Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gesundheitspflege

258

Gesundheitspflege (Seuchen, Marktpolizei).

und zahlreiche andre Vorkommnisse unter den Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheitspflege fallen. Nur einzelnes kann deshalb hier hervorgehoben werden.

[Die Volkskrankheiten oder Seuchen.] Da die Seuchen auf einem Ansteckungsstoff beruhen, welcher, in den menschlichen Organismus verpflanzt, diesen erkranken macht, so wird die höchste Aufgabe der öffentlichen Gesundheitspflege immer darin zu suchen sein, daß die Entstehung und Vermehrung jener Ansteckungsstoffe nach Kräften verhütet werde. Die Medien, an welche bei weitem die meisten Ansteckungsstoffe gebunden sind, und von wo aus sie in den menschlichen Organismus gelangen können, sind der Boden, das Wasser und die Luft. In diesen Medien entwickeln sich aber die betreffenden Ansteckungsstoffe nur dann, wenn sie verunreinigt werden durch organische Substanzen, welche in Zerfall und Fäulnis übergehen. Nicht bloß die Leichen der Menschen und Tiere sowie absterbende und faulende Pflanzenteile, sondern auch die menschlichen Abfallstoffe, namentlich die Kotmassen, ferner die beim Wirtschafts- und Fabrikbetrieb entstehenden Schmutzflüssigkeiten muß man demnach in einer Weise zu entfernen und umzuwandeln suchen, daß eine gefährliche Verunreinigung des Bodens, des Wassers und der Luft dabei nicht eintreten kann. Bei Fabriken, welche schädliche Gase produzieren, muß durch zweckmäßige Lage der Gebäude zu Wohnhäusern, durch hohe Schornsteine etc. für hinreichende Ventilation gesorgt werden. (Vgl. § 16 der Gewerbeordnung.) Ferner hat die ö. G. zu sorgen für zweckmäßige Auswahl und Anlegung der Begräbnisplätze, für die Art der Entfernung der menschligen ^[richtig: menschlichen] Fäkalstoffe (eine Frage, welche in den letzten Jahren in der lebhaftesten Weise erörtert worden ist und in dem Schlagwort: "Kanalisation oder Abfuhr" gipfelt), weiterhin für zweckmäßige Einrichtung der Abtritte (Waterclosets, Erdklosette, s. Desinfektion), für die Einrichtung besonderer Schlachthäuser, für Verhütung der Verunreinigung der Flüsse und Wasserbecken durch die Schmutzwasser der Fabriken etc. Beim Herannahen einer Seuche sind umfangreiche und strenge Absperrungsvorsichtsmaßregeln (Quarantäne) sowohl im Land- als im Seeverkehr zu treffen; jeder etwa entstandene Erkrankungsherd ist sofort zu isolieren. Ist eine Seuche zum Ausbruch gekommen, so hat die ö. G. durch Maßregeln rein polizeilicher Natur dafür zu sorgen, daß die Krankheit auf einen möglichst kleinen Herd beschränkt werde. Zu diesem Zweck ordnet sie an, daß ein jeder Erkrankungsfall sofort zur Anzeige kommt, nimmt je nach der Natur des der Seuche zu Grunde liegenden Ansteckungsstoffs eine Absperrung der bereits Erkrankten vor oder unterwirft die der Krankheit Verdächtigen einer Quarantäne, richtet geeignete und genügende Räume zur Aufnahme von Kranken, namentlich von armen und sonst hilfsbedürftigen, her, sorgt dafür, daß das erforderliche Heil- und Wartepersonal zur Hand sei, daß die Leichen alsbald aus dem Bereich der Lebenden entfernt und schnell beerdigt werden, daß alle etwa angehäuften Unreinigkeiten sofort entfernt werden etc. Auch die Sorge für die Beschaffung guten Trinkwassers, die Beaufsichtigung der Brunnen, die Absperrung verdächtiger oder notorisch verunreinigter Brunnen, die Beschaffung gesunder und ausreichender Nahrungsmittel für Ärmere bilden bei ausbrechenden Epidemien eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitspflege. Ferner hat dieselbe darauf Bedacht zu nehmen, daß dicht belegte Wohnräume evakuiert, daß Gefangene, Hospitaliten und dergleichen Personen aus dem Bereich eines etwa vorhandenen Ansteckungsherdes entfernt, die Schulen geschlossen werden etc. Besondere Aufmerksamkeit ist endlich der Desinfektion (s. d.) zuzuwenden, und alle sanitätspolizeilichen Maßregeln der genannten Art sind um so dringender indiziert, wenn es sich um Personen handelt, die aus irgend einem Grund ihrer freien Selbstbestimmung beraubt sind (Gefangene, Soldaten etc.). Endlich ist es auch Sache der öffentlichen Gesundheitspflege, daß das Publikum beizeiten in geeigneter Weise darüber belehrt werde, wie sich der Einzelne bei dem etwanigen Ausbruch einer Epidemie in sanitärer Beziehung zu verhalten habe, um der auch ihm drohenden Gefahr möglichst zu entgehen. Bei einzelnen Seuchen kommt die Anwendung ganz spezifischer Schutzmittel in Frage, so namentlich bei den Pocken die einmalige und wiederholte Impfung, wie sie für das Deutsche Reich durch das Reichsimpfgesetz von 1873 vorgeschrieben ist. Eine andere die ö. G. vielfach beschäftigende ansteckende Krankheit ist die Syphilis. Da es nicht in der Macht der Gesetzgebung und Verwaltung steht, die Gelegenheitsursache zur syphilitischen Ansteckung, nämlich den unreinen Beischlaf, zu beseitigen, so sieht sich die ö. G. dieser Krankheit gegenüber darauf angewiesen, durch Regelung des Prostitutionswesens in größern Städten, als Hauptquelle der Ansteckung, namentlich durch Errichtung obrigkeitlich kontrollierter Häuser (Bordelle) oder durch strenge ärztliche Überwachung der Prostituierten selbst, die Gelegenheit zur Ansteckung auf ein Minimum zu reduzieren. Ganz anders verhält es sich mit denjenigen (endemischen) Seuchen, welche nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden, sondern auf einem Miasma, auf giftigen Bodenausdünstungen, beruhen (Wechselfieber, Sumpffieber). Hier hat die ö. G., da sie der Krankheit selbst gegenüber machtlos ist, durch Vorbeugungsmaßregeln einzugreifen. Es handelt sich bei diesen Krankheiten darum, den Boden von den Produkten der Verwesung und Fäulnis organischer (meist pflanzlicher) Substanzen zu befreien oder denselben doch unter solche Bedingungen zu versetzen, daß dergleichen gefährliche Umsetzungen der abgestorbenen Organismen in ihm unmöglich werden. Dieser Zweck wird erreicht durch künstliche Entwässerung des Bodens (Drainierung), durch Trockenlegung von Sumpfstrecken, durch Regulierung der Flußläufe etc. Um aber die Luft über solchem verdächtigen Boden zu verbessern und die in ihr enthaltenen Miasmen zu zerstören, empfiehlt es sich, Baumpflanzungen anzulegen und überhaupt den Boden mit einer grünen Pflanzendecke zu überziehen. Endlich sind noch die ansteckenden und auf Menschen übertragbaren Tierkrankheiten zu erwähnen (Hundswut, Milzbrand, Rotz etc.). Dieselben stellen an die ö. G. ganz ähnliche Aufgaben wie die Seuchen überhaupt. Nur ist hier die Handhabung der sanitätspolizeilichen Maßregeln eine viel leichtere und im allgemeinen auch sicherere, weil durch sofortige Tötung der kranken oder verdächtigen Tiere die Quelle der Ansteckung alsbald abgeschnitten werden kann.

[Marktpolizei.] Auch auf die Nahrungsmittel, das Trinkwasser, die Genußmittel (Bier, Wein etc.) hat demnächst die ö. G. sich zu erstrecken. Zwar hat jeder Mensch zunächst selbst zu entscheiden, was ihm von Speisen und Getränken nützlich oder schädlich ist, und hat demnach sein Verhalten einzurichten. Aufgabe der öffentlichen Gesundheitspflege aber ist es, darüber zu wachen, daß die zum Leben unentbehrlichen Nahrungs- und Genußmittel in einer der Gesundheit unschädlichen Gestalt, unverfälscht und unverdorben, dem Publikum zugänglich gemacht werden. Dies ist im wesentlichen die Aufgabe der Markt-^[folgende Seite]