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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gewerkvereine

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Gewerkvereine (in Deutschland etc.).

Sterl. etc.); der Kassenbestand war 162,768 Pfd. Sterl. Der Schwerpunkt der Unterstützungen der englischen G. liegt in der Unterstützung an arbeitslose Mitglieder; die G. sind freilich auch Kampf- und Streikvereine, der Streik ist ihre ultima ratio, falls sie ihre Forderungen nicht durchsetzen können; aber es ist doch ein Hauptbestreben der G., Ausgaben für Streiks zu vermeiden, und die Zentralausschüsse stimmen nur im äußersten Notfall für diese Maßregel. Auf dem letzten, 18. Jahreskongreß der englischen G. (im September 1885) wurde von dem Präsidenten bezüglich dieses Punktes ausdrücklich in seiner Eröffnungsrede hervorgehoben, daß die Vereine sich hüten, ihr Geld in böswilligen Streiks zu vergeuden, daß die sieben größten Vereine innerhalb der letzten fünf Jahre von einer Totalausgabe von 53,263,600 Mk. an arbeitslose Mitglieder 24,143,600 Mk., an Altersinvaliden, verunglückte, abgebrannte oder sonst in Not geratene Mitglieder etc. nebst Verwaltungskosten 19,501,040 Mk. und nur 3,773,600 Mk. für Streiks verausgabt haben. Eine charakteristische allgemeine Einrichtung der englischen G. als Hilfskassen ist, daß nicht besondere Kassen für die einzelnen Unterstützungszwecke bestehen, sondern nur eine Kasse und aus dieser Kasse auch die Unterstützung an streikende Mitglieder gezahlt wird, so daß also angesammelte Reserven auch für diesen Zweck verbraucht werden können. Über die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung sind die Ansichten geteilt. Für dieselbe wird namentlich geltend gemacht, daß gerade sie die Vereine zu äußerster Vorsicht in der Genehmigung von Streiks veranlaßt; indes ist die große Gefahr derselben unleugbar.

Die englischen G. sind entschiedene Gegner der Sozialdemokratie. Ihre Existenz ist eine der Ursachen, daß die Sozialdemokratie in England nur sehr vereinzelte Anhänger fand. Bis vor wenigen Jahren hielten die G. sich von der Politik fern; politische Fragen durften in den Vereinen nicht verhandelt werden, ihre Erörterung war sogar ein Ausschließungsgrund. In den letzten Jahren tritt aber doch ein entschiedenes Bestreben der G. hervor, im Interesse der Arbeiterklasse einen Einfluß auf die Politik des Landes, namentlich bei den Wahlen, auszuüben, und wenn auch noch auf dem letzten Kongreß stark betont wurde, daß die Arbeiter weder eine besondere politische Partei bilden, noch ein eignes politisches Programm aufstellen sollen, welches nicht mit den Interessen der ganzen Nation in Harmonie ist, wurde doch von demselben Kongreß eine Ansprache an die Arbeiter beschlossen, in welcher es als die Pflicht derselben bezeichnet wurde, wo Arbeiter bei den Parlamentswahlen als Kandidaten auftreten, für deren Wahl thätig zu sein und bei andern Kandidaten darauf zu bestehen, daß sie für folgende Punkte eintreten: für die Verbesserung des Haftpflichtgesetzes von 1880; Vermehrung der Zahl der Fabrik- und Werkstattinspektoren; fernere Vermehrung der Grubeninspektoren; ein Gesetz, den verhütbaren Lebensverlust zur See zu verhindern; Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes von 1880 auf die Schiffahrt; ein Gesetz für die bessere Regulierung der Eisenbahnen und Verhinderung von Unfällen; Atteste der Fähigkeit der Leute, welchen auf dem Lande Dampfmaschinen anvertraut werden, wie es bereits zur See obligatorisch ist; Beseitigung aller unnötigen Hindernisse, welche der Anstellung von Arbeitern im Zivil- und Magistratsdienst im Wege stehen; Aufhebung der Eigentumsqualifikation im Lokalregierungswesen; eine Reform der Landesgesetze, die geeignet ist, die Quellen der nationalen Industrie freizulegen und den heimischen Verbrauch von Industrieerzeugnissen zu befördern; Wiedererstattung von Bildungs- und andern Stiftungen für die Zwecke, für welche sie ursprünglich beabsichtigt waren.

Arbeitervereine entstanden in England schon im 18. Jahrh., aber die eigentliche Entwickelung der G. zu der vorstehend geschilderten, für die Arbeiterklasse und das Land segensreichen Institution beginnt doch erst mit der Koalitionsfreiheit 1824 ihre großartige Ausbreitung, und die stetig zunehmende Durchführung einer maßvollen, praktischen, besonnenen Gewerkvereinspolitik erfolgte seit den 50er Jahren. Seitdem entwickelte sich auch erst die Organisation in zentralisierten Landesvereinen, vorher waren die G. zumeist selbständige Ortsvereine ohne Verbindung der verschiedenen Ortsvereine eines Gewerkes. Die Zahl ihrer Mitglieder ist nicht genau bekannt, sie wird auf 8-900,000 geschätzt; auf dem letzten Kongreß hatten 161 Delegierte, die 136 Vereine mit 560,976 Mitgliedern vertraten, ihre Mandate eingereicht; schon 1869 berichtete die Parlamentskommission auf Grund einer sehr umfassenden Enquete über die Trades' Unions, "daß es keine Industrie gebe (abgesehen von wenigen äußerst zweifelhaften Ausnahmen), welche die Gewerkvereinsbewegung nicht ergriffen hat, und sehr wenige Teile des Landes, wo sie nicht vorherrscht". Die Hauptagitation der englischen G. ist jetzt auf die Durchsetzung des achtstündigen Arbeitstags gerichtet.

Die deutschen Gewerkvereine.

In Deutschland stehen die G., was ihre Verbreitung und ihre Bedeutung für die Arbeiterklasse und für die praktische Lösung des sozialen Problems betrifft, sehr weit hinter den englischen zurück. Bis zum Erlaß des Sozialistengesetzes waren sozialdemokratische und antisozialdemokratische G. zu unterscheiden. Erstere waren lediglich Organe der Sozialdemokratie, der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands, und sahen ihre Hauptaufgabe darin, für die Zwecke und Ziele dieser Partei thätig zu sein. Sie sind seit 1878 verschwunden. Zu den letztern, den entschiedenen Gegnern aller sozialdemokratischen und sozialistischen Bestrebungen, gehören namentlich die von Max Hirsch und Franz Duncker zuerst 1868 gegründeten und seitdem von Hirsch als ihrem Anwalt geleiteten G. (sogen. Hirsch-Dunckersche G.). Die Hirsch-Dunckerschen G. streben dem englischen Vorbild nach, zeigen aber von diesem doch manche sehr wesentliche Unterschiede. Es existieren bei ihnen nicht die strengen Aufnahmebedingungen. Ferner fehlt in ihrer Organisation die Vereinigung und straffe Zentralisierung der Ortsvereine eines Gewerkes in einem Landesgewerkverein unter einem den Verein dirigierenden Vorstand. Ihre Organisation baut sich auf den Berufsvereinen der einzelnen Orte (Ortsvereine) auf. Diese Ortsvereine sind neben Zentralrat und Anwaltschaft die Hauptorgane. Jeder Ortsverein wählt seinen Vorstand und Ausschuß und verwaltet seine Angelegenheiten und Kassen ganz selbständig. Mehrere Ortsvorstände eines bestimmten Berufs bilden einen Gewerkverein. Die Ortsvereine eines Ortes bilden einen Ortsverband. Alle G. und selbständigen Ortsvereine bilden zusammen den Verband der deutschen G. (Hirsch-Duncker), dessen Organe der Verbandstag (Abgeordnete der verbundenen G. und selbständigen Ortsvereine), der Zentralrat als zentrales Verwaltungsorgan, der Anwalt (jetzt Hirsch) und die Ortsverbände sind. Ein weiterer Unterschied ist, daß für die verschiedenen Unterstützungszwecke streng gesonderte Kassen bestehen, der praktisch wichtigste aber, daß eine Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (die Haupt-^[folgende Seite]