reichsdeputationsrezeß zu Regensburg vom 25. Febr. 1803 bestätigte. Während damals fast alle Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit verloren, blieb F. Reichsstadt und erhielt überdies alle in seinem Gebiet liegenden geistlichen Besitzungen. Im Januar 1806 besetzte General Augereau mit 9000 Mann die Stadt und erpreßte von ihr abermals 4 Mill. Frank. Mit der Stiftung des Rheinbundes verlor sie ihre Selbständigkeit und wurde den Staaten des Fürsten-Primas Karl v. Dalberg (s. d.) einverleibt. Schon 6. Sept. 1806 trat dieser die Regierung an, erklärte alle Religionsparteien für fähig zu Staatsämtern und gewährte selbst den Juden bürgerliche Rechte, vermochte jedoch nicht, der auswärtigen Gewalt Widerstand zu leisten. 1810 wurde F. die Hauptstadt des neugeschaffenen Großherzogtums F. (s. d., S. 497). Am 2. Nov. 1813 zogen die Alliierten in F. ein, versprachen der Stadt schon im Dezember Wiederherstellung ihrer alten Rechte und errichteten einstweilen einen Zentralverwaltungsrat unter der Leitung des Freiherrn vom Stein. Die Wiener Kongreßakte erklärte F. zu einer Freien Stadt des Deutschen Bundes, und 1816 ward es Sitz des Bundestags. Epochemachend in Frankfurts neuester Geschichte war das berüchtigte Frankfurter Attentat (s. d.) vom 3. April 1833. Im J. 1836 schloß sich F. dem Deutschen Zollverein an. Durch einen 18. März 1842 abgeschlossenen Staatsvertrag trat Österreich unter Mitwirkung des Hoch- und Deutschmeisters alle Güter (die Deutschordenskirche und das Deutsche Haus in Sachsenhausen ausgenommen) und Rechte der frühern Deutschordenskommende F. an die Freie Stadt F. käuflich ab.

In dem ereignisvollen Zeitraum von 1848 bis 1850 spiegelt sich in der Geschichte der Freien Stadt die Geschichte unsers deutschen Vaterlandes im kleinen ab. Hier tagten das Vorparlament und die deutsche Nationalversammlung, die 18. Mai 1848 ihre erste und 31. Mai 1849 ihre letzte Sitzung in der Paulskirche hielt. Hier, als am Mittelpunkt des damaligen gesamten politischen Lebens in Deutschland, war das Parteigetriebe und die Aufregung am heftigsten; daher die wiederholten Tumulte, unter denen besonders der zu Sachsenhausen 7. und 8. Juli 1848 sowie der zunächst durch den Malmöer Waffenstillstand hervorgerufene vom 18. Sept. mit Waffengewalt unterdrückt werden mußten. Während des folgenden Dezenniums und der letzten Zeit seiner Selbständigkeit zeigte F. eine große Regsamkeit auf dem Gebiet der Verfassungsentwickelung und Gesetzgebung. In diese Periode fallen namentlich die Verfassungsrevision von 1864, das neue Gewerbegesetz auf der Grundlage vollständiger Gewerbefreiheit und die bereits zehn Jahre früher angebahnte politische Emanzipation der Israeliten (1864). Im August 1863 tagte in F. der mit der deutschen Bundesreform beschäftigte Fürstenkongreß sowie öfters der Nationalverein und der diesem entgegengesetzte Reformverein. Auch der deutsche Abgeordnetentag hielt hier seine Sitzungen. Als sich in Schleswig-Holstein eine nationale Frage von großer Dringlichkeit erhoben hatte, richtete der Gesetzgebende Körper 18. Nov. 1863 das einstimmige Ersuchen an den Senat, den bisherigen Erbprinzen von Augustenburg als nunmehrigen Herzog von Schleswig-Holstein und Lauenburg anzuerkennen und seine Anerkennung am Bund zu beantragen. Der Senat aber schloß sich 7. Dez. dem Bundesbeschluß auf Exekution in Holstein an, welcher eine Anerkennung Christians IX. involvierte. Als die Gasteiner Konvention zu stande gekommen war, unterwarf sie der am 1. Okt. 1865 in F. zusammentretende Abgeordnetentag einer so heftigen Kritik, daß einige Tage darauf bei dem Senat drohende Depeschen Österreichs und Preußens einliefen, welche sich über die dortige Handhabung des Preß- und Vereinswesens beschwerten. Als es endlich zum Bruch zwischen den beiden letztern kam, stand F. zwar mit den andern Freien Städten bei der Abstimmung in der verhängnisvollen Bundestagssitzung vom 14. Juni 1866 auf seiten Preußens; aber seine Lage, umgeben von den erbittertsten Gegnern Preußens, von beiden Hessen und Nassau, schloß jede aktive Teilnahme aus. Am 12. Juni hatten die österreichischen und preußischen Truppen die Stadt verlassen, und in der zweiten Hälfte des Monats sammelte sich bei F. das 8. Bundesarmeekorps, dessen Hauptquartier nach Bornheim verlegt wurde. Am 4. Juli beschloß die Bundesversammlung, durch Anlegung von Schanzen um die Stadt her sich einigen Schutz zu verschaffen. Doch der Senat erhob dagegen Widerspruch, um F. den Charakter eines offenen Platzes zu wahren, und in der That bedurfte es auch der Schanzen nicht mehr; denn schon 14. Juli siedelte der Rumpfbundestag nach Augsburg über, und 16. Juli rückte Vogel v. Falckenstein an der Spitze der Division Goeben in die Bundesstadt ein. Der Stadt wurden 6 Mill. Gulden Kriegssteuer auferlegt, der ganze Regierungsapparat, Senat, Gesetzgebender Körper und Bürgerkollegium, sofort außer Thätigkeit gesetzt und die Thurn und Taxissche Generalpostverwaltung von Preußen übernommen. Dann trat 19. Juli General Manteuffel an Stelle Falckensteins, der eine neue Forderung von 25 Mill. Gulden stellte und die Stadt mit noch härtern Maßregeln bedrohte. Eine Deputation, welche sich in das Hauptquartier des Königs nach Böhmen begab, erlangte zwar den Erlaß der zweiten Kontribution; aber durch königliches Patent vom 18. Okt. 1866 ward die Einverleibung Frankfurts in den preußischen Staat ausgesprochen. Seitdem bildet die Stadt mit ihrem ehemaligen Gebiet, unter Zulegung des vorher großherzoglich hessischen Teils, des Ortsbezirks Nieder-Ursel, einen Kreis (Stadtkreis) des Regierungsbezirks Wiesbaden, dem der königliche Polizeipräsident als Landrat vorsteht. Die Leitung der städtischen Angelegenheiten Frankfurts ist nach Maßgabe der preußischen Städteordnung geregelt. In neuester Zeit wurde F. historisch wichtig durch den Frieden von F. (s. Frankfurter Friede). Vgl. Faber, Topographisch politische und historische Beschreibung von F. (Frankf. 1788-89, 2 Bde.); Battonn, Örtliche Beschreibung von F. (hrsg. von L. Euler, das. 1861-75); Kirchner, Geschichte der Stadt F. (das. 1807-10, 2 Bde.), und Feyerlein, Nachträge und Berichtigungen zu Kirchners Geschichte von F. (das. 1809-10, 2 Bde.); Böhmer, Urkundenbuch der Reichsstadt F. (das. 1836, Bd. 1);