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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Giftbaum; Gifteiche; Giftfang; Giftflunder; Giftgang; Gifthütten; Giftkies; Giftkugeln

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Giftbaum - Giftkugeln.

sich Schwindel, Lähmungen, Schwarzwerden vor den Augen, Kollaps und Tod ein. Die betäubenden Mittel rufen meistens eine anfängliche Erregung, Herzklopfen, Unruhe, Übelkeit hervor, denen dann, wenn die Menge tödlich war, die Lähmungen folgen. Wird das G. direkt ins Blut gebracht, so ist die Wirkung regelmäßig schneller und vollkommener als bei Darreichung durch den Mund. Die subakute Vergiftung wird durch Aufnahme mittelgroßer Dosen bewirkt. Die Erscheinungen beginnen wie die einer akuten Intoxikation, nur sind sie langsamer in ihrer Aufeinanderfolge und enden erst nach Tagen oder Wochen mit Genesung oder mildem Tod. Erfolgt der Tod, so ist er stets die Folge tiefer Organerkrankungen, welche der Vergiftung sich anschließen, z. B. schwerer Magen- und Darmentzündung nach ätzenden oder reizenden Mitteln, schwerer parenchymatöser Entzündung von Herz, Leber, Nieren und Muskeln nach Phosphorvergiftung, Gehirnerweichung nach langer Kohlenoxydeinatmung. Die chronische Vergiftung entwickelt sich nach oft wiederholter Aufnahme kleiner Gaben, z. B. bei dauerndem Gebrauch von Morphium, bei Arbeitern in einem Arsenbergwerk, bei Arbeitern einer Schwefelhölzerfabrik (Phosphor), Spiegelfabrik (Quecksilber), bei Schriftsetzern und Malern (Blei, s. Gewerbekrankheiten), bei Trunkenbolden (Alkohol und Fuselöl) etc. Die Erscheinungen der chronischen Vergiftung sind so total von den akuten Symptomen der gleichen Giftsubstanz verschieden, daß man oft keinerlei Ähnlichkeit, andre Male nur ganz abgeblaßte Bilder der heftigen Reaktionen nach großen Dosen entdecken kann. Nicht selten entwickeln sich bei langer Einwirkung der Schädlichkeit schleichende kachektische Zustände, wie z. B. die sogen. Quecksilberkachexie, Säuferdyskrasie etc.

Die Behandlung hat in akuten Fällen zur Aufgabe, den Giftstoff noch vor seiner Aufnahme ins Blut zu entfernen. Ist also das G. noch im Magen, so ist dessen sofortige Entleerung durch Brechmittel oder besser durch Auspumpen zu bewirken; handelt es sich um Aufnahme von G. durch Wunden, so ist die unverzügliche Ätzung derselben mit rauchender Salpetersäure oder das Ausschneiden und Ausbrennen die sicherste Vorbeugungsmaßregel: Früher spielte eine große Rolle die Theorie der Gegengifte. Man glaubte, daß es für jedes G. auch ein Gegengift gäbe, das mit der Sicherheit eines Spezifikums die schädliche Wirkung des ersten Mittels aufheben könnte. Solcher Gegenmittel (antidota) gibt es leider nur sehr wenige, und auch diese sind nur nützlich, wenn sie vor der Aufnahme der schädlichen Substanzen ins Blut angewandt werden. So wirken bei Vergiftungen mit Säuren große Mengen gebrannter Magnesia, bei Laugenvergiftung Darreichung von Zitronensäure neutralisierend, jedoch nur so lange, als im Magen jene Substanzen vorhanden sind; die Wirkung versagt, sobald die Aufnahme ins Blut bereits eingetreten und daher nichts mehr zum Neutralisiertwerden da ist. Beim Arsenik gibt man das offizinelle Antidotum arsenicale, ein frisch bereitetes Gemisch von Eisenhydroxyd mit Magnesiahydrat, welches das Arsen in eine unschädliche Verbindung überführen soll; gegen Bleizucker empfiehlt sich große Gabe von Glaubersalz, gegen Metallsalze Milch oder Eiweiß. Von sehr zweifelhaftem Erfolg ist die Darreichung entgegengesetzt wirkender Mittel nach bereits eingetretenen Vergiftungserscheinungen, z. B. des Atropins bei Vergiftung mit Kalabarbohnen und umgekehrt, Darreichung von schwarzem Kaffee oder Alkohol gegen narkotische Gifte, Anwendung von Chloroform oder indischem Pfeilgift (Curare) gegen Strychnin. Hat die Aufnahme von G. stattgefunden, so sorge man durch Abführmittel etc. für baldige Ausscheidung. Bei der chronischen Vergiftung ist zunächst die fernere Zufuhr von G. zu verhindern, dann aber sind die entstandenen Krankheiten besonders zu behandeln, z. B. Bleikolik mit Opium, Lähmungen mit Elektrizität etc. Vgl. Arsenik-, Blei-, Phosphorvergiftung, Kriebelkrankheit, Säuferkrankheit.

Die Geschichte der Gifte reicht weit hinter das historische Zeitalter zurück. Die Sage macht Hekate zur Erfinderin giftiger Wurzeln und läßt sie ihre Erfahrungen auf ihre Töchter Medea und Kirke übertragen. Waffen vergiftete man schon zu den ältesten Zeiten (s. Pfeilgift). Im Mittelalter waren in Venedig und an andern Orten G. enthaltende Ringe gebräuchlich, mit denen man beim Händedruck dem Opfer Wunden beibrachte. Namentlich waren die Araber eifrige Förderer der Giftkunde, von denen sie zu den medizinischen Schulen des Abendlandes überging. Aber erst in der neuern Zeit erhob sich die Giftkunde als Toxikologie vom Boden roher Empirie zu einer Lehre mit wissenschaftlicher Grundlage. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt im § 229: "Wer vorsätzlich einem andern, um dessen Gesundheit zu schädigen, G. oder andre Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft". Je nach der Schwere der Folgen einer Vergiftung, welche einer Körperverletzung gleich zu rechnen ist, richtet sich auch hier das Strafmaß.

Vgl. Orfila, Lehrbuch der Toxikologie (a. d. Franz. von Krupp, Braunschw. 1853); Husemann, Handbuch der Toxikologie (Berl. 1862-67); Hasselt, Handbuch der Giftlehre (a. d. Holländ. von Henkel, Braunschw. 1862, 2 Bde.); Tardieu, Die Vergiftungen in gerichtsärztlicher und klinischer Beziehung (deutsch, Erlang. 1868); Bandlin, Die Gifte und ihre Gegengifte (Basel 1869-70, 2 Bde.); Duflos, Handbuch der angewandten gerichtlich-chemischen Analyse der chemischen Gifte (Bresl. 1873); Hermann, Lehrbuch der experimentellen Toxikologie (Berl. 1874); Mohr, Chemische Toxikologie (Braunschw. 1874); Dragendorff, Gerichtlich-chemische Ermittelung von Giften (2. Aufl., Petersb. 1876); Böhm, Die Gifte (in Ziemssens "Handbuch der Pathologie", Leipz. 1879); Hendeß, Allgemeine Giftlehre (Berl. 1880); Falck, Lehrbuch der praktischen Toxikologie (Stuttg. 1880); Lewin, Lehrbuch der Toxikologie (Wien 1885); Casper-Liman, Handbuch der gerichtlichen Medizin (7. Aufl., Berl. 1882).

Giftbaum, s. Antiaris, Cerbera und Rhus. Im übertragenen Sinne nannte Minister v. Maybach im preußischen Abgeordnetenhaus 12. Nov. 1879 die Börse in Bezug auf unsolide Spekulationen "G.".

Gifteiche, s. Rhus.

Giftfang, s. Gifthütten.

Giftflunder, s. Rochen.

Giftgang, im Bergbau, ein gangförmiges Vorkommen von Arsenikerzen.

Gifthütten, Hüttenwerke zur Erzeugung der arsenigen Säure (Giftmehl, s. Arsenige Säure) und andrer arsenikalischer Produkte. Die aus den Röstöfen entweichenden Dämpfe von arseniger Säure werden entweder in langen Zickzackkanälen (Giftfänge), in Giftkammern oder Gifttürmen kondensiert und aufgefangen.

Giftkies, harter, s. v. w. Arsenkies; weicher, s. v. w. Arsenikalkies.

Giftkugeln, Brandkugeln (s. d.), deren Satz noch einen Zuschlag von Ätzsublimat, arseniger Säure, Oper-^[folgende Seite]