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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Genossenschaftsregister; Genou; Genoude; Genouillère; Genoux; Genŏva; Genovēse

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Genossenschaftsregister - Genovese.

reits 1822 gab es mehrere Vereine zur Anschaffung und zum Vertrieb genossenschaftlicher Vorräte (cooperative stores). 1827 erschien in Brighton das erste englische Fachblatt für genossenschaftliche Propaganda ("Brighton cooperator"). Seine glänzendsten Triumphe feierte das Genossenschaftswesen in den Erfolgen, welche die Rochdale Society of Equitable Pioneers erzielte, und die in Deutschland durch die Mitteilungen von Huber u. a. allgemeiner bekannt geworden sind. 1843 vereinigten sich in Rochdale 28 arbeitslose Flanellweber, um auf genossenschaftlichem Weg ihre häusliche und soziale Lage zu verbessern. Nachdem sie 28 Pfd. Sterl. zusammengebracht, konnte 1844 die Registrierung des Vereins erfolgen. Man begann mit einem kleinen Konsumvereinsladen, der sich allmählich erweiterte, und zu dem noch andre Läden in eignen Häusern hinzukamen. Bald wurden auch andre genossenschaftliche Anstalten ins Leben gerufen, so 1851 eine später mit Dampfkraft betriebene Kornmühle, 1855 eine Baumwollspinnerei, 1863 eine Baugenossenschaft mit 1 Mill. Mk. Kapital. Dazu kam ein eignes Gesellschaftshaus mit Bibliothek und Lesezimmer, Theater, Badehaus etc. Die Mitgliederzahl war 1874 auf 7021 angewachsen. Allerdings haben, was leicht bei sich ausdehnenden, blühenden G. der Fall, viele Unternehmungen der "Pioniere von Rochdale" den rein kapitalistischen Charakter einer Aktiengesellschaft angenommen. 1884 zählte man in England 1053 G. (worunter 36 Produktivgenossenschaften) mit 573,000 Mitgliedern, einem eignen Kapital von 7 Mill., einem Geschäftsumfang von 23 Mill. und einem Reingewinn von 1,8 Mill. Pfd. Sterl. In Schottland gab es 282 Vereine mit 87,700 Mitgliedern, in Irland nur 11 Vereine mit 1346 Mitgliedern. Die Haftbarkeit der englischen G. ist eine verschiedene, je nachdem sie sich unter dem Spezialgesetz oder unter dem allgemeinen registrieren lassen. Im letztern Fall können sie unbeschränkte Haftpflicht oder auch eine auf bestimmte Garantiebeträge beschränkte wählen. Nach dem Spezialgesetz vom 11. Aug. 1876 können Gesellschaften von wenigstens sieben Personen sich für jeden erlaubten gewerblichen Zweck registrieren lassen. Der höchste statthafte Geschäftsanteil beträgt 200 Pfd. Sterl. Derselbe ist mit Genehmigung übertragbar. Deckungspflicht besteht nur bis zu dem genannten Betrag. Jedes Mitglied hat, wenn die Statuten es gestatten, freies Austrittsrecht und kann seine Geschäftsanteile zurückziehen; Bedingung hierfür ist jedoch, daß keine Bankgeschäfte getrieben werden. Vgl. G. Holyoake, History of the cooperation in England (3. Aufl., Lond. 1885, 2 Bde.).

In Belgien haben, wie in Deutschland, vorwiegend die Kreditgenossenschaften größere Ausdehnung angenommen. 1885 zählte man 15 Volksbanken mit 10,000 Mitgliedern und 2,01 Mill. Frank eignem Kapital. Auch besteht in Belgien ein ähnlicher Verband wie in Deutschland und Österreich. Die belgischen G. finden sich dargestellt in dem Bericht des jährlich stattfindenden Congrès des banques populaires de Belgique und in L. d'Andrimont, Des institutions et des associations ouvrières de la Belgique (Brüssel 1871).

In Italien beträgt die Zahl der Volksbanken 316. 195 derselben zeigten Ende 1883 etwa 140,000 Mitglieder auf mit 64½ Mill. Lire eignem Vermögen, 261½ Mill. fremder Kapitalien und 609½ Mill. jährlicher Kreditgewährung.

Vgl. noch außer den oben erwähnten Schriften: Schulze-Delitzsch: Associationsbuch für deutsche Handwerker und Arbeiter (Leipz. 1853), Die arbeitenden Klassen und das Associationswesen in Deutschland (2. Aufl., das. 1863), Die Entwickelung des Genossenschaftswesens in Deutschland (Berl. 1870); Véron, Les associations ouvrières etc. en Angleterre, en Allemagne et en France (Par. 1865); Gierke, Das deutsche Genossenschaftsrecht (Berl. 1868-81, 3 Bde.); Probst, Die Grundlehren der deutschen G. (Münch. 1875-84, 2 Bde.); Parisius, Die Genossenschaftsgesetze im Deutschen Reich, mit Einleitung u. Erläuterung (Berl. 1876); Kraus, Die Solidarhaft bei den Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Bonn 1878); Schulze-Delitzsch, Die Streitfragen im deutschen Genossenschaftsrecht (Leipz. 1880); Derselbe, Material zur Revision des Genossenschaftsgesetzes (das. 1883); "Jahresbericht über die auf Selbsthilfe gegründeten deutschen Erwerbsgenossenschaften" (das., früher von Schulze-Delitzsch, jetzt von Schenck herausgegeben); Rosin, Das Recht der öffentlichen Genossenschaft (Freiburg 1886). Für eine Revision des Genossenschaftsrechts im Sinn der Zulassung von G. mit beschränkter Solidarhaft tritt neuerlich auch Goldschmidt ein in dem Buch "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Studien und Vorschläge" (Stuttg. 1882).

Über die zur Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 im Deutschen Reiche gebildeten G. s. Berufsgenossenschaften.

Genossenschaftsregister, s. Genossenschaften, S. 103.

Genou (franz., spr. schönuh), Knie; à genoux, knie-, fußfällig; auf die Kniee!

Genoude (spr. schönuhd), Antoine Eugène de, franz. Publizist, geb. 1792 zu Montélimart in der Dauphiné, studierte Theologie in Paris, widmete sich seit 1817 ganz der Publizistik und gründete 1821 die Zeitschrift "L'Étoile", die 1827 den Namen "Gazette de France" annahm. Als strenger Legitimist führte er darin einen so hartnäckigen Kampf gegen die Juliregierung, daß er in nicht weniger als 63 Prozesse verwickelt ward. Im J. 1834 Witwer geworden, ließ er sich zum Priester weihen und predigte öfters zu Paris mit Beifall; doch wurden ihm als Redakteur der "Gazette de France" 1839 Kanzel und Beichtstuhl untersagt. Im J. 1846 kam er als Deputierter für Toulouse in die Kammer, wo er in der stürmischen Sitzung vom 24. Febr. 1848 vergeblich im Sinn des Legitimismus den Antrag auf eine Berufung an das Volk stellte. Nach der Februarrevolution zog er sich zurück und starb 19. April 1849 in Hyères. Man hat von ihm außer einer Anzahl politischer Broschüren eine ziemlich ungenaue Übersetzung der Bibel; eine vielgelesene Übersetzung von Thomas a Kempis' "Nachfolge Christi"; "Leçons et modèles de littérature sacrée" (Par. 1837); "La vie de Jésus-Christ et des apôtres" (1836); eine nachlässig gearbeitete "Histoire de France" (1844-48, 23 Bde.) u. a. Seine "Œuvres" erschienen 1843-1844 (2 Bde.) und 1860.

Genouillère (franz., spr. schönujähr), Kniestück einer Beinschiene, s. Rüstung.

Genoux (spr. schönuh), Erfinder der Papierstereotypie, war als Schriftsetzer thätig, nahm 1829 in Lyon ein Patent auf seine Erfindung und verkaufte dasselbe an seinen Chef Rusaud, von welchem es an Pelagaud überging. 1834 erwarb Jacquet in München das Patent, aber erst im Krimkrieg, als die "Times" die Papierstereotypie benutzte, fand die Erfindung weitere Beachtung und verbreitete sich seitdem in alle Druckereien.

Genŏva (ital., spr. dsche-), s. v. w. Genua.

Genovēse (spr. dschenow-), Bernardo, s. Strozzi.