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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Gegenreiz - Gegenstrophe.

Mittelalter überlieferten katholischen Kirche ins Auge gefaßt, und in diesem Sinn ist das Tridentiner Konzil ein Ergebnis der G. zu nennen, anderseits war die Absicht vorhanden, den Protestantismus, wo immer er Fuß gefaßt hatte, zu unterdrücken und zu vernichten. Die eigentlichen Führer und Vorkämpfer der G. sind die spanischen Herrscher, Kaiser Karl V. und König Philipp II.; die thätigsten Gehilfen bei dieser Arbeit aber sind die Jesuiten. Das Zeitalter der G. oder der Religionskriege umfaßt das Jahrhundert von 1546 bis 1648; der erste Religionskrieg war der Schmalkaldische, der letzte der Dreißigjährige Krieg. Zwischen ihnen liegt die ganze Reihe der niederländischen, hugenottischen und deutschen Kriegsbewegungen, der Konflikte zwischen England u. Schottland, England und Spanien, Polen u. Schweden etc. In Deutschland nahm die G. 1563 ihren Anfang in Bayern, woselbst der Herzog Albrecht V., ein Freund der seit 1556 in Ingolstadt dauernd ansässigen Jesuiten, den dem evangelischen Bekenntnis zugethanen Adel von dem Landtag ausschloß und die evangelischen Prediger und Laien aus dem Land vertrieb. 1572 verwehrte der Kurfürst von Trier, Jakob von Eltz, den Protestanten zu seinem Hof den Zutritt, und der Kurfürst von Mainz, Daniel Brendel, restituierte mit Hilfe der Jesuiten 1574 den Katholizismus auf dem Eichsfeld; diesem Beispiel folgten der Bischof Julius Echter von Würzburg, 1587 der Bischof von Bamberg, 1588 der Erzbischof von Salzburg. In Österreich und in den mit diesem Staat eng verbundenen Ländern Böhmen und Ungarn feierte die G. ihre größten Triumphe. In Steiermark, Kärnten und Krain erließ der Erzherzog Ferdinand, ein Jesuitenschüler, 1598 ein Dekret, welches den lutherischen Predigern die sofortige Entfernung aus seinem Gebiet befahl. Nun zögerte auch Kaiser Rudolf II. nicht länger mit der Aufhebung der den Utraquisten bisher in Böhmen gewährten Privilegien, die er jedoch 1609 in dem Majestätsbrief denselben von neuem gewähren mußte. Auch in Ungarn hatten die Restaurationsversuche Rudolfs II. zunächst denselben Erfolg. Die Protestanten ertrotzten 1606 den Wiener Frieden, der ihnen volle Religionsfreiheit zugestand. Ihren Höhepunkt erreichte die G. in dem Restitutionsedikt Ferdinands II. 1629, welches von den Protestanten die Herausgabe aller seit dem Passauer Vertrag eingezogenen Kirchengüter heischte und den katholischen Ständen das Recht der völligen Ausrottung des Protestantismus zuerkannte. Der Westfälische Friede machte 1648 gesetzlich (wenn auch nicht thatsächlich) der gewaltthätigen G. in Deutschland ein Ende. Das Ergebnis der G. war eine beträchtliche Verstärkung der katholischen Kirche, welche das Gebiet in Europa wiedergewann, das sie noch heutigestags behauptet, und ihre streng hierarchische Verfassung unter der absoluten Herrschaft des Papsttums ausbildete. Vgl. Pescheck, Geschichte der G. in Böhmen (Leipz. 1844, 2 Bde.); Heppe, Die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem Eichsfeld und in Würzburg (Marburg 1850); Reuß, La destruction du protestantisme en Bohême (Straßb. 1869); Wiedemann, Geschichte der Reformation und G. im Land unter der Enns (Prag 1879-86, 5 Bde.); Keller, Die G. in Westfalen und am Niederrhein (Leipz. 1881, Bd. 1); Maurenbrecher, Geschichte der katholischen Reformation (Nördl. 1880, Bd. 1); Philippson, Les origines du catholicisme moderne (Brüssel 1884).

Gegenreiz (Contrastimulus), absichtliche Schmerzerregung in einem Körperteil, um einen Reiz von einem andern abzulenken; Gegenreizlehre oder Kontrastimulismus, von dem Italiener Rasori (daher auch Rasorismus) und von Brown (daher Brownianismus) aufgestelltes medizinisches System.

Gegensatz (Oppositio) findet in der Logik zwischen Sätzen statt, wenn dieselben zwar beide unwahr, aber nicht beide zugleich wahr sein können; zwischen Begriffen dagegen, wenn sie sich weder miteinander zu einem Begriff noch in einem dritten Begriff als dessen Merkmale vereinigen lassen. Der G. ist kontradiktorisch, wenn nicht nur die Wahrheit des einen Teils den andern falsch, sondern auch die Falschheit des einen den andern wahr macht; konträr, wenn dagegen nur das erstere der Fall ist.

Gegenschattige (Antiscii), s. Amphiscii.

Gegenschein, in der Astronomie s. v. w. Opposition, s. Aspekten; auch s. v. w. Gegenverschreibung, Revers (s. d. und Gegenschrift).

Gegenschreiber, s. v. w. Kontrolleur; im Bergwesen derjenige, welcher das Gegenbuch (s. d.) führt.

Gegenschrift, veraltete Bezeichnung für die Verteidigungsschrift einer Partei gegen einen Angriff des Gegners.

Gegenseite, in den reproduzierenden Künsten die Wiedergabe eines Gemäldes oder einer Zeichnung, wie sie sich im Spiegel darstellt, so daß die rechte Seite mit der linken vertauscht erscheint. Auf diese Weise müssen die Zeichnungen auf der Kupfer-, Holz-, Stein- oder Glasplatte ausgeführt sein, damit sie beim Abdruck das richtige Bild ergeben. Da sich die Kopisten von alten Kupferstichen bisweilen nicht die Mühe gaben, die Zeichnung verkehrt anzufertigen, ist der Abdruck von der G. oft das untrügliche Merkmal einer Kopie.

Gegenseitiger Unterricht, s. Wechselseitiger Unterricht.

Gegenseitigkeitsgesellschaften, im Versicherungswesen, im Gegensatz insbesondere zur spekulativen Versicherungsunternehmung durch Dritte (Aktiengesellschaften) solche Vereine, welche ihre eignen, von einer bestimmten Gefahr bedrohten Mitglieder gegen die aus letzterer erwachsenden Schäden versichern. Versicherer und Versicherte sind hiernach ein und dieselben Personen. Das Bestreben der G. ist hiernach nicht auf Erzielung von Überschüssen gerichtet, die von ihnen erhobenen Beiträge (Prämien) werden demgemäß so zu bemessen sein, daß sie nach Deckung der Verwaltungskosten gerade ausreichen, die jeweiligen wirklichen Schäden zu begleichen. Gewöhnlich werden feste Prämien im voraus erhoben. Waren die im Lauf des Jahrs eingetretenen Verluste niedrig, so finden Rückzahlungen statt, im entgegengesetzten Fall können Nachzahlungen und zwar bis zu einer im Statut bestimmten Höhe eingefordert werden. Bei größern G., welche für die Prämienbemessung zutreffende Durchschnittssätze in Anwendung bringen können, kommen solche Nachforderungen nur bei ganz ungewöhnlichen Ereignissen (z. B. Brand von Hamburg im J. 1842) vor. Weiteres s. unter Versicherung.

Gegensiegel, s. Siegel.

Gegensonne, s. Hof.

Gegenständig (gegenüberstehend, oppositus), in der Botanik Bezeichnung derjenigen Stellung von Seitengliedern, insbesondere von Blättern und Ästen, welche paarweise aus gleicher Höhe, aber an entgegengesetzten Seiten der Achse entspringen.

Gegenstromkessel (Gegenströmer), s. Dampfkessel, S. 451.

Gegenstrophe, s. v. w. Antistrophe, s. Strophe.