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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Glatze; Glatzer Gebirge; Glatzer Neiße; Glaube

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Glatze - Glaube.

Münsterberg, dessen Herzog Boleslaw II. G. 1322 an Böhmen wieder verkaufte. Georg Podiebrad von Böhmen verlieh es 1462 seinem Sohn Heinrich von Münsterberg, dessen Sohn Karl I. die Grafschaft 1500 seinem Schwager Ulrich, Grafen von Hardegg, verkaufte. Dessen Neffe Christoph verkaufte sie 1534 an Österreich. Nachdem sie Ferdinand I. an den Freiherrn v. Bernstein versetzt hatte, brachte sie Ernst, Erzbischof von Salzburg, an sich, nach dessen Tod (1554) sie von Ferdinand wieder eingezogen und 1578 für immer mit Böhmen vereinigt wurde. Im J. 1623 machte Kaiser Ferdinand II. die Grafschaft G. seinem Bruder, dem Bischof Karl von Breslau, zum Geschenk, nach dessen Tod sie der Kaiser zu einer besondern Landschaft erhob und von einem Landeshauptmann verwalten ließ, bis sie 1742 von Maria Theresia mit Schlesien an Preußen abgetreten wurde. Vgl. Wedekind, Geschichte der Grafschaft G. (Neurode 1857); Kutzen, Die Grafschaft G. (Glogau 1873); "Geschichtsquellen der Grafschaft G." (hrsg. von Volkmer u. Hohaus, Habelschw. 1883 ff.); "Vierteljahrsschrift für Geschichte und Heimatkunde der Grafschaft G." (hrsg. von Scholz, das. 1881 ff.); die Reisehandbücher von Peter (das. 1881) und Nentwig (Schweidnitz 1885).

Die gleichnamige Hauptstadt der Grafschaft und des Kreises G. (böhm. Kladsko) liegt 294 m ü. M. in dem hier engen Thal der Neiße, an den Linien Breslau-Mittelwalde u. Dittersbach-G. der Preußischen Staatsbahn und ist eine Festung zweiten Ranges. Mit ihren meist engen Straßen steigt sie terrassenförmig hauptsächlich am linken Neißeufer den felsigen Festungsberg hinan, auf dessen Höhe die alte Festung steht. Diese, fast in der ganzen Grafschaft sichtbar, hat auf ihrem höchsten Punkt (63 m über der Neiße, 370 m über der Ostsee) einen runden Observationsturm (Donjon), von dem man die schönste Rundschau auf das Glatzer Ländchen hat. Die Festungswerke sind größtenteils in den Felsen gesprengt. Auf dem rechten Ufer der Neiße befindet sich die von den Preußen 1745-50 angelegte neuere Festung, der Schäferberg. Beide Festungen stehen miteinander in Verbindung. Die Stadtbefestigung ist aufgegeben worden, auf ihren eingeebneten Werken entsteht ein neuer Stadtteil mit breiten Straßen in gesunder Lage. Von den 3 Kirchen (2 katholischen und 1 evangelischen) ist besonders die sehr alte Stadtpfarrkirche bemerkenswert; in ihr befinden sich die Grabmäler von sieben schlesischen Herzögen. Die Einwohnerzahl beträgt (1885) mit Garnison (1 Inf.-Reg. Nr. 132 und 2 Kompanien Festungsartillerie Nr. 6) 13,585 Seelen, darunter 2402 Evangelische und 276 Juden. G. hat Zigarren-, Gamaschen- und Maschinenfabrikation, Eisengießerei, Bierbrauerei und Destillation und ist Sitz eines Landgerichts (für die elf Amtsgerichte zu Frankenstein, G., Habelschwerdt, Landeck, Lewin, Mittelwalde, Münsterberg, Neurode, Reichenstein, Reinerz und Wünschelburg). G. besitzt ein katholisches Gymnasium mit einer Erziehungsanstalt (Konviktorium), 2 Waisenhäuser, ein Krankenhaus, ein Bürgerhospital mit Siechenanstalt etc. - Die Stadt G. soll unter König Heinrich I. erbaut worden sein und erhielt in der Folge eine so starke Befestigung, daß sie 1429 von den Hussiten vergeblich belagert wurde. Während des Dreißigjährigen Kriegs ward sie 1622 von den Kaiserlichen erobert und mehrere Male von den Schweden vergebens berannt. Nachdem sie preußisch geworden, ward sie 1760 von Laudon belagert und die Citadelle durch Überfall genommen. Von Friedrich d. Gr. mit neuen Befestigungen versehen, erfuhr G. 1807 noch eine hartnäckige Belagerung von seiten der Bayern und Württemberger; schon war das verschanzte Lager erstürmt und die Übergabe beschlossen, als der Tilsiter Friede G. im Besitz Preußens ließ.

^[Abb.: Wappen der Stadt Glatz.]

Glatze, s. Kahlköpfigkeit.

Glatzer Gebirge, ein Hauptteil des Gebirgssystems der Sudeten, das sich zu beiden Seiten der obern Neiße zwischen den Quellen der March und der Reinerzer Weistritz ausbreitet und aus mehreren parallelen Gebirgszügen besteht (s. Glatz).

Glatzer Neiße, s. Neiße 2).

Glaube (lat. Fides), von glauben, d. h. zunächst etwas für wahr halten aus (subjektiven) Gründen, welche dem Glaubenden für zureichend gelten, ohne daß es für andre einen zwingenden Beweis dafür gäbe, bezeichnet wahrscheinlich auch schon etymologisch (gotisch galaubjan) die aus einem solchen Fürwahrhalten hervorgehende, mit Zuversicht oder Vertrauen auf das Geglaubte verbundene Überzeugung, dann daher auch den Inhalt und Gegenstand des Glaubens, insofern man von demselben so überzeugt ist, daß man davon innerlich wie von einer Realität berührt, erregt und bewegt wird. Dem Glauben steht aber das Wissen, als auf objektiv zureichenden Gründen ruhend, gegenüber, auf der Karte unsrer geistigen Besitztümer gleichsam das aus dem flüssigen Gebiet des Glaubens zu Tage tretende Festland darstellend. Sofern freilich die Küsten des letztern nur allmählich entdeckt und in jedem gegebenen Zeitpunkt nur mit annähernder Genauigkeit gezeichnet werden können, erscheinen die Grenzen zwischen Glauben und Wissen jederzeit schwankend. Wo immer dieselben aber einmal festgestellt und deutlich gezeichnet sind, da wird ein diese Demarkationslinie ignorierender G. zum Aberglauben (s. d.). So steht es heute z. B. mit dem Glauben an Träume, an böse Geister, Macht der Gestirne, Zauberer und Gespenster u. dgl. Demselben Schicksal ausgesetzt ist auch jeder bloße Autoritätsglaube, wie z. B. die Schüler des Pythagoras glaubten, weil "Er es gesagt hat". Greift derselbe aber auf eine göttliche Autorität zurück, so ist dies Offenbarungsglaube. Die Berechtigung des Glaubens überhaupt beruht darauf, daß jene festen Landstriche, bei welchen das Wissen anlandete, niemals das Gesamtbild des Daseins selbst ausfüllen und das unendliche Mehr dessen, was entweder in einem gegebenen Zeitpunkt nicht gewußt wird, oder zu keiner Zeit gewußt werden kann, gleichwohl eine von Phantasie, Gemüt und Gewissen herkommende Ergänzung unsrer Weltanschauung bildet. Namentlich vertragen sich das sittliche Selbstbewußtsein des Menschen, das Gefühl der Freiheit und die Ahnung des Göttlichen niemals mit dem vom exakten Wissen gelieferten Bilde des mechanischen Weltzusammenhangs und der Stellung, welche der Mensch darin als Naturwesen einnimmt. Der Mensch als Subjekt ist immer ein andrer als der Mensch als Objekt. Auf dem Kontrast seines persöhnlichen ^[richtig: persönlichen] Selbstgefühls und der Leidenslage, in welcher er sich als Naturwesen befindet, beruhen die Macht und das Recht der Religion (s. d.), die es daher vorzugsweise mit dem Glauben zu thun hat. Namentlich ist das Christentum (s. d.) vom Apostel