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Gensan - Gensonné.
sten Zeit des Staats keine wahren Vollbürger. Sie waren die Patres oder Patricii, an welche sich der übrige Teil der Bewohnerschaft Roms als Hörige oder Klienten anschloß. Nachdem aber durch die Unterwerfung zahlreicher benachbarter Städte sich ein neuer Stand, der der Plebejer, gebildet hatte, und nachdem dieser durch die Verfassung des Servius Tullius zum Rang von Staatsbürgern emporgehoben worden war, traten auch unter den Plebejern Gentes hervor, wiewohl man diese nicht mehr wie die frühern als eine Unterabteilung der Kurien anzusehen hat. Daher erkannten auch die Patrizier diese neuern Gentes nicht als ebenbürtig an. Die Genossen einer G. hießen Gentiles und ihr Verhältnis zu einander Gentilität. Das Zeichen, daß man einer G. angehöre, war das Nomen gentilicium, der Geschlechtsname (der immer mit -ius endigt), z. B. Fabricius, Valerius, Claudius etc. Diesem vorgesetzt wurde zur Bezeichnung des Individuums das Praenomen, der Vorname; manche Gentes hielten gewisse Vornamen vorzugsweise fest, andre schlossen sie ganz aus. Ferner aber spalteten sich die Gentes meist in Familien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besondern Beinamen (cognomen) führten, welcher dem Nomen gentile als dritter Name nachgesetzt wurde. So war z. B. Scipio Beiname der Cornelier, Piso der Calpurnier etc. Mit der Gentilität waren auch gewisse Rechte und Pflichten (jura gentium oder gentilitatis) verbunden, unter denen die Teilnahme an den gemeinsamen Opfern (sacra gentilicia oder, im Gegensatz zu den vom Staat begangenen Opfern, sacra privata genannt) hervorzuheben ist. Jede G. nämlich hatte jährlich wiederkehrende Festtage (feriae gentiliciae), an welchen sie sich vereinigte, um der Schutzgottheit der G. unter der Aufsicht der Pontifices besondere Opfer (sacrificia gentilicia oder anniversaria) darzubringen. Die Gentilen beerbten denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen, welcher ohne Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, daß sie das Recht hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre Cura oder Tutela zu nehmen. Die Gentilität ging verloren durch Capitis deminutio (s. d.) und wurde verändert durch Arrogation und Adoption (s. d.), wobei man die Rechte und Pflichten der einen G. aufgab, um die einer andern G. zu übernehmen. Unter den Kaisern verlor die Gentilität ihre Bedeutung.
Gensan (Yuensan, Wönsan), Hafenstadt an der Ostküste von Korea, an einer Bucht der Broughtonbai, seit 1880 dem japanischen, später dem fremden Handel überhaupt geöffnet; doch hat der Hafen seit Eröffnung Chemulpos sehr verloren, so daß die japanische Niederlassung, welche auf niedrigem und sumpfigem Grund angelegt und daher ungesund ist, 1883 nur noch 230 Japaner, 4 Deutsche, je 1 Engländer und Österreicher zählte. In strengen Wintern friert die Bucht bis weit hinaus zu. Die Ausfuhr wertete 1883: 427,419, die Einfuhr 336,663 Doll. Es liefen 17 Schiffe (12 Dampfer) von 5682 Ton. und 1 Dschonke von 308 T. ein. Mit Fusan, Chemulpo, Nagasaki, Wladiwostok, Schanghai besteht Dampferverkehr.
Gensdarmen (spr. schangd-), falsche Schreibweise für Gendarmen (s. d.).
Genserich, Vandalenkönig, s. Geiserich.
Gensichen, Otto Franz, Bühnendichter, geb. 4. Febr. 1847 zu Driesen in der Neumark, studierte 1865 bis 1868 zu Berlin erst Mathematik, dann Philosophie und klassische Philologie, promovierte daselbst 1869 und war in der Folge an verschiedenen Zeitschriften als politischer und feuilletonistischer Schriftsteller thätig. Im J. 1874 wurde er zum Dramaturgen und artistischen Leiter des Wallner-Theaters in Berlin ernannt, doch legte er 1878 die Stelle nieder und lebt seitdem als unabhängiger Schriftsteller in Berlin. Für die Bühne schrieb er: "Gajus Gracchus", Trauerspiel (Berl. 1869); "Der Messias", Trilogie (das. 1869, 3 Bde.); "Danton", Tragödie (das. 1870); "York", Schauspiel (das. 1871); die Lustspiele: "Minnewerben" (das. 1871) und "Blitzableiter" (das. 1872, 2. Aufl. 1877); die Trauerspiele: "Ajas" (das. 1873), "Robespierre" (das. 1873) u. "Erloschene Geschlechter" (das. 1874); die Schauspiele: "Euphrosyne" (das. 1878), "Phryne" (das. 1878) u. "Frau Aspasia" (das. 1883); das einaktige Stück "Was ist eine Plauderei?" (das. 1874); die Komödien: "Der Leuchter" und "Wiedergewonnen" (beide 1879) und das mit gutem Erfolg aufgeführte Lustspiel "Die Märchentante" (1881). Außerdem veröffentlichte G.: "Gedichte" (Berl. 1869; 3. Aufl. u. d. T.: "Spielmannsweisen", 1876); "Sechs Kriegslieder" (das. 1870); "Vom deutschen Kaiser", Zeitgedichte (1.-4. Aufl., das. 1871); "Berliner Hofschauspieler. Silhouetten" (das. 1872); "Aus sonnigen Fluren", Märchenstrauß (das. 1874); "Studienblätter", kultur- und litterarhistorische Skizzen (das. 1881); "Felicia, ein Minnegesang" (das. 1882) und "Frauenlob" (das. 1885).
Gensler, Jakob, Maler, geb. 21. Jan. 1808 zu Hamburg, studierte in seiner Vaterstadt unter Gerdt Hardorff dem Vater, von 1824 bis 1826 zu Eutin unter Wilhelm Tischbein und später in Dresden, München und Wien, von wo er 1831 nach Hamburg zurückkehrte. Seine Bilder, meist Volksszenen, namentlich aus der nächsten Umgebung Hamburgs, zeichnen sich durch große Naturtreue aus. Von seinen geätzten Blättern fanden den meisten Beifall die Matrosen und die Randzeichnungen zu der Ballade "Der Edelknabe und die Müllerin" für das Werk "Lieder und Bilder" (Hamb. 1844). Zu den hamburgischen Dankurkunden für Preußen, Sachsen-Meiningen, Bremen, Nassau, die Niederlande und England lieferte er meisterhafte Verzierungen in der Technik mittelalterlicher Miniaturmalerei. G. starb 26. Jan. 1845 in Hamburg. - Sein älterer Bruder, Günther, geb. 1803 zu Hamburg, Porträtmaler, starb 28. Mai 1884; der jüngere Bruder, Martin, geb. 1811 zu Hamburg, tüchtiger Architektur- und Genremaler, starb 15. Dez. 1881.
Gensonné (spr. schangssone), Armand, Girondist, geb. 10. Aug. 1758 zu Bordeaux, lebte daselbst als Advokat bis zum Ausbruch der Revolution. Der Bewegung mit Eifer zugethan, ward er bei Errichtung des Kassationshofs (1791) Mitglied desselben und erhielt zugleich von der Konstituierenden Versammlung den Auftrag, dem Priestereinfluß in den westlichen Departements entgegenzuwirken. Vom Departement der Gironde in die Gesetzgebende Versammlung gewählt, bildete er mit Guadet, Vergniaud u. a. die Partei der Girondisten. Im Januar 1792 schlug er als Mitglied des diplomatischen Ausschusses das Gesetz vor, welches die Brüder des Königs und mehrere angesehene Emigranten in Anklagestand versetzte, betrieb, um eine Reaktion im Innern zu verhindern, die Kriegserklärung an Österreich und verfaßte im April den Bericht über dieselbe. Gleichzeitig verfolgte er die österreichische Partei am Hof, zeigte 25. Mai die Existenz eines "Comité autrichien" an und suchte die Minister in Anklage zu versetzen. Als seit 20. Juni 1792 die extreme Partei immer mehr die Oberhand bekam, versuchte G. mit seinen politischen Freunden den Thron zu stützen, indem er Ludwig XVI. in einer