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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Freihandelspartei; Freiheit

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Freihandelspartei - Freiheit.

wirtschaftlichen Kongreß, in welchem E. Wiß, Ascher, O. Michaelis, M. Wirth, O. Hübner, A. Soetbeer, dann K. Braun, V. Böhmert, A. Emminghaus, A. Lammers, Al. Meyer, W. Eras, O. Wolff u. a. für den F. nach außen wie auch für wirtschaftliche Freiheit im Innern (Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) lebhaft Propaganda machten, indem sie sich ganz vorzüglich der Besprechung praktischer Fragen zuwandten und damit den Boden für einen Teil der künftigen Gesetzgebung des Reichs ebneten. In gleicher Richtung war auch der deutsche Handelstag thätig, dessen norddeutsche Mitglieder zum Teil als "Delegiertenkonferenz der vereinigten norddeutschen Seestädte" ihre Angriffe gegen die Schutzzölle richteten. Unterstützung fanden sie in dieser Beziehung im Kongreß deutscher Landwirte (s. Landwirtschaftlicher Kongreß).

Als nun nach den politischen Ereignissen von 1866 und 1870 das Bedürfnis nach legislatorischen Änderungen und Neuschöpfungen erwuchs, wußten sich die freihändlerischen Ideen, deren Träger auch gleichzeitig warme Vertreter der deutschnationalen Idee waren, größere Geltung zu verschaffen (so im Zollwesen, in der Gewerbeordnung etc.). Wirksame Unterstützung fanden sie hierbei in der Regierung selbst, welche gern förderte, was zum einheitlichen Ausbau des Reichs notwendig und ihm dienlich war (Freizügigkeit, Münze, Maß, Gewicht etc.). Nun sind allerdings viele und selbst gemäßigtere Anhänger der Freihandelslehre in ihrer Begeisterung früher vielfach mit ihren Forderungen über die Grenzen einer gesunden Volkswirtschaft hinausgegangen (Bekämpfung der Patenterteilung, der Expropriationsgesetze etc.). Die Gesetzgebung, welche übrigens in kurzer Frist für neue Verhältnisse geschaffen werden mußte, erwies sich in vielen Beziehungen als reformbedürftig. Inzwischen hatte der Sozialismus seinen heftigen Kampf gegen die Bourgeoisökonomie eröffnet, hatte der Verein für Sozialpolitik das Bedürfnis betont, mehr die wirklichen Gestaltungen des praktischen Lebens zu berücksichtigen, was die abstrakte Freihandelstheorie versäumt habe. Dazu kam Ende der 70er Jahre die wirtschaftliche Notlage, welche den Wunsch nach gesetzlicher Hilfe mehr und mehr laut werden ließ. Viele waren nur zu geneigt, die seitherige Freihandelspolitik als Ursache der beklagten wirtschaftlichen Übelstände zu betrachten. Folge hiervon war, daß nun andre Strömungen (Schutzzollpartei, konservative Sozialpolitiker) die Oberhand gewannen, zumal nachdem auch der Reichskanzler mit der seitherigen Wirtschaftspolitik gebrochen und mit Vorlegung des Zolltarifs von 1879 eine neue inauguriert hatte. Die Anhänger des Freihandels wurden nun mehr darauf hingedrängt, Errungenes zu behaupten. Dahin sind auch im wesentlichen die Bestrebungen des Vereins zur Förderung der Handelsfreiheit gerichtet, welcher unperiodisch kleine "Mitteilungen" in Broschürenform herausgibt. Ebenfalls auf freihändlerischem Boden stehen die "Volkswirtschaftlichen Zeitfragen", Vorträge und Abhandlungen, herausgegeben von der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin und der ständigen Deputation des Kongresses deutscher Volkswirte. Übrigens ist zu betonen, daß die Zahl der Anhänger eines extremen Freihandels verschwindend klein ist. Auch die Mitglieder des volkswirtschaftlichen Kongresses weisen dem Staat positive Aufgaben zu, wollen der individuellen Freiheit Schranken gezogen wissen. Demnach unterscheidet sich der heutige F. von andern volkswirtschaftlichen Richtungen dadurch, daß er dem Individualismus, der individuellen Selbständigkeit und Verantwortlichkeit, der unbeengten Privatwirtschaft u. der freien Konkurrenz einen größern Spielraum eingeräumt, dagegen die Fürsorge, Hilfe und beschränkende Maßregeln sowie Unternehmungen und gewerbliche Betriebe des Staats auf ein engeres Gebiet beschränkt wissen will. Aus der umfangreichen Litteratur vgl. Lehr, Schutzzoll und F. (Berl. 1877); Fawcett, Free trade, protection and reciprocity (6. Aufl., Lond. 1885; deutsch, Leipz. 1878).

Freihandelspartei, s. Freihandel.

Freiheit, im gewöhnlichen Sprachgebrauch der Ausdruck für den Zustand der Unabhängigkeit; so spricht man vom freien Schwung eines Pendels, vom freien Fall der Körper, vom freien Verkehr etc. Beide Merkmale der F.: Abwesenheit des Zwanges und Willkür der Bewegung, behielt man bei, als man den Begriff der F. im politischen und moralischen Sinn nahm. Die politische F. besteht darin, daß die Staatsgesellschaft nicht von der Willkür andrer, sondern von dem zum Gesetz erhobenen Gesamtwillen aller abhängt, also nicht Abwesenheit aller Schranken, sondern nur der von der Willkür und Selbstsucht andrer gezogenen, nicht die Erlaubnis, alles zu thun, was man will, sondern die willige Unterwerfung des eignen Willens unter den Gesamtwillen des Staats ist. Ebensowenig kann die sittliche, richtiger geistige F. in die Abwesenheit aller bestimmenden Bewegungsgründe des Willens oder in das Vermögen gesetzt werden, allen Willensbestimmungen zu widerstehen. Das Sittengesetz liegt in der Vernunft vor und macht sich geltend als Regel des Handelns; die Meinung, als ob wir die Macht hätten, nach Willkür entweder das Gesetz zu erfüllen, oder es zu übertreten, ist eine Täuschung, indem man die physische Möglichkeit der Handlung mit der moralischen verwechselt und glaubt, man habe die letztere, weil man die erstere hat. Das Wollen in einzelnen Fällen hängt ab von unserm ganzen sittlichen Zustand, in welchem wir uns befinden; es ist Selbsttäuschung, wenn man meint, man könne in jedem einzelnen Fall das Gute oder auch das Böse nach Belieben wollen; eine solche Wahl findet nur in den wenigen Fällen statt, wo die Gründe für das eine oder das andre im Gleichgewicht zu stehen scheinen, und auch dann erfolgt die Entscheidung erst, wenn durch Nachdenken oder nähere Prüfung die Macht der Beweggründe sich auf die eine oder die andre Seite neigt. Wenn nun aber die F. unsers Geistes nicht in dem Vermögen einer willkürlichen, von keinen Beweggründen abhängigen Wahl besteht, so kann sie nichts andres sein als das Vermögen des Menschen, sich unabhängig von allen seinem wahren geistigen Wesen, seinem Ich, fremden Bestimmungsgründen, rein durch sich selbst, d. h. nach den ihm als Geist innewohnenden Gesetzen, zu bestimmen, mit andern Worten, sich mit voller Selbständigkeit als Geist zu offenbaren. Diese F. ist nichts andres als das Vermögen des Menschen, die sinnlichen Antriebe zu beherrschen und sein Wollen, ja sein gesamtes Geistesleben ebensowenig der Laune des Ungefährs wie einer physischen Notwendigkeit unterzuordnen, das Vermögen, vernünftig und nach dem Gesetz der Vollkommenheit zu leben, nicht, wie das Tier, einem blinden Trieb oder, wie z. B. der Ehrgeizige, Habsüchtige etc., einer beherrschenden Leidenschaft zu unterliegen. Die griechischen Weisen erkannten dieses, indem sie sagten: "Nur der Weise ist frei, der Thor ist ein Sklave". S. Wille und Determinismus. Über die religiöse F. s. Religionsfreiheit. Vgl. Romang, über Willensfreiheit und Determinismus (Bern 1835); Herbart,