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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Fruchtklappen - Fructidor.

tung und Verjüngung Rücksicht zu nehmen, wie auch bei der Ernte die größte Schonung des Fruchtholzes dringend geboten ist.

Fruchtklappen, s. Frucht, S. 756.

Fruchtknoten (Germen, Eierstock, Ovarium), der unterste dickere Teil des Stempels in den Blüten, welcher die Samenknospen einschließt; s. Blüte, S. 68.

Fruchtkuchen, s. Placenta.

Fruchtlager, bei den Pilzen (s. d.) s. v. w. Hymenium, bei den Flechten (s. d.) s. v. w. Apothecium.

Fruchtmalerei, s. Blumen- und Früchtemalerei.

Fruchtöle, s. v. w. Fruchtäther.

Fruchtsäfte, die aus Früchten dargestellten und, um längere Zeit aufbewahrt werden zu können, einer besondern Behandlung unterworfenen Säfte. Die F. enthalten keinen künstlich zugesetzten Zucker und unterscheiden sich dadurch von den Fruchtsirupen. Zur Darstellung derselben zerquetscht man die gereinigten Früchte, kocht den Brei auf, preßt den Saft ab, filtriert und füllt ihn nach der Appertschen Methode auf Flaschen. Viel besser halten sich die F. mit schwachem Alkoholgehalt, zu deren Darstellung man die zerquetschten Früchte einige Tage im Keller stehen läßt, bis die Gärung vorüber ist, sodann abpreßt, aufkocht und filtriert. Diese F. werden besonders zu Gefrornem, Konserven, Gelees u. dgl. benutzt. Für Liköre bereitet man F., indem man 20 Lit. Fruchtbrei mit wenigens ^[richtig: wenigstens] 5 Lit. fuselfreiem Alkohol von 80 Proz. Tr. versetzt, in ein Faß füllt, welches vor dem Ablaßhahn ein Sieb enthält, und in diesem 3-6 Tage lang häufig durchschüttelt. Nach weitern drei Tagen, während welcher Zeit man das Faß der Ruhe überlassen hat, zapft man den Saft ab und füllt ihn, nachdem er sich geklärt hat, auf Lagerfässer oder auf Flaschen. Auf den nach dem Ablassen des Safts im Faß verbliebenen Fruchtbrei kann man von neuem so viel starken Alkohol gießen, als man Fruchtsaft abgezapft hat, und nach mehreren Tagen diesen zweiten Aufguß, der eine schlechtere Sorte Fruchtsaft darstellt, abzapfen. Die F. halten sich nur ein Jahr und verlieren später an Farbe und Geruch. Die gebräuchlichsten F. sind: Zitronensaft, Himbeersaft, Johannisbeersaft und Kirschsaft. Im Handel kommen auch F. vor, welche durch Mischen des über Preßkuchen von Früchten destillierten Wassers mit Spiritus, Zucker und Säure und Färben des Gemisches mit Fuchsin erhalten werden.

Fruchtsäuren, die im Obst vorkommenden Säuren, also namentlich Weinsäure, Äpfel- und Zitronensäure.

Fruchtschiefer, s. Glimmerschiefer und Thonschiefer.

Fruchtschlauch, die Scheinfrucht der Carex-Arten, eine schlauchartige, meist zweispitzige Umhüllung der Frucht, die aus dem metamorphosierten Deckblatt der weiblichen Blüte hervorgeht. Letztere besteht nur aus dem Pistill, das frei im Innern des Schlauches liegt und aus der Öffnung desselben mit den Narben hervorragt.

Fruchtschuppen (Squamae), die Fruchtblätter der Koniferen, welche in ihrer Vereinigung die Zapfen dieser Gewächse darstellen und auf ihrer Oberfläche oder an ihrem Rande die Samenknospen tragen (s. Koniferen und Gymnospermen).

Fruchtsirupe, mit Zucker zu einem Sirup eingekochte Fruchtsäfte. Man bereitet sie aus ungegornen, besser aber aus gegornen und dann filtrierten Fruchtsäften (s. d.) durch nur einmaliges Aufkochen, wobei auf 1 Teil Fruchtsaft 2½-3 Teile Raffinade genommen werden. Der Fruchtsirup ist sofort nach dem Aufwallen durch ein wollenes Tuch zu gießen und, wenn er aus ungegornem Fruchtsaft bereitet wurde, nach der Appertschen Methode auf Flaschen zu füllen. Aus gegornem Fruchtsaft bereitete F. sind viel haltbarer. Wenn die F. im Sommer zu gären beginnen, muß man sie aufkochen und einigemal heftig aufwallen lassen.

Fruchtstand, die Vereinigung mehrerer Fruchtorgane zu einem größern Ganzen. Bei den eigentlichen Früchten der Phanerogamen spricht man von F. dann, wenn eine Anzahl solcher so zu einem Ganzen, einer Sammelfrucht, verbunden ist; s. Frucht, S. 756.

Fruchtstück, ein Gemälde, welches Garten-, Feld- oder Baumfrüchte darstellt; s. Blumen- und Früchtemalerei.

Fruchtträger (Carpophorum), bei den Umbelliferen der meist fadenförmige, zweispaltige Körper, an dessen Spitzen die Teilfrüchtchen hängen; bei den Pilzen der auf dem Mycelium entstehende, von diesem meist deutlich unterschiedene Teil des Thallus, welcher die Sporen zur Entwickelung bringt.

Fruchtwasser (Schafwasser, Kindswasser, Liquor amnii), die Flüssigkeit, welche zusammen mit dem Embryo den von den Eihäuten gebildeten Sack ausfüllt und zunächst von der innersten Eihaut, der sogen. Schafhaut (amnion), umschlossen wird. Das F. bettet den Fötus vollständig ein, er schwimmt gewissermaßen in ihm. Seine Menge steht zur Größe des Fötus nicht immer im gleichen Verhältnis, letzteres schwankt vielmehr in den verschiedenen Stadien der Schwangerschaft ziemlich beträchtlich. Anfangs von geringer Quantität, nimmt es zu in der Mitte der Schwangerschaft und übersteigt das Gewicht der Frucht; später aber übersteigt das Gewicht der letztern das des Fruchtwassers wieder, so daß es zur Zeit der Geburt bei dem Menschen nur ½-1 kg betragen mag. Doch gibt es auch Fälle, wo es in bedeutend größerer Quantität vorhanden ist. In chemischer Hinsicht gleicht es den gewöhnlichen Transsudaten. Gewöhnlich ist es klar, weißgelblich oder grünlich gefärbt, hat einen eigentümlich faden Geruch, ein spezifisches Gewicht von 1,018, reagiert schwach alkalisch und enthält in 1000 Teilen ca. 8,5 feste Bestandteile. Letztere sind: Eiweiß ca. 0,8, Extraktivstoffe ca. 0,6, Salze ca. 7,0. Das F. schützt die Frucht vor mechanischen Schädlichkeiten, welche den mütterlichen Leib treffen. Es gestattet dem Fötus, sich frei zu bewegen, und macht die Kindesbewegungen der Mutter weniger empfindlich. Es behütet ferner den Fötus vor Druck der Gebärmutter, erleichtert die Geburt und bereitet die Geburtsteile durch den allmählichen Abfluß zur Geburt vor.

Fruchtwechsel, s. Fruchtfolge.

Fruchtwechselwirtschaft, s. Betriebssystem, S. 832.

Fruchtwein, jeder gleich dem Safte der Weintrauben behandelte Fruchtsaft. Das Fabrikat wird aber in der Regel Cider oder Obstwein (s. d.) genannt. Eine andre Art F. entsteht, wenn man den Saft gewisser Früchte, namentlich von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Johannisbeeren, Stachelbeeren, mit Zucker versetzt (auf 1 Lit. etwa 0,5 kg), einige Tage in einem bedeckten Gefäß an einem kühlen Ort stehen läßt und dann mit dem doppelten Volumen weißen Weins vermischt. Dieser F. ist nach vier Wochen genießbar. Man kann auch zerquetschte Früchte mit Wein macerieren und auf diese Weise eine Essenz bereiten, welche, mit mehr Wein verdünnt und versüßt, ebenfalls einen F. liefert.

Fruchtzucker, s. Levulose.

Fructidor (franz., spr. -frük-, "Fruchtmonat"), der zwölfte Monat im französischen Revolutionskalender,